Linker Entwurf für ein gutes Kitagesetz holt Kitarechtsreform aus der Kiste!

Ganz klar: Brandenburg braucht dringend ein neues Kitagesetz gute frühkindliche Bildung an jedem Ort!

Die Proteste von Eltern, Trägern und immer mehr Kommunen machen klar: Unser Kitasystem steht vor dem Kollaps. Die schlechten Regelungen und Unklarheiten des geltenden Kitagesetzes verhindern, dass alle Kinder in allen Orten Brandenburgs gleiche Chancen auf einen Kita-Platz haben und führen regelmäßig zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten zwischen Trägern, Gemeinden, Landkreisen und Land, da die Finanzierungsregeln und die Finanzierungszuständigkeiten intransparent und nicht rechtssicher sind.

Statt guter Bildung wird in Brandenburg ein Bürokratiemonster finanziert, das aus dem geltenden Kitarecht entstanden ist. Das zu ändern, wurde im Koalitionsvertrag versprochen. Entgegen aller Versprechungen und drängender Nachfragen durch unsere Fraktion hat Bildungsminister Freiberg bis zuletzt keinen Entwurf für neues Gesetz oder das angekündigte „Kitarechtsbereinigungsgrundlagengesetz“ vorgelegt.

Um Landespolitik zum Handeln zu zwingen und die Kitarechtsreform endlich fortzusetzen, hat die Fraktion Die Linke in der Landtagssitzung im März einen Entwurf für ein neues Kitagesetz vorgelegt. Dieser basiert auf den vielen guten Empfehlungen des umfangreichen Kitarechtsreformprozesses und enthält konkrete Regelungsvorschläge zum Bürokratieabbau, zur Entlastung der Familien, zur Sicherung der Qualität von frühkindlicher Bildung und für ein neues transparentes Finanzierungssystem.

 

Zu unserem Kita-Gesetz

 

Ein neues Kitagesetz gemeinsam mit uns gestalten!

1. Einladung zu außerparlamentarischen Anhörungen

Unfassbarer Weise haben SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen in der Landtagssitzung im März nicht nur den Gesetzentwurf abgelehnt. Sie haben auch den Antrag auf Verweisung des Gesetzes zur Anhörung in den Bildungsausschuss verhindert. Damit hat die Koalition einen weiteren Versuch gestoppt, den Dialog zur dringend notwendigen Kitarechtsreform fortzusetzen.

Nicht mit uns!

Regional hatten wir außerparlamentarische Anhörungen organisiert, um weiter an dem Gesetzentwurf zu arbeiten.

Wenn Sie Interesse an einer Anhörung bei Ihnen vor Ort haben, melden Sie sich bei uns!

Vergangene Termine:

28.05.2024    17-19 Uhr Potsdam - Landtag Brandenburg (R. 2.050)

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03.06.2024    17-19 Uhr Neuruppin - Café im Mehrgenerationen „Krümelkiste“ (Otto-Grotewohl-Straße 1a)

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12.06.2024    17-19 Uhr Cottbus - Stadthaus (Erich-Kästner-Platz)

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13.06.2024    17-19 Uhr Calau – Hotel „Zur Post“  (Cottbuser Straße 30)

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26.06.2024    17-19 Uhr Senftenberg – Kreisgeschäftsstelle Die Linke (Schloßstraße 3)

 

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2. Unseren Gesetzentwurf online diskutieren und kommentieren

Ganz klar ist: unser Entwurf muss mit allen Beteiligten diskutiert, überprüft und weiterentwickelt werden. Dazu stellen wir alle Regelungsvorschläge unseres Gesetzentwurfes in den nächsten Tagen hier online zur Diskussion. Wir freuen uns über alle Hinweise, Verbesserungsvorschläge und Einschätzungen, die uns helfen, den Gesetzentwurf zu verbessern. Ziel ist es, den überarbeiteten Gesetzentwurf sofort in den Landtag einzubringen!

