10. Dezember 2020
Newsletter Minderheitenpolitik Nr. IV

Liebe Leserinnen und Leser,

In den vergangenen drei Monaten haben wir uns in bewährter Weise für die in Brandenburg lebenden autochthonen Minderheiten, die Sorben/Wenden und die deutschen Sinti und Roma, sowie für die Regionalsprache Nieder­deutsch (Platt) im Landtag und bei unmittelbaren Kontakten mit Akteurinnen und Akteuren der Minderheitenpolitik eingesetzt. Mit Änderungsanträgen zum Entwurf des Landeshaushalts für 2021, Kleinen und Mündlichen Anfra­gen, einer Großen Anfrage sowie verschiedenen Presseerklärungen hat DIE LINKE deutlich gemacht, welche Anforderungen sie für die Landespolitik in diesem Politikbereich sieht. Zudem haben wir den 30. Jahrestag der Grün­dung des Landes Brandenburg am 3. Oktober 1990 zum Anlass für unsere LINKE minderheitenpolitische Bilanz genommen. Lesen Sie selbst.

Dieser Newsletter wird an Kontaktadressen von Vereinen, Einrichtungen und Initiativen geschickt, die auf den jeweiligen Internetseiten öffentlich zu­gänglich sind. Gerne können Sie den Newsletter an mögliche weitere Inte­ressentinnen und Interessenten weiterleiten. Wenn Sie Ihn direkt abonnie­ren oder nicht mehr erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail.

Bleiben Sie gesund, eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Ihre Kathrin Dannenberg
(Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Minderheitenpolitik)

 

Mit den Minderheiten, für die Minderheiten – 30 Jahre LINKE Minderheitenpolitik in Brandenburg

 

Foto: Landtag Brandenburg

Man glaubt es kaum: 30 Jahre sind seit der Neugründung des Bundeslandes Brandenburg vergangen. Seit dem 3. Oktober 1990 hat der Landtag sehr viel für die im Land lebenden na­tionalen Minderheiten und – zeitverzögert – auch für die Regionalsprache Niederdeutsch ge­tan hat. Wir als Linksfraktion waren immer mitten drin, gaben nicht selten den Anstoß für entsprechende Maßnahmen von Landtag und Landesregierung. Manches davon ist selbst bei uns schon in Vergessenheit geraten. Geht es Ihnen vielleicht auch so?

Aus Anlass des Landesjubiläums haben eine knapp 100-seitige PowerPoint-Präsentation mit der Geschichte und Gegenwart LINKER Minderheitenpolitik in Brandenburg auf unsere Internetseite gestellt. Erinnern Sie sich mit uns oder erfahren Sie vielleicht auch manches Neue!

 

Weitergabe der Muttersprache bedeutet Zukunft für die Sorben/Wenden

 

Schon 2018 hatte Kathrin Dannenberg mit einer Kleinen Anfrage nach dem mittelfristigen Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern für Sorbisch/Wendisch und den bilingualen, deutsch-nie­dersorbischen Unterricht gefragt. Zuvor hatte es Veröffentlichungen über den katastropha­len Zustand im Freistaat Sachsen gegeben. Zwei Jahre später folgte eine weitere Anfrage. Aus der Antwort geht hervor, dass bis spätestens 2025 zehn der heute 45 Lehrkräfte mit Lehrbefähigung für dieses Fach altersbedingt aus dem Schuldienst ausscheiden.

Vor dem Hintergrund der Antwort forderte Kathrin Dannenberg das Bildungsministerium auf, endlich zu sagen, wie der Sorbisch/Wendisch-Unterricht und der bilinguale Unterricht auf Dauer stabilisiert werden können! Es reicht nicht, vor allem auf künftige Sprachkonzepte für Sorbisch/Wendisch zu verweisen und deren Entwicklung dann vorrangig in die Hände der Sprachgruppe zu legen. Und auf ein weiteres Problem verwies die minderheitenpolitische Sprecherin: Bei gegenwärtig 45 Lehrkräften gibt es keinerlei Reserve. Der Sorbisch-Unter­richt fällt deshalb häufig als erstes Fach weg, wenn in der Schule Bedarf für Vertretungen entsteht. Gleichzeitig wird aber behauptet, neun Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähi­gung würden wegen fehlender Nachfrage nicht für Sorbisch/Wendisch eingesetzt. Verkehrte Welt – oder?

 

„Rasse“ aus dem Grundgesetz – keine Antwort ist auch eine Antwort!

