Veranstaltungswirtschaft und Solo-Selbständige brauchen Soforthilfe vom Land

Sebastian Walter

Betroffen von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind Soloselbstständige genauso wie kleine und mittlere Unternehmen, aber auch große Firmen, die zum Beispiel Messen ermöglichen. Und: Die Veranstaltungsbranche ist nicht von der Kultur- und Kreativwirtschaft zu trennen. Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE seit Beginn der Pandemie gebetsmühlenartig Lösungen ein, die der Wirklichkeit der Branche gerecht werden. Viele Freiberufler und Soloselbstständige sind bisher durch das Raster der Förderbedingungen des Bundes gefallen.

Dass die Wirtschaftshilfen entweder nicht reichen oder gar nicht greifen, hat inzwischen offenbar sogar der Wirtschaftsminister des Landes Brandenburg begriffen. Immerhin hat er es jetzt im November 2020 geschafft, ein Krisentreffen mit Teilen der betroffenen Branche durchzuführen. Ergebnis: Die Branche wurde auf das Jahr 2021 mit der Hoffnung vertröstet, dass dann Fördermöglichkeiten bestehen. Wer ein Problem lösen will, der muss es zuallererst einmal verstehen. Dazu ist manchmal Zeit nötig. Wer aber als politisch Verantwortlicher quälende acht Monate ins Land ziehen lässt, ohne ernsthaft zu versuchen, sich wenigstens an die Lebenswirklichkeiten der Betroffenen heranzutasten, der hat eigentlich nach acht Monaten fertig.

Mit unserem Antrag „Unterstützung der Veranstaltungswirtschaft und der Solo-Selbständigen in der Corona-Krise – Pleitewelle verhindern!“ forderten wir die Landesregierung erneut auf, nach dem Vorbild anderer Bundesländer, wie z.B. Baden-Württemberg, Bayern oder Thüringen, ein Landesförderprogramm, welches die Förderung eines fiktiven Unternehmerlohns ermöglicht, ergänzend zu den Förderprogramme des Bundes aufzulegen. Darüber hinaus wollen wir Unternehmen, die die Anschaffung moderner Raumfiltersysteme planen, Unterstützung vom Land geben. Der Antrag wurde von Kenia mit der Begründung abgelehnt, dass das Anliegen zwar richtig ist, aber das Vorgehen falsch. Für 2021 haben wir bereits einen Änderungsantrag zum Haushalt 2021 eingebracht. Ziel ist es, ein Landesförderprogramm zur Unterstützung von Solo-Selbständigen, Freischaffenden, Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmern aufzulegen.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.