Zusammenfassung der wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfes

Seit über 10 Jahren protestieren Eltern, Fachkräfte und Träger regelmäßig für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in brandenburgischen Kindertageseinrichtungen. Die schlechten Regelungen und Unklarheiten des geltenden Kitagesetzes:

  • verhindern, dass alle Kinder in allen Orten Brandenburgs gleiche Chancen auf einen Kita-Platz haben,
  • erschweren die Umsetzung guter frühkindlicher Bildung,
  • verursachen Ungerechtigkeiten bei der Erhebung von Elternbeiträgen und Kostenbeiträgen zum Mittagessen,
  • führen regelmäßig zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten zwischen Trägern, Gemeinden, Landkreisen und Land, da die Finanzierungsregeln und die Finanzierungszuständigkeiten intransparent und nicht rechtssicher sind.

 

Das können wir den ca. 200.000 betroffenen Kindern, 23.000 Fachkräften, Trägern und Gemeinden nicht länger zumuten! Landespolitik muss handeln! Deshalb hat unsere Fraktion in ihrem Entwurf für ein neues Kitagesetz u.a. folgende zentrale Neuregelungen auf Grundlage der Empfehlungen Kitarechtsreformprozesses vorgeschlagen:

 

Um den bedingungslosen Zugang zu Kindertageseinrichtungen für alle Kinder zu sichern, Ungerechtigkeiten zu stoppen und Bürokratie abzubauen:

  • gilt bedingungslos und ohne vorherige Prüfung für alle Kinder nach Abschluss des 1. Lebensjahres bis zum Eintritt in die Grundschule ein Mindestbetreuungsanspruch von 8 Stunden pro Tag; für alle Grundschüler bis zur 4. Klasse sowie für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ab der 5. Klasse von 10 Stunden täglich unter Anrechnung der Unterrichtszeit (auch in den Ferien),
  • sind für die Prüfung und den Bescheid von Rechtsansprüchen für längere Betreuungszeiten landeseinheitliche Kriterien anzuwenden,
  • sind Krippe, Kita und Hort elternbeitragsfrei,
  • wird ein landeseinheitlicher Kostenbeitrag für das Mittagessen von den Eltern in Höhe von 2,- / Essen erhoben.

 

Um eine gute Qualität von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Versorgung in jeder Kita, in jedem brandenburgischen Dorf zu gewährleisten:

  • werden der Begriff frühkindliche Bildung sowie Ziele und Aufgaben der Kindertagesförderung klarer definiert,
  • wird der Bildungsplan des Landes Brandenburg als Grundlage des pädagogischen Handelns verbindlich im Gesetz verankert,
  • tritt ein landeseinheitlicher Qualitätsrahmen (Qualitätsentwicklungsvereinbarung) in Kraft, der verbindliche Mindeststandards für die Qualität der Kindertagesförderung sichert,
  • wird die Finanzierung von Kitas an die Qualität der Leistung gebunden,
  • regeln wir eine ausreichende Freistellungszeit für die Kitaleitung (mindestens 20 Stunden und je nach Kinderzahl steigend) und den Rechtsanspruch auf Fachberatung.

 

Um eine gute Förderung aller Kinder über die gesamte Betreuungszeit und damit bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Kitas zu sichern, werden folgende Neuregelungen zur Personalbemessung getroffen:

  • das Personal wird den Betreuungsumfängen des Kindes folgend stundenweise bemessen,
  • dabei werden die besonderen Förderbedarfe von Kindern automatisch mit zusätzlichem Personalanteilen berücksichtigt, ohne dass Eltern einen extra Antrag stellen müssen,
  • soll in einer Rechtsverordnung eine Personalbemessung (ein echter Bildungsschlüssel) geregelt werden, der die notwendigen Zeitanteile für Ausfallzeiten und unmittelbare Tätigkeiten (Elternarbeit, Vor- und Nachbereitung, Teamsitzungen etc.) berücksichtigt.