 

2013 wurde der Begriff „Rasse“ aus unserer Landesverfassung (Art. 12) gestrichen: auf unseren Vorschlag hin mit den Stimmen von SPD, DIE LINKE, CDU, Grünen und FDP. Grund­lage dafür war ein Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte – es hatte die Strei­chung sowie die Aufnahme eines Diskriminierungsgrundes „rassistisch“ empfohlen. Wir alle wollten damals damit ein Signal setzen: Es gibt nicht nur keine Rassen, sondern auch keinerlei Begründung für die Einordnung von Menschen in Rassen. Und wir haben dieses Sig­nal gesetzt, gerade auch mit Blick auf das Grundgesetz, das bis heute den Begriff „Rasse“ kennt.

In der Sitzung des Bundesrates am 6. November 2020 haben Hamburg und Thüringen nun, per Gesetzentwurf beantragt, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Thomas Domres fragte die Landesregierung daraufhin, welche Position die Landesregierung zu die­sem Vorschlag hat. Die lipidare Antwort von Justizministerin Hoffmann (CDU) lautete: Rechts­ausschuss und Innenausschuss des Bundesrates hätten beschlossen, die Stellungnahmen ihrer Mitglieder per Umlauf einzuholen. Erst nach Vorliegen ihrer Empfehlungen erfolge die landes­interne Meinungsbildung über das Stimmverhalten Brandenburgs Bundesrat. Solange könne man die Frage nicht beantworten.

 

Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden immer noch nicht endgültig festgestellt

 

Das 2014 grundlegend novellierte Sorben/Wenden-Gesetz sah vor, dass das Minis­terium für Wissenschaft, Forschung und Kultur auf Antrag einer Gemeinde oder des Sorben/Wenden-Rates mit Zustimmung des Hauptausschusses des Landtages bis Ende Mai 2016 Veränderungen des angestammten Siedlungsgebietes feststellen kann. Nach Abschluss dieses Verfahrens zählten zunächst 43 Gemeinden ganz oder teilweise zum angestammten Siedlungsgebiet. 11 dieser Gemein­den klagten dagegen beim Verwaltungsgericht Cottbus/Chóśebuz. Seitdem sind dreieinhalb Jah­re vergangen: Dennoch gab in nicht einem Verfahren eine mündliche Verhandlung, dafür aber einen regen Austausch von Schriftsätzen. Nach langem Hin- und Her wurde die Befangenheit einer Richterin festgestellt und mindestens dreimal die Zuständigkeit der Kammer geändert. Also sind die betreffenden Feststellungsbescheide immer noch vakant, die Gemeinden bzw. Ortsteile gehören rechtlich nicht zum Siedlungsgebiet.

Deshalb stellte Kathrin Dannenberg am 18. November eine Frage an die Landesregierung. Die knappe Antwort von Kulturministerin Dr. Schüle lautete: Ein Rechtsstreitverfahren wurde durch Klagerücknahme be­endet – der betreffende Feststellungsbescheid ist nun bestandskräftig (gemeint ist die Gemeinde Schlepzig). Die anderen Rechts­streitverfahren sind weiterhin am Verwaltungsgericht anhängig. Termine für mündli­che Verhandlungen wurden bisher nicht bestimmt.

Die aktuelle Liste der Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet finden Sie hier auf der Seite des MWFK.

 

Minderheiten und Regionalsprache im Landeshaushalt 2021

 

Eigentlich sind die minderheitenpolitischen Ansätze im Landeshaushalt durchaus positiv zu werten. Entgegen mancher Befürchtung knüpfte die Landesregierung an das an, was wir un­ter Rot-Rot in den Jahren 2009-2018 an Akzenten gesetzt haben: Die Finanzierung für die Stiftung für das sorbische Volk wurde entsprechend den gewachsenen Aufgaben der Stiftung deutlich er­höht. Das von uns initiierte Förderprogramm für Kindertagesstätten mit sorbi­schen/wendischen Bildungsangeboten ausgebaut. Und auch andere Titel gesichert.

Dennoch setzte DIE LINKE in diesen Haushaltsberatungen ihre Akzente. Wir reichten drei Änderungsanträge zu minderheitenpolitischen Aufgaben ein. Diese waren kostenneutral, also nicht mit weiteren Ausgaben verbunden waren. Und dennoch wurden sie samt und sonders von der Koalition abgelehnt. Zwar be­kundete die Ausschussmehrheit teilweise Verständnis, zum Teil meinten ihre Abgeordneten sogar, dass es doch selbstverständlich sei, dass die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen vom Land finanziert werden. Dennoch votierte man mit „ně“ und „nee“, lehnte sie also ab … Entgegen der eige­nen Überzeugung, dass für die Revitalisierung von Niedersorbisch und Nieder­deutsch sowie zur Vermittlung von Kenntnissen über die Minderheiten und die Regionalspra­che an die deutsche Mehrheitsbevölkerung Mittel notwendig sind.

