29. Mai 2024
Newsletter Agrar und Umwelt Nr. XXI
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Liebe Leserinnen und Leser,
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Thomas Domres | Foto: © Ben Gross
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die aktuelle Wahlperiode nähert sich rasch ihrem Ende. Ende Juni steht bereits die letzte Landtagssitzung bevor. Nun müssen noch alle Vorhaben auf den Weg und zum Abschluss gebracht werden, die nicht mehr bis nach der Landtagwahl im September Zeit haben. Mit über zehn Stunden war die letzte Sitzung des Agrar- und Umweltausschusses eine der längsten, die es bisher gab, und voll gefüllt mit wichtigen und interessanten Themen.
Zu einem leider schlechten Ende ist der sogenannte „Insektendialog“ gekommen. Der Landtag hatte ja 2020 den Dialog zwischen den beiden Volksinitiativen zum Insektenschutz – eine der Landnutzerverbände und eine der Umweltverbände – auf den Weg gebracht. Tatsächlich haben die Verbände 2021 ein bemerkenswertes Konsenspapier vorgelegt. Sie haben sich dabei streng an die Vorgaben gehalten, die ihnen der Landtag auf Antrag der Koalitionsfraktionen gemacht hatte: Es sollten gesetzliche Regelungen für mehr Insektenschutz getroffen und damit verbundene Mindererträge der Landwirtschaftsbetriebe verbindlich ausgeglichen werden. Doch von diesen Vorgaben wollten die Koalitionsfraktionen plötzlich nichts mehr wissen – sie waren weder zu einem Gesetz noch zu einem verbindlichen Ausgleich bereit. So ist ein hoffnungsvoller Prozess, der die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft hätte voranbringen könnten, gescheitert. Gescheitert durch nicht eingehaltene Versprechen und durch Vertrauensbruch seitens der Koalition. Für mich war die Ablehnung des Gesetzentwurfs eine schwarze Stunde im Landtag.
Ihr Thomas Domres (Sprecher für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz)
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Ländlicher Raum:
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2019 hatte ein Enquete-Kommission des Landtages detaillierte Vorschläge vorgelegt, wie die Situation im Ländlichen Raum verbessert werden kann. Nun hat die Landesregierung dazu einen Umsetzungsbericht verfasst. Nach Auffassung der Linksfraktion redet dieser die Lage im Ländlichen Raum schön, ohne auf die zahlreichen Probleme wie schlechtere gesundheitliche Versorgung, Lehrkräftemangel und wegbrechende Versorgungsinfrastruktur einzugehen. Die Landesregierung hat die Empfehlungen der Enquete-Kommission nie systematisch umgesetzt. Auch nach Befassung in allen Fachausschüssen des Landtages konnten sich SPD, CDU und B90/Grüne nur dazu durchringen, dem Landtag die „Kenntnisnahme“ des Berichtes zu empfehlen, ohne alle eigenen Vorschläge. Die Linksfraktion dagegen hat in einem Entschließungsantrag einen Masterplan für den Ländlichen Raum vorgeschlagen und eine detaillierte Themenliste der darin zu behandelnden Punkte aufgestellt (Landtagsdebatte hier).
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Klimaplan:
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2021 hätte er laut Landtagsbeschluss da sein sollen – nun hat ihn die Koalition nach langem internen Ringen im März 2024 vorgelegt: den Klimaplan für Brandenburg. Aus Sicht der Linksfraktion ist er enttäuschend, denn anders als das Gutachten zum Klimaplan fehlen hier verbindlich vorgegebene Ziele weitestgehend, und es wird weder auf die notwendigen administrativen Umsetzungsstrukturen noch auf die notwendigen Finanzen eingegangen. Ohne maßgebliche Konkretisierung wird es vorhersehbar nicht funktionieren, die angestrebten Zwischenziele für die Treibhausgasreduzierung zu erreichen. Die Linksfraktion hat deshalb in einem Entschließungsantrag gefordert, ein Umsetzungskonzept aufzustellen, das vor allem auch die Sozialverträglichkeit der Maßnahmen betrachtet. Und die wichtigsten Ziele und Maßnahmen müssen durch ein Klimaschutzgesetz rechtsverbindlich gemacht werden (Landtagsdebatte hier).
