27. Februar 2024
Newsletter Agrar und Umwelt Nr. XX

 

Liebe Leserinnen und Leser,

 

Thomas Domres / Foto: © Ben Gross

wer hätte noch vor wenigen Wochen gedacht, dass die Agrarpolitik einen derartig hohen Stellenwert in der gesellschaftlichen Debatte erreichen würde? Die ad-hoc-Entscheidung der Ampelkoalition zum Ende der Argrardiesel-Beihilfe und der Kfz-Steuerbefreiung und die darauf folgenden Bauernproteste haben die Misere der Landwirtschaftspolitik einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt. Seit Jahren wird von der nötigen Transformation der Landwirtschaft gesprochen, jahrelang wurden dafür kluge Konzepte erarbeitet – so von der Zukunftskommission Landwirtschaft und (für die Tierhaltung) von der Borchert-Kommission. Ziel war, eine sozial gerechte, umweltverträgliche und tierwohlgerechte Landwirtschaft für die Betriebe auch wirtschaftlich annehmbar und attraktiv zu machen. Nur – umgesetzt hat die Ampel-Koalition nichts davon. Das fällt ihr jetzt auf die Füße.

Doch auch die Landesregierung in Brandenburg bleibt den Landwirtinnen und Landwirten viel schuldig. Nutztierstrategie, Ackerbaustrategie, Düngestrategie, Agrarstrukturgesetz, Bioökonomiestrategie – alles Versprechen, die bisher nicht eingelöst worden sind. Eine Aktuelle Stunde im Landtag war Anlass zu einer ausgiebigen Debatte zur Landwirtschaft.

Informationen darüber und über weitere Aktivitäten der Linksfraktion im Bereich Umwelt und Landwirtschaft können sie in diesem Newsletter nachlesen. Viel Spaß dabei!

 

Ihr Thomas Domres
(Sprecher für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz)

 

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Aktuelle Stunde zur Agrarpolitik:

 

Die Debatte in der Aktuellen Stunde im Januar war geprägt von den Bauernprotesten. Wenn es nach den Reden geht, waren sich alle Fraktionen darin einig, dass die Streichung der Agrardiesel-Beihilfe ein Fehler war und zurückgenommen werden sollte. Einem entsprechenden Antrag der Linksfraktion dazu wollten die Koalitionsfraktionen aber nicht zustimmen – und eine eigene Beschlussvorlage haben sie nicht eingebracht. So ging der Landtag ohne Beschluss zu diesem Thema aus der Debatte. Nicht einmal unsere Forderung, die längst beschlossenen und versprochenen Vorhaben wie Nutztierstrategie, Düngestratgeie, Ackerbaustrategie, Agrarstrukturgesetz nun endlich abzuschließen und in einen Dialog mit dem Berufsstand zu treten fand eine Mehrheit. Die Linksfraktion hatte noch einen weiteren Antrag gestellt, mit dem eine Forderung des Landesbauernverbandes nach einem Zukunftsplan für die Landwirtschaft aufgegriffen wurde. Ziel muss es sein, die notwendige Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel und an steigende gesellschaftliche Anforderungen so auszugestalten, dass er für die Betriebe wirtschaftlich attraktiv ist (Rede hier).

 

Agrarstrukturgesetz: Zukunft ungewiss.

 

Seit Jahren wird ein Agrarstrukturgesetz vorbereitet: Die Koalition hat sich das vorgenommen, der Landtag mehrfach eingefordert, das MLUK hat einen Gesetzentwurf erarbeitet. Ziel ist es, ortsansässige Landwirt*innen gegenüber überregionalen und landwirtschaftsfernen Investoren zu begünstigen und die Bodenpreisentwicklung zu dämmen. Nun hat plötzlich die SPD-Fraktion verkündet, dass das Gesetz nicht mehr kommen wird. Für DIE LINKE ist das nicht akzeptabel, und wir haben einen Antrag eingebracht, der es ermöglichen würde, die noch offenen Fragen und kritischen Punkte im parlamentarischen Verfahren zu klären – in der Hoheit des Gesetzgebers. Trotz klarer Beschlusslage und offensichtlicher Uneinigkeit in der Koalition haben alle Koalitionsfraktionen den Antrag abgelehnt (Plenardebatte hier).

