Tarifbindung durch Vergabegesetz stärken und Vergabemindestlohn erhöhen

von Sebastian Walter, Fraktionsvorsitzender und arbeitsmarktpolitischer Sprecher

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Brandenburg verdienen deutlich weniger, wenn ihr Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie des WSI „Tarifverträge und Tarifflucht in Brandenburg“ vom April 2024.

Die Konsequenz der sinkenden Tarifbindung in Brandenburg: Die Löhne der Vollzeitbeschäftigten liegen 2022 im Ländervergleich mit einem Brutto-Medianlohn von 3.011 Euro im Monat auf dem viertletzten Platz. Der Niedriglohnsektor ist im Jahr 2022 mit annähernd 147.000 Vollzeitbeschäftigten in Brandenburg nach wie vor überproportional groß. Der Verdienst von zwei Drittel der Brandenburgerinnen und Brandenburger liegt unter dem gesamtdeutschen Medianlohn von 2.431 Euro pro Monat. Brandenburg hat damit unter allen Bundesländern den vierthöchsten Anteil an Niedriglohnbeschäftigten.

Die Folge: Während die Monatsentgelte in den tarifgebundenen Betrieben im Mittel bei 3.620 Euro liegen, sind es bei tariflosen Arbeitgebern nur 2.690 Euro monatlich.  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Tarifbindung haben im Durchschnitt 930 Euro jeden Monat weniger in ihren Portemonnaies. Aber das ist bei weitem nicht alles: Wer in einem tarifgebundenen Unternehmen angestellt ist, profitiert auch von besseren Regelungen bei Arbeitszeit und Urlaub, bei der Altersversorgung, bei der Zahlung von Zulagen und Zuschlägen oder beim Krankengeldzuschuss. Außerdem bieten viele Tarifverträge Verbesserungen für Eltern oder pflegende Angehörige.

Unser Vorschlag für die Stärkung der Tarifbindung in Brandenburg: Die Aufnahme einer Tariftreueklausel in das Brandenburgische Vergabegesetz. Mit dem von uns in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Brandenburgischen Vergabegesetzes wollen wir zum einen die Tariftreueregelungen des Berliner Vergabegesetzes übernehmen. Zum anderen hat Berlin das Mindestentgelt pro Stunde auf 13,69 Euro bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhöht. Aus mehreren Gründen ist die zeitnahe Übernahme beider Regelungen zielführend und notwendig: Bei Berlin und Brandenburg handelt es sich um einen eng miteinander verflochtenen Wirtschaftsraum. Außerdem verfügen beide Bundesländer über ein gemeinsames Tarifregister und Brandenburg kann auf die Berliner Vorarbeiten bei der Umsetzung umfassender Tariftreueregelungen zurückgreifen.

Für uns Linke ist klar: Mit öffentlichen Aufträgen dürfen keine Armutslöhne finanziert werden. Vor dem Hintergrund der Inflation, gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen ist es längst überfällig, den seit dem 1. Mai 2021 geltenden Mindestlohn von 13,00 Euro die Stunde auch in Brandenburg auf 13,69 Euro zu erhöhen, um Reallohnverluste auszugleichen. Das Land Brandenburg ist in seinem Zuständigkeitsbereich verpflichtet, für fairen Wettbewerb zu sorgen, gerade bei Aufträgen, die mit Steuergeld bezahlt werden. Dafür setzen wir uns, anders als die Brandenburgische SPD, tatsächlich und nicht nur in Wahlkampfzeiten ein!

Lücken schließen im Gesundheitssystem

von Ronny Kretschmer, gesundheitspolitischer Sprecher

Das Gesundheitswesen Brandenburgs ist geprägt vom demografischen Wandel und einer der Flächenlandstruktur spezifischen Versorgungsproblematik. Hinzu kommt der stetig anwachsende Personalnotstand. Im Gesundheitssystem herrscht sowohl auf Seiten der Träger als auch auf Entscheidungsebene große Unsicherheit. Die Krankenhausreform kommt nicht voran und zunehmend mehr Krankenhäusern geht es immer schlechter. Sie können die laufenden Kosten nicht mehr tragen und den stetig wachsenden Personalmangel nicht kompensieren.