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Insektenschutz:
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Foto: unsplash.com
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Die Umsetzung des Dialogprozesses der Volksinitiativen zum Insektenschutz ist endgültig gescheitert. Landnutzer- und Umweltverbände hatten sich im Auftrag des Landtages in konstruktiven Verhandlungen auf einen Gesetzentwurf zum Insektenschutz und begleitende Beschlussvorschläge verständigt. Ziel war es, verbindliche Fortschritte beim Insekten- und Artenschutz zu erreichen, sowie genauso verbindlich Ausgleichszahlungen für Landnutzer festzuschreiben, denen dadurch Bewirtschaftungseinschränkungen auferlegt werden. Dabei ging es beispielsweise um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. Genau dazu waren die Koalitionsfraktionen dann aber nicht mehr bereit, obwohl sie selbst diese Eckpunkte – gesetzliche Regelungen und Ausgleichszahlungen – den Verhandlungspartner selbst ausdrücklich vorgegeben hatten. Nun wollten sie davon nichts mehr wissen und haben den Gesetzentwurf im Landtag abgelehnt. Damit haben sie nicht nur die Erwartungen von 100.000 Unterzeichnern der Volksinitiativen enttäuscht, sondern Vertrauen in politische Zusagen erschüttert. Mit einem Entschließungsantrag wollte die Linksfraktion wenigstens noch die wesentlichen Inhalte des Insektendialogs retten – auch dazu war die Koalition nicht bereit und hat auch keine eigenen Vorschläge vorgelegt (Landtagsdebatte hier).
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Nutzhanf:
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Foto: unsplash.com
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Nutzhanf ist eine vielerlei einsetzbare Pflanze, sowohl als Lebensmittel als auch für die stoffliche Verwertung etwa für Textilien und Baumaterialien. Und sie wächst gut in unserem Klima und auf unseren Böden. In den vergangenen Jahren gab es große Fortschritte bei der Verarbeitung vor allem in Nordwest-Brandenburg. Aber der Anbau von Nutzhanf ist für Landwirtinnen und Landwirte schwierig wegen der restriktiven Anbaubestimmungen und bürokratischen Hürden – obwohl sich an Nutzhanf niemand berauschen kann. Mit einem Landtagsantrag wollte die Linksfraktion die Landesregierung beauftragen, für praxisnahe Regelungen einzutreten und darüber hinaus regionale Wertschöpfung mit Nutzhanf zu befördern. Die Koalitionsfraktionen haben das im Landtag abgelehnt, ohne dafür inhaltliche Gründe nennen zu können (Landtagsdebatte hier).
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Gewässerunterhaltungsbeiträge:
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2017 hatte Rot-Rot im Wassergesetz die Möglichkeit geschaffen, die Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung nach Nutzungsart zu differenzieren. Die konkreten Differenzierungsfaktoren hat die Kenia-Koalition 2020 in einer Verordnung festgelegt. Sie entsprachen jedoch nicht dem breit unterstützten Vorschlag zahlreicher Verbände, sondern führten vor allem zu einer Mehrbelastung von Landwirtschaftsflächen. Eine vom Landtag beauftragte Evaluierung durch das MLUK blieb nach Auffassung der Linksfraktion sehr unvollständig, weshalb wir eine ergänzende Überprüfung sowohl der Verwaltungsabläufe als auch der Umlagefaktoren vorgeschlagen haben. Die Fraktionen von SPD, CDU und B90/Grüne haben zwar verbal ebenfalls Sympathien für weitere Veränderungen bekundet, konnten sich aber nicht zu einem entsprechenden Beschluss durchringen. So sind Verbesserungen bei der Beitragsumlage leider nicht abzusehen (Landtagsdebatte hier).
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Hilfe für Teichwirtschaften:
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Die Teichwirtschaften in Brandenburg spielen eine große Rolle für die regionale Wertschöpfung, die Kulturlandschaft und als Lebensraum für geschützte Tier- und Pflanzenarten. Sie sind jedoch in den letzten Jahren wirtschaftlich unter Druck geraten, unter anderem auch durch den zunehmenden Wassermangel. Die Linkfraktion hatte 2023 einen Antrag in den Landtag eingebracht und einen „Aktionsplan zukunftsfähige Teichwirtschaft“ eingefordert. Nach zwei Fachgesprächen im Ausschuss wollten die Koalitionsfraktionen dem leider nicht folgen, haben aber immerhin in einem eigenen Beschluss einige Maßnahmen formuliert – aber leider, wie immer bei dieser Koalition, unter Haushaltsvorbehalt (Landtagsdebatte hier).