Die Sorben/Wenden, die Sinti und Roma und die Plattsprecherinnen und -sprecher sollten angesichts all der Bekenntnisse aus den Reihen der Koalition ihre Anträge und Vorstellungen schnell an die Landesregierung übermitteln! Die Niederdeutsch-Sprecherinnen und -sprecher können sich dabei auf das berufen, was Ministerin Ernst in der 21. Sitzung des Landtages (S. 118) auf Anfrage von Kathrin Dannenberg antwortete. Und das Protokoll der Bildungsausschusssitzung vom 18. November ist irgendwann auch da.

 

Förderung für sorbische/wendische Bildungsangebote in Kitas

 

Im Dezember 2018 hat der Landtag auf Initiative der LINKEN mit Unterstützung von SPD und Grünen erstmals ein Förderprogramm für Kitas mit sorbischen/wendischen Bildungsangeboten aufgelegt. Knapp zwei Jahre danach fragte Kathrin Dannenberg nach, wie die Landesregie­rung dessen Wirksamkeit einschätzt. Aus der Antwort geht hervor, dass das Programm gut angenommen wurde – in 13 Kitas und Horten wurden die Mittel eingesetzt.

Deut­lich sind aber auch die Folgen des zu späten und halbherzigen Handelns des Bildungsminis­teriums (MBJS). Denn die Förderrichtlinie trat erst am 19. September 2019, neun Monate nach dem Haushalt 2019/20, in Kraft. Unsere Sprecherin erklärte in diesem Zusammenhang: Jetzt, kurz vor Beginn des neuen Haushaltsjahres muss endlich geklärt wer­den, dass die Mittel des Programms künftig vorrangig für die Förderung des Spracherwerbs eingesetzt werden. Dazu braucht es die Einberufung des Steuerungskreises und die Änderung der Fördergrundsätze.

 

Die Rechte der deutschen Sinti und Roma gehören in die Landesverfassung

 

Gedenken auf dem Parkfriedhof Marzahn

Beitrag von Kathrin Dannenberg, Fraktionsvorsitzende, und Renate Harcke, Mitarbeiterin der Fraktion im "Nowy Casnik" Nr. 49 vom 3.12.2020

Dass es Sorben/Wenden gibt und sie in Brandenburg als Minderheit anerkannt sind, wissen hierzulande viele, wenn auch nicht alle. Anders sieht es bei den deutschen Sinti und Roma aus. Auch sie sind nach den Europäischen Minderheitenabkommen als nationale Minderheit aner­kannt. Doch wer weiß das, wer kennt ihre damit verbundenen Rechte? Und wer registriert die Ausgrenzung, die die Minderheit aufgrund jahrhundertealter Vorurteile bis heute erfährt? Die Linksfraktion setzt sich vor diesem Hintergrund für eine Verfassungsänderung ein.

Die gegen Sinti und Roma gerichteten Vorurteile waren in den 30er und 40er Jahren des ver­gangenen Jahrhunderts eine wesentliche Basis dafür, dass die Nationalsozialisten ihre Pläne zur Vernichtung der Volksgruppe umsetzen konnten – 500.000 Sinti und Roma verloren in Gaskammern oder bei Massenerschießungen ihr Leben.

Ablehnung und Ausgrenzung sind aber auch heute noch groß, wie die Leipziger Antitotalita­rismus Studie 2020 belegt: Im Jahr 2020 waren 54,1 Prozent der Ostdeutschen und 52,5 Pro­zent der Westdeutschen der Auffassung, Sinti und Roma neigen zu Kriminalität; unter AfD-Wählern meinen das sogar mehr als drei Viertel (78,6 Prozent) - obwohl es für diese Behaup­tung keinerlei Fakten gibt! 41,3 Prozent der Ostdeutschen und 33,8 Prozent der Westdeut­schen sagen, Sinti und Roma sollten aus den Innenstädten vertrieben werden. Dem Satz Ich hätte Probleme damit, wenn sich Sinti und Roma in meiner Gegend aufhalten“ stimmen im Osten 44,5 und im Westen 41,2 Prozent zu. Bei AfD-Wählern ist der Anteil besonders hoch: 71,8 Prozent. Dass Personen, die Angehörige der Minderheit verunglimpfen oder gar tätlich angreifen, auch in Brandenburg kaum angezeigt, geschweige denn verfolgt werden, muss der Vollständigkeit halber auch gesagt werden. Die Einsetzung einer Antiziganismus-Kommission auf Bundesebene war deshalb zwingend notwendig - deren Analysen und Vorschläge sollen 2021 vorliegen.