 

Um die Qualität der Kindertagesförderung zu verbessern, das Wohl der Kinder zu sichern und vor allem, um Fachkräfte zu binden und zu gewinnen:

  • werden Auszubildende zukünftig zusätzlich zu den Fachkräften in Kindertageseinrichtungen eingesetzt und finanziert,
  • werden Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsverpflichtungen für Land, Landkreise und Träger geregelt.

 

Um das komplexe und hochbürokratische Finanzierungssystem zu vereinfachen, führen wir als neues transparentes und unbürokratisches Finanzierungssystem die Anwendung der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen nach § 78 f-g SGB VIII ein, das folgende Vorteile hat:

  • Träger von Einrichtungen müssen nicht mehr über 20 Anträge pro Jahr an Gemeinde, Landkreis und Land stellen, sondern vereinbaren die Finanzierung für das kommende Haushaltsjahr mit dem zuständigen Jugendamt als Vertragspartner,
  • im Unterschied zum jetzigen Finanzierungssystem ist die Entgeltfinanzierung prospektiv ausgerichtet und folgend für alle Finanzierungsbeteiligten planbar,
  • das Finanzierungssystem der Entgeltvereinbarungen ist in Jugendämtern bereits bekannt und findet für die Hilfen zur Erziehung bereits Anwendung,
  • um Streitigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden, werden eine landeseinheitliche Betriebskostensystematik und ein Landesrahmenvertrag eingeführt, in dem wesentliche Grundsätze der Finanzierung zu regeln sind,
  • sollte es dennoch zu Konflikten kommen, kann zukünftig zunächst die Schiedsstelle angerufen werden, um teuren und belastenden Gerichtsverfahren vorzubeugen
  • alle jetzt geltenden zusätzlichen Finanzierungsrichtlinien und Landesprogramme, die mit erheblichen Verwaltungsaufwänden und volkswirtschaftlichen Kosten verbunden sind, werden eingestellt,
  • bei der Finanzierung wird die Gleichbehandlung freier und öffentlicher Träger gewahrt,

Die Finanzierung der Gesamtkosten der Kindertagesförderung erfolgt zukünftig immer zu gleichen Finanzierungsanteile von Land (56%), Landkreisen (25%) und Kommunen (19%). Dabei orientieren sich die Finanzierungsanteile von Gemeinden und Landkreisen an den in der ersten Studie des Landes zur Kitafinanzierung erhobenen Anteilswerten.

 

Zum ausführlichen Entwurf

Erläuternde Hintergrundinformationen zur Änderung der Kitafinanzierung

Finanzierungssystem alt:

Die Grafik ist aus dem Jahr 2017 und bildet noch nicht alle Finanzierungs- und Verrechnungsstränge des aktuellen brandenburgischen Finanzierungssystems ab. Zu ergänzen sind mindestens noch folgende Antrags- und Nachweisverfahren:

  • Beantragung der Pauschalen zum Ausgleich der Einnahmeausfälle für die Elternbeitragsbefreiung letztes und vorletztes Kita-Jahr
  • Beantragung der Pauschalen zum Ausgleich der Einnahmeausfälle für die Elternbeitragsbefreiungs- und -begrenzungsregelungen im Zuge des „Brandenburg-Pakets“
  • Anträge auf Personalkostenzuschüsse zur Finanzierung der langen Betreuungszeiten über die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen im vorschulischen Bereich in Krippe und Kindergarten für die Jahre 2023 und 2024 (RL-Kita-Betreuung 2023/2024)

Im Ergebnis müssen Träger von Kindertages-einrichtungen für jede Einrichtung im Jahr über 20 Antrags- und Verwendungsnachweisver-fahren durchführen, um die finanziellen Mittel für den Betrieb einer Kita sicherzustellen!

Die Antrags-, Prüf- und Verwendungsnachweis-verfahren binden enorme Personalkosten in den Trägern, bei den Landkreisen und beim Land!