Auch im ambulanten Bereich ist die Lage brisant. 37 Prozent der niedergelassenen Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner sind älter als 60 Jahre. Mehr als 620 Hausärztinnen und Hausärzte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand.

Deshalb fordern wir: Rahmenbedingungen für die Schaffung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren, den Aufbau interprofessionaler Teams in Arztpraxen, eine umgehende Aufstockung des Landarztprogramms auf die ursprüngliche Anzahl von 50 Stipendien pro Semester und ein Mitentscheidungsrecht der Landesregierung bei der Vergabe von Arztsitzen. Wir setzen uns für eine zukunftsweisende gesicherte Gesundheitsversorgung in ganz Brandenburg ein.

Zum Antrag.

Links wirkt: Gesetz zur Verlängerung der Migrationssozialarbeit wird kommen!

von Andrea Johlige, asylpolitische Sprecherin

Die Integration geflüchteter Menschen passiert nicht von allein. Deshalb hatten wir unter Rot-Rot ein fortschrittliches Landesaufnahmegesetz (LAufnG) eingeführt, das wegweisend für andere Bundesländer war. Mit diesen Regeln können Landkreise und Kreisfreie Städte in Brandenburg Migrationssozialarbeiterinnen und Migrationssozialarbeiter einstellen, die sich ausschließlich um die Integration geflüchteter Menschen kümmern - finanziert durch das Land.

Zum 31. Dezember 2024 läuft diese Regelung jedoch aus, was die Migrationssozialarbeit für anerkannte Geflüchtete akut gefährdet. Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Migrationssozialarbeit für 2025 fortschreiben soll. Und wir freuen uns sehr: Die Koalition ist diesem jetzt beigetreten und fungiert als Miteinbringerin. Damit hat das Gesetz gute Chancen, nach der Ausschussbefassung beschlossen zu werden. Auf diese Weise kann wenigstens ein Teil der Integrationsstrukturen im Land erhalten werden. Wir haben damit einen großen Erfolg für Kommunen, Träger und Geflüchtete erreicht. Dies zeigt einmal mehr, dass konstruktive, lösungsorientierte linke Politik auch aus der Opposition heraus erfolgreich sein kann!

Ehrenamt als Daueraufgabe fördern!

von Thomas Domres, parlamentarischer Geschäftsführer

Anlässlich eines Berichtes der Landesregierung zum ehrenamtlichen Engagement hat die Linksfraktion in einem Entschließungsantrag gefordert, die Förderpraxis für Vereine zu überdenken. Obwohl die Ehrenamtskoordination eine typische Daueraufgabe ist, werden viele Vereine gezwungen, Fördermittel für abgegrenzte Projekte zu beantragen. Das bedeutet einen hohen jährlichen Beantragungsaufwand und Risiken für die Vereine, wenn die Förderung nicht oder nicht pünktlich kommt – schließlich kann die Ehrenamtsarbeit ja nicht ruhen, bis die Landesregierung irgendwann einmal die Förderung bewilligt. 

Wir setzen uns dafür ein, dass mit einer neuen Förderform den Vereinen mehrjährige Sicherheit gegeben und die fortlaufende Koordinationstätigkeit Gegenstand der Förderung wird. Dabei soll den Vereinen Freiheit bei ihrer Haushaltsführung und bei der Einwerbung zusätzlicher Mittel gelassen werden. Für die Vereine soll eine Verlässlichkeit der Finanzierung über mehrere Jahre hergestellt werden. Eine Entbürokratisierung des Fördersystems würde sowohl den Vereinen und Verbänden als auch der Landesverwaltung guttun.


Zum Antrag.

Flächentarif in der Pflege muss kommen

von Ronny Kretschmer, gesundheitspolitischer Sprecher

Mit einer Pflegequote von 7,3 % hat das Land Brandenburg den dritthöchsten Anteil pflegebedürftiger Menschen bundesweit. 87 % werden von Angehörigen und Pflegekräften in der eigenen Häuslichkeit gepflegt. 13 % leben in stationärer Pflege.