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Gesamtkonzept zur Klimaanpassung im Bereich Wasser:
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Über Wasser wurde und wird viel gesprochen, es ist eines der drängenden Themen unserer Zeit. Die Landesregierung hat in einem Bericht den Stand der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses dargestellt. Eine mündliche Anhörung dazu hatten die Koalitionsfraktionen im Ausschuss abgelehnt, die stattdessen durchgeführte schriftliche Anhörung ergab sehr kritische Stellungnahmen. Die Linksfraktion bemängelt vor allem die fehlende Verbindlichkeit und Finanzierung des Wasserkonzeptes. In einem Antrag für den Ausschuss haben wir ein Umsetzungskonzept sowie die Lösung dringender Aufgaben wie Wassercheck, Vervollständigung des Wasserbuches und die Korrektur der Grundwasserbilanzen vorgeschlagen. Das hat die Koalition abgelehnt und einen eigenen Beschluss eingebracht, die Berichtspflicht zur Umsetzung aber auf die Zeit nach den Landtagswahlen verlegt (Landtagsdebatte hier).
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Bilanz des MLUK:
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Die Kenia-Koalition aus SPD, CDU und Bündnis90/Grüne hatten sich zu Beginn der Wahlperiode 2019 in ihrem Koalitionsvertrag im Bereich Umwelt und Landnutzung viel vorgenommen, und der Landtag hat in den vergangenen Jahren wiederholt Aufträge erteilt. Um herauszukriegen, was daraus geworden ist, hat die Linksfraktion den Bearbeitungsstand der einzelnen Vorhaben in einer Großen Anfrage abgefragt. Auch wenn einige Projekte umgesetzt wurden – unsere Gesamtbilanz ist ernüchternd. Wichtige Vorhaben wie Jagdgesetz und Agrarstrukturgesetz sind gescheitert, auch an vielen anderen Stellen wurden Ankündigungen nicht in die Tat umgesetzt. Das MLUK ist ein Ministerium der Strategien und Konzepte. Das Problem: Sie sind immer unverbindlich, stehen unter Haushaltsvorbehalt und sind nicht durchfinanziert. Was davon wirklich realisiert wird, steht in den Sternen. Und immer wieder wird Kritik an der schlechten Kommunikation mit Verbänden und Betroffenen deutlich. Für den Bereich Landwirtschaft haben wir deshalb ein regelmäßiges Beratungsgremium beim MLUK vorgeschlagen – die Koalitionsfraktionen haben das abgelehnt (Landtagsdebatte hier).
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Jagddurchführungsverordnung:
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Foto: pixabay
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Nachdem die vom MLUK geplante Jagdgesetznovelle endgültig gescheitert ist, hat das MLUK nunmehr eine Änderung der Jagd-Durchführungsverordnung auf den Weg gebracht. Darin geht es unter anderem um die Änderung von Jagdzeiten beim Schalenwild. Verbände und Jagdbeirat wurden zu einer früheren Fassung angehört, danach gab es noch einmal deutliche Änderungen am Verordnungsentwurf. Auf die von Verbänden geforderte nochmalige Beteiligung wollte das MLUK nicht eingehen. Die Linksfraktion hat deshalb im Ausschuss beantragt, die geplante Befassung mit der Verordnung noch einmal zu vertagen und eine weitere Beteiligungsrunde abzuwarten. Das haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt, wodurch das MLUK die umstrittene Verordnung nun ohne weitere Beteiligung in Kraft setzen konnte.
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Mittel für Hochwasserschutz verfallen:
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Mit einem Sonderrahmenplan stellt der Bund den Ländern Mittel für präventiven Hochwasserschutz zur Verfügung. Brandenburg hatte im Jahr 2022 1,66 Millionen Euro angemeldet, aber keine Mittel abgerufen – als einziges der Bundesländer, die Bedarf angemeldet hatten. Eine Mündliche Anfrage ergab jetzt: Ursache sind fehlende personelle Ressourcen im Umweltministerium, die eine Umsetzung der Mittel unmöglich gemacht haben. Ein Beispiel dafür, wie Chancen verpasst werden, wenn notwendige Ressourcen nicht realistisch geplant werden.
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Abwasserwerte bei Tesla:
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Foto: wikimedia.org
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Wie bekannt wurde, hat Tesla über lange Zeiträume die mit dem Wasserverband Strausberg-Erkner vereinbarten Abwasser-Grenzwerte bei Stickstoff und Phosphor überschritten. Mit einer Kleinen Anfrage haben wir die Rechtsgrundlagen und mögliche Folgen beleuchtet. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine Überschreitung von gesetzlichen Grenzwerten im Abwasser des Klärwerks Münchehofe nicht zu erwarten ist, kann aber auch nicht ausschließen, dass bei einer schadstoffbedingten Erhöhung der Abwasserabgabe alle Gebührenzahler für die Probleme beim Tesla-Abwasser zur Kasse gebeten werden könnten.
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