Finanzierungssystem neu in Anwendung der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen nach § 78 f-g SGB VIII

Vorteile:

  • Finanzierung gegenüber den Trägern von Einrichtungen erfolgt aus einer Hand
  • Zwischen Einrichtungen und Jugendamt wird nur eine Vereinbarung für pro Jahr getroffen
  • Die Personalbemessung erfolgt auf Grundlage von nur einem Stichtag
  • Die Finanzierung und Finanzierungsanteile sind für das kommende Haushaltsjahr sowohl für Träger von Einrichtungen als auch für Standortgemeinden, Landkreise und Land planbar
  • Nach Umstellung auf dieses Finanzierungsverfahren sind nach Ablauf des 1. Anwendungsjahres die Gesamtkosten im System Kindertagesbetreuung erstmals vollumfänglich bekannt und transparent!
  • Konflikte und Rechtsstreitigkeiten im Zuge der Fehlbedarfsfinanzierung und der Elternbeitragserhebung entfallen.
  • Bei eventuell auftretenden Konflikten im Rahmen der Entgeltvereinbarungen kann die Schiedsstelle angerufen werden, was einerseits enorme Gerichtskosten spart und zugleich die Gerichte entlastet

Weitere Hintergrundinformationen zur Kitarechtsreform

Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben unseres Landes. Die negativen Ergebnisse der letzten Bildungsstudien zeigen auf, wie dringend insbesondere die Qualität der frühkindlichen Bildung in Brandenburg verbessert werden muss. Im Interesse der Kinder, der Familien und der Entwicklung des Landes muss das Brandenburgische Kitarecht dringend novelliert werden. Es braucht ein Kitarecht, das den gewachsenen gesellschaftlichen Anforderungen an die Qualität der Kindertagesbetreuung entspricht, gleiche Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder an allen Orten Brandenburgs sichert, Rechts- und Finanzierungssicherheit für die Träger von Kindertageseinrichtungen gewährt und durch klare Regelungen und Bestimmungen zukünftig Konflikte und Rechtsstreitigkeiten zwischen Land, Kommunen, Eltern und Trägern ausschließt.

All diese Kriterien werden durch das geltende Kitarecht aktuell nicht erfüllt. Die massiven Schwachstellen wurden und werden durch Eltern, Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen und kommuniziert. Beispielhaft zu nennen sind:

  • Der Förderauftrag und die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen sind nur abstrakt bestimmt, berücksichtigen nicht die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen sowie die Erkenntnisse der Entwicklungs- und Bildungsforschung und setzen keine Mindeststandards zur Erfüllung des Förderungsauftrages.
  • Das KitaG enthält keine klaren Regelungen bezüglich der Prüfung und Gewährleistung des Rechtsanspruchs.
  • Das Brandenburger Finanzierungssystem der Kindertagesbetreuung ist intransparent, kompliziert, bürokratieaufwändig und führt durch unkonkrete Regelungen bezüglich der Zuständigkeiten und Finanzierungsgrundsätze regelhaft zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten zwischen Trägern, Kommunen und Land.
  • Die mangelnde Präzision bei der Bestimmung der zu finanzierenden bzw. elternbeitragsfähigen Kosten sowie von Eckpfeilern für eine sozialverträgliche Gestaltung der Elternbeiträge führt regional zu massiven Ungerechtigkeiten im Bereich der Elternbeitragserhebungen.
  • Das KitaG bestimmt keinen klaren Betreuungsschlüssel. § 10 KitaG regelt lediglich die notwendige Zahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte (npP), über die Kindertagesstätten verfügen müssen und bestimmt ein Fachkraft-Kind-Verhältnis, dass nur als Finanzierungsschlüssel dient, nicht jedoch eine Zahl von Kindern je Fachkraft bei der tatsächlichen Betreuung bestimmt. Notwendige Zeitanteile für mittelbare Tätigkeiten (Vor- und Nachbereitung, Beobachtung, Dokumentation, Elterngespräche, Kinderschutzverfahren Gespräche mit Schule, Jugendamt und anderen Institutionen, Teamberatungen etc.) sowie durchschnittliche Abwesenheitszeiten (z.B. wegen Urlaub, Krankheit und Fortbildung) sind weder ausgewiesen, noch berücksichtigt. Zudem sind Personalkosten, die für Betreuungszeiten von mehr als 8 Stunden entstehen, von der aktuellen Gesetzeslage nicht erfasst. In Folge kann die Qualität der Betreuung im Hinblick auf einen tatsächlichen Mindest-Fachkräfteeinsatz am Kind mit der aktuellen Gesetzeslage nicht gesichert werden. Die Finanzierung des Personaleinsatzes, der zur Erfüllung des Förderauftrags tatsächlich erforderlich ist bzw. der über die in § 10 KitaG geregelte erstattungsfähige Mindestausstattung hinausgeht, ist nicht gesetzlich gesichert und ist somit praktisch Verhandlungssache zwischen Trägern, Gemeinden und Landkreisen.