 

Moorschutzprogramm:

 

Die Fachgespräche im Umwelt- und Agrarausschuss zum Moorschutzprogramm der Landesregierung haben gezeigt: Moorschutz bietet eine Chance für den Klimaschutz, aber – bei kluger Durchführung – durchaus auch für die Landwirtschaft. Voraussetzung sind gute Kommunikation und Beteiligung und die Berücksichtigung der Interessen der Eigentümer und Bewirtschafter. DIE LINKE kritisiert, dass das Moorschutzprogramm sehr unkonkret ist, und hat im Ausschuss ein konkretes Umsetzungskonzept eingefordert. Das haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt. In ihrer eigenen Beschlussantrag wiederholen sie im Wesentlichen die Inhalte, die schon im Moorschutzprogramm selbst stehen (Rede hier).

 

Siedlungswasserwirtschaft:

 

Das 2015 beschlossene Leitbild zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft war jahrelang eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Aufgabenträger und der Landesverwaltung. Die Enquete-Kommission für den Ländlichen Raum hatte in der vergangenen Wahlperiode ergänzende Empfehlungen erarbeitet, die allerdings von der jetzigen Landesregierung nicht umgesetzt wurden. Auch angesichts neuer Herausforderungen (z.B. Klimawandel) ist eine Überarbeitung des Leitbildes dringend erforderlich – so das Ergebnis eines Fachgesprächs im Umweltausschuss. Einen entsprechenden Antrag der LINKEN hat die Koalitionsmehrheit im Landtag allerdings abgelehnt. Mit einem eigenen Entschließungsantrag bewegen sie ich immerhin ein Stück weit in die richtige Richtung (Plenardebatte hier).

 

Debatte zum Klimaschutz:

 

Im Dezember hat der Landtag auf Antrag von Bündnis90/Grüne eine aktuelle Stunde zum Klimaschutz abgehalten – zu einem Zeitpunkt einer nicht besonders erfolgreichen Weltklimakonferenz, klimapolitisch fatalen Entscheidungen der Bundesregierung und mit einer Landesregierung, die zwei Jahre nach der vom Landtag gesetzten Frist immer noch keinen Klimaplan vorgelegt hat, geschweige denn einen Entwurf für ein verbindliches Klimaschutzgesetz. Die Linke hat ihre Anforderungen an den Klimaplan deutlich gemacht: Er muss sozial gerecht, effektiv und wirksam und verbindlich und umsetzbar sein (Rede hier). Inzwischen ist klar: In der Regierungskoalition gibt es keine Einigkeit zum Klimaplan, das Kabinettsverfahren wurde vom Ministerpräsidenten gestoppt.

 

Eintragung ins Wasserbuch: Freiwillig oder nicht?

 

Laut Wasserhaushaltsgesetz müssen bestimmte genehmigte Wassernutzungen von den zuständigen Behörden in Wasserbücher eingetragen werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um einen Überblick über die genehmigten Nutzungen zu bewahren, was beispielsweise bei der Bewertung weiterer Wasserentnahmeanträge wichtig ist. Das elektronische Wasserbuch ist in Brandenburg jedoch höchst unvollständig geführt, aus mehreren Landkreisen fehlen alle Einträge. Das MLUK konnte in Beantwortung einer Kleinen Anfrage seine Auffassung, die Landkreise seien zu einer Eintragung nicht verpflichtet, unseres Erachtens nicht plausibel begründen – zumal auch der Parlamentarische Beratungsdienst zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Es hat den Anschein, dass das MLUK auf die Durchsetzung der Eintragungspflicht verzichtet, um den Landkreisen den Aufwand nicht erstatten zu müssen, aber dann auch selbst nicht die notwendigen Eintragungen vornimmt.