Überall sind gut ausgebildete Pflegekräfte im Einsatz. Sie tragen Verantwortung und unterliegen durch Schichtdienst und hohem Zeitdruck einer enormen Belastung. Durch den zunehmenden Fachkräftemangel und den Einsatz von Leiharbeitskräften verschärft sich die Situation weiter.

Die Lohn- und Arbeitsbedingungen sind je nach Träger und Pflegesetting sehr unterschiedlich. Leiharbeitskräfte verdienen zudem oft mehr und verzichten gern auf unattraktive Dienste. Deshalb braucht es einen Flächentarifvertrag in der Pflege und einen umgehenden Leiharbeitsstopp.

Eine gesetzliche Regelung zum Verbot von Leiharbeit in der Pflege wird auf bundesrechtlicher Ebene bereits vorbereitet und bedarf jetzt der Unterstützung durch die Brandenburgische Landesregierung.


Zum Antrag.

Verfassungstreuecheck gegen jede Kritik eingeführt!

von Marlen Block, rechtspolitische Sprecherin

Nach fast zwei Jahren hat die Koalition das von Anfang an stark umstrittene Gesetz zum Schutz des Berufsbeamtentums vor Verfassungsgegnern beschlossen. Die Linke lehnte den Gesetzentwurf ab - aufgrund historischer Erfahrungen mit dem so genannten Radikalenerlass aus den 70er Jahren der alten Bundesrepublik und weil die bekannt gewordenen Fälle von Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst durch das jetzt eingeführte Abfrageverfahren beim Verfassungsschutz nicht entdeckt worden wären. Natürlich darf es nicht sein, dass Verfassungsgegner im öffentlichen Dienst für dieses Land tätig sind! Allerdings hat die Koalition mit einem Änderungsantrag dem Gesetzentwurf eine deutliche Verschlechterung der Positionen der Beamtinnen und Beamten eingeführt. Künftig sollen sämtliche Disziplinarmaßnahmen bis zur Entlassung mittels Disziplinarverfügung ausgesprochen werden. Damit werden die Rechte der betroffenen Beamtinnen und Beamten deutlich eingeschränkt.

Diese Änderungen kamen überraschend und ohne Einbindung der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Zu diesen Änderungen hat die Koalition eine mündliche Anhörung im Innenausschuss abgelehnt, so dass eine Auseinandersetzung mit den Bedenken der Gewerkschaften nicht erfolgt ist.  

Mit dieser Änderung vollzieht die Koalition nichts Anderes als eine einseitige Aufkündigung dessen, was die Besonderheit des Beamtentums ist, ein ausgleichendes Gegenüber von Treuepflicht der Beamten- und Fürsorgepflicht des Staates. Und ohne mündliche Anhörung. Ohne Beschränkung dieser harten Vorgehensweise auf Extremismusvorwürfe, für die ja dieses Gesetz eigentlich gelten sollte. Die Linke hatte vorgeschlagen, diese disziplinarrechtlichen Änderungen genau auf solche schweren Vorwürfe zu beschränken. 

 

Die gute Nachricht ist: Wenn der politische Wille da ist, kann Brandenburg deutlich mehr für die Verkehrswende tun.

von Andreas Büttner, verkehrspolitischer Sprecher

Sieht man sich die Entwicklung von Brandenburgs Eisenbahnnetz in den vergangenen 30 Jahren an, kann einem mulmig werden. Fast jeder dritte Gleiskilometer wurde zwischen 1995 und 2022 vom Netz genommen. Mehr als jeder dritte Bahnhof wurde geschlossen. Beinahe die Hälfte der Gleisanschlüsse von Unternehmen gibt es heute nicht mehr. Während das Schienennetz – gerade in ländlichen Regionen – stark schrumpfte, haben sich die Fahrgastzahlen mehr als verdreifacht. Kein Wunder also, dass die Pünktlichkeit der Züge seit 2019 um fast 6 Prozent gesunken ist. Entgegen ihrer eigenen Versprechen haben SPD, CDU und Grüne die Verkehrswende auf der Schiene in ihrer Amtszeit als Landesregierung nicht vorangebracht. Auf dem Land wurden weiterhin mehr Bahnstrecken stillgelegt als reaktiviert. Gleichzeitig legt Brandenburg fast 300 Millionen Euro auf die hohe Kante, statt sie für Investitionen ins Schienennetz und ein besseres Zugangebot einzusetzen. Doch die gute Nachricht ist: Wenn der politische Wille da wäre, könnte Brandenburg deutlich mehr für die sozial-ökologische Verkehrswende tun! Denn: am Geld scheitert es nicht. Wir sind dazu bereit, nach der Landtagswahl im September den Schienen-Turbo einzuschalten!