 

In Reaktion auf diese Probleme wurde im geltenden Koalitionsvertrag vereinbart: „Das Kita-Gesetz muss den heutigen Anforderungen gerecht werden. Deshalb wird das Gesetz grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, gemeinsam mit den Beteiligten (kommunale Ebene, Eltern, Träger) zu klaren Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung zu kommen sowie eine praktikable Essensgeldregelung zu schaffen. Wir werden diese Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen im Finanzausgleichsgesetz neu ordnen. Ebenso werden wir zu erarbeitende Qualitätsanforderungen für Kitas im Gesetz festschreiben.“

 

Folgend hatte das Parlament die Landesregierung mit der Umsetzung des Kitarechtsreformvorhabens beauftragt und den gesetzgeberischen Willen erklärt, ein neues Kitarecht in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Das zuständige Fachministerium hat diesen Auftrag angenommen, den Kitarechtsreformprozess eingeleitet, strukturiert, koordiniert und zugesagt, dass das neue Kitarecht zum 1.8.2023 in Kraft treten soll. Im Zeitraum März 2020 bis Ende Juni 2021 haben insgesamt 213 gewählte Vertreter*innen von Verbänden, Gewerkschaften, Wissenschaft, Politik und interessierter Fachöffentlichkeit an den regelmäßigen Beratungen der sechs Arbeitsgruppen zur Kita-Rechtsreform teilgenommen. Erarbeitet wurden Empfehlungen und Meinungsbilder zur Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens, die im Abschlussbericht zusammengefasst und am 23.9.21 auf der Meilensteinveranstaltung in Cottbus an die damalige Bildungsministerin Britta Ernst übergeben wurden. Völlig überraschend wurde der Reformprozess am 30.03.2022 durch die Landesregierung nach Rücksprache mit Landräten und Landrätinnen ausgesetzt. In Folge der daraufhin einsetzenden Proteste sicherte die Landesregierung zu, die Arbeit an dem Reformprozess zeitnah fortzusetzen.

Minister Freiberg stellte mehrfach öffentlich den Entwurf der Landesregierung für ein sogenanntes Kitarechtsgrundlagenbereinigungsgesetz in Aussicht, dass wenigstens zentrale Baustellen beheben würde. Auf mehrfache Nachfrage der Fraktion Die Linke (zuletzt in der Februar-Sitzung des ABJS) wurde durch MBJS liegen Entwürfe dazu bislang aber unverändert nicht vor.

Zugleich werden die Rechtsunsicherheiten und Konflikten im System der Kindertagesbetreuung immer größer. Vor allem auch durch die zuletzt durch Landesregierung getroffenen Neuregelungen der Kitapersonalverordnung. 

Für Rückfragen:

Kathrin Dannenberg - Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik sowie Bildungs-, Sport- und Minderheitenpolitik

Tel.:        0331/966-1515

Mail:                  kathrin.dannenberg@linksfraktion-brandenburg.de

 

Annett Bauer – Referentin für Bildungs-, Kinder-, Jugend- und Sozialpolitik

Tel.:        0331 966 1516

E-Mail:   annett.bauer@linksfraktion-brandenburg.de