2018 wurde in Brandenburg unter der Regierung von SPD und LINKEN eine Vereinbarung mit dem Landesverband Berlin-Brandenburg der deutschen Sinti und Roma abgeschlossen. In ihr sind Aufgaben in Bezug auf Antidiskriminierung, Bildung, Erinnerungskultur sowie Zusammen­arbeit mit dem Landesverband festgehalten. Daran anknüpfend hat sich der Landesverband 2019 an die Landtagsfraktionen mit der Bitte gewandt, die Rechte der Sinti und Roma verfassungsrechtlich abzusichern. Die Landesvorsitzende Petra Rosenberg schrieb damals: Für die Minderheit wäre die Aufnahme einer Schutz- bzw. Achtensklausel für deutsche Sinti und Roma in die Verfassung ein wichtiges Signal, das auch in die deutsche Mehr­heitsgesellschaft wirken würde.

Diese Auffassung teilen wir. Wir haben die Idee des Verbandes aufgegriffen und im Dezember einen Vorschlag für eine Ergänzung der Landesverfassung veröffentlicht. Ein Artikel „Rechte der deutschen Sinti und Roma“ könnte wie folgt lauten: Die nationale Minderheit der deut­schen Sinti und Roma hat das Recht auf Schutz und Förderung ihrer Identität durch das Land. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände wirken der Diskriminierung von Angehöri­gen der Minderheit entgegen und halten die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völker­mord wach.“

Seit knapp einem Jahr gibt es nun immer mal wieder Gespräche im Landtag. Während die Freien Wähler sich eine solche Regelung vorstellen können, sind die Türen bei SPD, CDU und Grünen bisher verschlossen. Die Gründe dafür kennen wir nicht. Doch wir werden nicht auf­geben.

Eine Änderung des Grundgesetzes kann Bandenburg allein nicht durchsetzen. Die Landesver­fassung um Rechte für Sinti und Roma und für die niederdeutsche Sprachgruppe erweitern, dies könnten die demokratischen Fraktionen im Landtag aber gemeinsam erreichen.

Näheres unter www.linksfraktion-brandenburg.de und dem Stichwort „Sinti“.

 

Warum eine Große Anfrage zur Erarbeitung eines Mehrsprachigkeitskonzepts?

 

Der Titel „Brandenburger Mehrsprachigkeitskonzept muss im Interesse der Zukunftsfähigkeit unseres Landes endlich auf den Weg gebracht werden!“ weist darauf hin, warum DIE LINKE diese Große Anfrage eingereicht hat. In der Haushaltsdebatte im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 13. November 2020 war offensichtlich geworden, dass es – trotz Koalitionsvertrag - noch nicht einmal eine Grobkon­zeption für die Erarbeitung des Mehrsprachigkeitskonzepts gibt. Dies scheint der wahre Grund dafür zu sein, warum die Koalition zusätzliche Mittel im Bildungshaushalt einsetzen will – sie wollen externen Sachverstand „einkaufen“, weil das Ministerium bisher nichts vorgelegt hat.

Zwar erklärte die Bildungsminis­terin, an dem Konzept werde gearbeitet. Zugleich sagte sie aber, dass in dem Konzept die Sprachen bestimmt werden müssten, die man fördern wolle.  Ja, was denn nun: Arbeitet man etwa an dem Konzept, ohne zu wissen, welche Sprachen man fördern will? Das kommt uns LINKEN durchaus bekannt vor, denn auch wir hatten in unserer Regierungszeit bereits versucht, dieses Vorhaben beim Bildungsministerium durchzusetzen… Als sichtbar wurde, dass man sich diesem Vorhaben versperrte, haben wir uns auf die Förderung einzelner Sprachen, insbesondere der Regional- und Minderheitensprachen, konzentriert: Durchaus mit Erfolg, wie auch unsere Bilanz zu 30 Jahre LINKE Minderheitenpolitik im Landtag zeigt.

Brandenburg braucht zügig ein Mehrsprachigkeitskonzept – darin ist sich DIE LINKE mit den Koalitionsfraktionen einig. Deshalb haben wir den Änderungsantrag in der Ausschusssitzung unterstützt. Und deshalb haben wir jetzt unsere dritte Große Anfrage in dieser Wahlperiode gestellt.

 
 

Impressum

Die Linke Fraktion im Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 966 1503
Fax: +49 331 966 1505
geschaeftsstelle@linksfraktion-brandenburg.de