Zur Antwort auf unsere Große Anfrage.

Seit Monaten geistert die Bezahlkarte für Geflüchtete durch die politischen Debatten. Ausgedacht auf den Fluren der Bundestagsfraktion der AfD hat sie es nicht nur in den politischen Mainstream geschafft, sondern wird nun auch Realität. Zum Nachteil von uns allen. Aber es gibt auch Gewinner. Aber dazu später.

Beginnen wir erst einmal mit der Frage: Was ist da denn nun eigentlich geplant?

Schon diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, da über die Ausgestaltung teils noch debattiert wird, es aber bundesweit zu einem Flickenteppich verschiedener Regelungen kommen wird. Die Bezahlkarte, die die Geflüchteten am Ende in der Hand halten, werden sich vor allem in folgenden Punkten unterscheiden: räumliche Gültigkeit (begrenzt auf Postleitzahlbereiche, einzelne Kommunen oder Landkreise, das Bundesland oder bundesweit gültig), Möglichkeit von Überweisungen (in den meisten Fällen wird es diese Möglichkeit nicht geben), Möglichkeit des Bezahlens online (auch diese Möglichkeit soll meist nicht bestehen), Höhe der möglichen Bargeldabhebungen (volle Verfügbarkeit oder Begrenzung auf bestimmte Höhe) und Zahlungsdienstleister. Entgegen bisherigen Aussagen, scheint die Begrenzung auf bestimmte Warengruppen, die mit der Karte bezahlt werden können, nicht mehr auf der Agenda zu sein, vermutlich liegt das aber vor allem an den Grenzen, was Zahlungsdienstleister abbilden können.

Klar ist bislang, dass es auf Bundesebene eine Gesetzesänderung geben wird, die Rechtssicherheit für die Einführung solcher Bezahlkarten herstellen soll. Die meisten Bundesländer streben eine gemeinsame bundesweite Lösung an. So auch Brandenburg, die Koalition aus SPD, CDU und Grünen hat hierfür 1,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Allerdings gibt es auch schon einige Alleingänge, Bayern hat bereits eine Bezahlkarte eingeführt, auch einzelne Landkreise, in Brandenburg der Landkreis Märkisch Oderland, sind vorgeprescht und haben die Karte bereits eingeführt oder die Einführung steht kurz bevor.

Im Kern geht es darum, dass Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz oder auch Analogleistungen nach SGB XII nicht mehr an die Geflüchteten aufs Konto oder in bar ausgezahlt werden, sondern diese Leistungen auf eine elektronische Bezahlkarte hinterlegt sind. Mit dieser Karte kann dann auf Guthabenbasis (also ohne Möglichkeit, mehr auszugeben, als auf der Karte ist) in Geschäften bezahlt werden. Klingt im ersten Moment ok, schließlich machen wir das alle jeden Tag. Jedoch gibt es eine Menge Probleme.

Neues Personalvertretungsgesetz - eigener studentischer Personalrat kommt!

von Isabelle Vandre, hochschulpolitische Sprecherin

Endlich! Zum allerersten Mal werden studentische Beschäftigte an den Brandenburger Hochschulen in diesem Sommer die Möglichkeit haben, einen eigenen studentischen Personalrat zu wählen. Mehr als fünf lange Jahre haben die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden und die Gewerkschaften darum gerungen, nachdem Rot-Rot bereits 2018 den Ausschluss von den Personalratswahlen gestrichen hatte. Doch: Es hat zu lange gedauert. Denn seit mehreren Jahren lagen die Vorschläge auf dem Tisch. Spätestens 2021 hätten die studentischen Personalräte mit unserem damals eingebrachten Antrag Realität werden können. So wurden studentische Beschäftigte mehrere Jahre um ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten gebracht.