 

Kommunale Kleingartenkonzeptionen:

 

Vielerorts geraten Kleingartenanlagen unter Druck, weil Begehrlichkeiten für andere Nutzungen bestehen. Da ist es sinnvoll, auf kommunaler Ebene Kleingartenentwicklungskonzepte aufzustellen, wie es sie in manchen Gemeinden schon gibt. Hier können Bedarf, Entwicklung und Zukunftsperspektive von Kleingärten ermittelt und festgelegt werden. Der Landtag hatte bereits 2020 die Landesregierung aufgefordert, Leitlinien für das Kleingartenwesen zu erarbeiten, die als Grundlage für kommunale Kleingartenentwicklungskonzepte dienen können. Das hat die Landesregierung bisher nicht umgesetzt. Die Linksfraktion hat nun einen Vorschlag von BVB/Freie Wähler aufgegriffen, eine Förderrichtlinie zur Erstellung von kommunalen Kleingartenkonzepten aufzulegen, denn viele Gemeinden können das nicht aus eigener Kraft stemmen. Die Koalitionsfraktionen haben diesen sinnvollen gemeinsamen Antrag im Landtag leider abgelehnt.

 

Klärschlamm: Gutachten statt Konzept:

 

Zukünftig gelten höhere Anforderungen an die Verwertung und Entsorgung von Klärschlamm, die die einzelnen Aufgabenträger kaum alleine stemmen können. Der Landtag hatte deshalb 2021 ein Konzept und ein Maßnahmenprogramm beauftragt, um die Abwasserentsorger bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Wie jetzt eine Mündliche Anfrage zeigt, hat das MLUK zum Thema Klärschlammentsorgung ein Gutachten beauftragt, das technische Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen darstellt. Sicher eine gute und hilfreiche Sache – aber von dem beauftragten Konzept und Maßnahmenplan ist beim MLUK nicht mehr die Rede. Offenbar sollen die Aufgabenträger bei der Umsetzung alleine gelassen werden.

 

Nutzhanf:

 

Bereits 2021 hatte der Landtag die Ausweitung des Nutzhanf-Anbaus befürwortet und die Landesregierung aufgefordert, sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen einzusetzen. Dazu bestand jetzt die Chance im Rahmen des auf Bundesebene diskutierten Cannabis-Gesetzes. Eine Mündliche Anfrage förderte zu Tage, dass die Landesregierung entgegen dem Landtagsauftrag nichts unternommen hat – obwohl die THC-Grenzwerte immer noch höher sind als nötig und bei den Anbauverbänden die Befürchtung besteht, dass das Cannabis-Gesetz die Haftungsrisiken für Landwirte erhöhen wird. In einer Veranstaltung im Landtag hat sich die Linksfraktion mit der Situation des Nutzhanfanbaus befasst (Mitschnitt der Veranstaltung hier).

 

Alleen:

 

Mit der Vorlage der vom Landtag eingeforderten Alleenkonzeption ist die Landesregierung schon lange verspätet. Nun kam bei einer Kleinen Anfrage aus der Fraktion Bündnis90/Grüne heraus, dass das Verkehrsministerium die Verkleinerung von Pflanzabständen selbst an sehr schwach befahrenen Straßen ablehnt und sich buchstabengetreu an Richtlinien halten möchte, die nicht rechtsverbindlich sind – anders als beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, wo auch geringere Pflanzabstände akzeptiert werden und das dadurch zahlreiche Nachpflanzungen realisieren konnte. Eine flexible Handhabung der Abstandsregelungen wird von den Fachleuten als das wesentliche Instrument betrachtet, um mehr Alleenpflanzungen zu ermöglichen. Auch zu Nachpflanzungen an nachgeordneten Straßen will sich das MIL nicht äußern. Die Antwort lässt für die Alleenkonzeption nichts Gutes erwarten.

 

 

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V.i.S.d.P.: Thomas Domres

 
 

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