Doch es gibt noch weitere, zahlreiche Änderungen im nun vollständig überarbeiteten Personalvertretungsgesetz: die Ermöglichung digitaler Sitzungen der Personalräte, Ergänzung der Schulassistenzkräfte oder die Einbeziehung der Belange der Beschäftigten bei ressortübergreifenden Maßnahmen. Trotz einiger weiterer, überlegenswerter Anregungen aus der Ausschussdebatte, haben wir uns als Linksfraktion in der finalen Plenardebatte auf zwei Forderungen fokussiert: die Aufnahme der bereits tätigen Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte im Personalvertretungsgesetz und die komplette Streichung des Antragserfordernisses im Hochschulbereich. Das heißt, dass der Personalrat bei allen Vertragsunterzeichnungen an den Hochschulen die Möglichkeit erhalten muss, die Verträge einzusehen. Das kann er bisher nur auf Antrag der betreffenden Beschäftigten. Zumindest bei Erstverträgen ist er aus dem Gesetz gestrichen worden. Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte ist auch weiterhin nicht im Gesetz geregelt. Damit werden die Belange der Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, nicht ausreichend berücksichtigt.

Volksinitiativen zum Insektenschutz: schwarze Stunde des Parlaments

von Thomas Domres, umwelt- und agrarpolitischer Sprecher

Die Umsetzung des Dialogprozesses der Volksinitiativen zum Insektenschutz ist endgültig gescheitert. Landnutzer- und Umweltverbände hatten sich im Auftrag des Landtages in konstruktiven Verhandlungen auf einen Gesetzentwurf zum Insektenschutz und begleitende Beschlussvorschläge verständigt. Ziel war es, verbindliche Fortschritte beim Insekten- und Artenschutz zu erreichen, sowie genauso verbindlich Ausgleichszahlungen für Landnutzer festzuschreiben, denen dadurch Bewirtschaftungseinschränkungen auferlegt werden. Dabei ging es beispielsweise um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. Genau dazu waren die Koalitionsfraktionen dann aber nicht mehr bereit, obwohl sie selbst diese Eckpunkte – gesetzliche Regelungen und Ausgleichszahlungen – den Verhandlungspartner ausdrücklich vorgegeben hatten. Nun wollten sie davon nichts mehr wissen und lehnten den Gesetzentwurf im Landtag ab. Damit haben sie nicht nur die Erwartungen von 100.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Volksinitiativen enttäuscht, sondern das Vertrauen in politische Zusagen erschüttert. Mit einem Entschließungsantrag wollte die Linksfraktion wenigstens noch die wesentlichen Inhalte des Insektendialogs retten – doch auch dazu war die Koalition nicht bereit und legte auch keine eigenen Vorschläge vor.

Nachdem eine der beiden Volksinitiativen aus rechtlichen Gründen vom Hauptausschuss des Landtages als unzulässig eingestuft worden war, hat die Linksfraktion außerdem vorgeschlagen, eine verbindliche Vorab-Prüfung für Volksinitiativen einzuführen. Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Forderungen könnten dann geklärt werden, bevor mit großem Aufwand zehntausende Unterschriften gesammelt werden. Für Bürgerbegehren in den Gemeinden gibt es so etwas bereits, nicht aber auf Landesebene. Auch diesen Vorschlag hat die Koalition abgeschmettert. Wir bleiben weiter dran!

 

Medizinische Universität Lausitz: Große Chancen und viele offene Fragen

Von Isabelle Vandre, wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin

Wie lange warte ich auf einen Termin beim Facharzt? Wie viele Kilometer ist das nächste Krankenhaus entfernt? Wird es die Geburtenstation im nächstgelegenen Krankenhaus noch geben, wenn ich mein Kind bekomme? Die flächendeckende Gesundheitsversorgung ist eine der drängendsten Fragen in fast jedem Landkreis Brandenburgs. Neben dringenden Reformen des Gesundheitssystems braucht es, um diese Probleme zu bekämpfen, vor allem eins: neue Ärztinnen und Ärzte.

Mit finanziellem Anschub durch den Bund möchte Brandenburg sich nun auf den Weg machen, eine staatliche Medizinische Universität zu gründen. Circa 1,9 Milliarden Euro stellt der Bund über das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen bis zum Jahr 2038 zur Verfügung, um den Aufbau der nunmehr neunten Hochschule im Land – und der zweiten Universität in der Stadt Cottbus – zu unterstützen. Weitere 1,8 Milliarden wird das Land aus eigenen Mitteln dazugeben. Bereits diese Summen verdeutlichen: Auf den allerletzten Metern der Legislaturperiode bringt die Landesregierung ein Großprojekt ins Parlament. Sie zeigen aber auch: Allein durch das Land wäre dieses Projekt nicht finanzierbar. 

Als Linksfraktion sehen wir die Gründung der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem mithilfe der Strukturstärkungsmittel als riesige Chance für Brandenburg. Nicht nur in der Lausitz, sondern im gesamten Land werden die auszubildenden Studierenden und die forschenden Fachkräfte dringend benötigt. Gleichzeitig müssen wir sagen: Ein Projekt in dieser Größe darf nicht scheitern! Vor dem Hintergrund, dass die Bilanz der Landesregierung bei anderen Großprojekten eher dürftig ist, sehen wir es als unsere Aufgabe, die vielen offenen Fragen zur langfristigen Finanzierung, dem Aufbauprozess, guten Beschäftigungsverhältnissen und Infrastruktur an der neuen Universität vor der Gründung aufzuklären. Wir werden uns von der Landesregierung Ehrlichkeit und Transparenz einfordern. In der Plenardebatte und im Wissenschaftsausschuss werden wir kein Blatt vor den Mund nehmen – gerade, weil auch wir wollen, dass die Medizinische Universität ein Erfolg wird!

Regelung zu Bürgerräten abgelehnt!

von Anke Schwarzenberg

Mit dem Gesetzentwurf für ein Brandenburgisches Bürgerdialoggesetz wollte die Linke den Dialog von Behörden mit allen Bürgerinnen und Bürgern im Land voranbringen. In einer Umfrage des Deutschlandmonitor von 2023 wurde nach der Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie gefragt. Die Antworten zeigten, dass in Ostdeutschland die Zufriedenheit nur bei 43 Prozent lag; 40 Prozent waren nur teilweise und 16 Prozent sehr unzufrieden. Die Schlussfolgerung kann aus unserer Sicht deshalb nur sein, mehr Demokratie zu wagen! Es geht darum, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen, sich einbringen zu können.

Die Bürgerbeteiligungsstrategie der Landesregierung enthält als Antwort nach mehr als vier Jahren nur die Einrichtung von sog. Bürgerdialogen. Ob es für mehr demokratische Beteiligung ausreichend ist, dem Ministerpräsidenten in einer ausgesuchten Veranstaltung mal eine Frage stellen zu können, wagen wir zu bezweifeln.

Wir haben dem Landtag deshalb die Regelung von Bürgerräten vorgeschlagen. Dazu gibt es europaweit gute Beispiele. So war der Landtag im Oktober 2023 in Ostbelgien zu Gast, um sich mit der deutschsprachigen Gemeinschaft zur Bürgerbeteiligung auszutauschen. Diese Gemeinschaft arbeitet mit einem permanenten Bürgerdialog, der durch einen festinstallierten Bürgerrat organisiert wird. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Bildung von Bürgerräten auf der kommunalen und Landesebene erleichtern. Es gibt verschiedene Formen von Bürgerräten. Wir schlagen themenbezogene zeitlich befristete Bürgerräte vor, die zu speziellen ausgewählten regionalen oder landesweiten Themen, bspw. Windkraftanlagen im Wald, Wildnis oder Wirtschaftswald, Gartenland oder Bauland arbeiten. Unser Gesetzentwurf wurde von der Koalition abgelehnt, aber wir geben nicht auf und bleiben weiter an diesem wichtigen Thema dran.