11. Juli 2024
Newsletter Minderheitenpolitik Nr. XI
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Liebe Leserinnen und Leser,
wieder geht eine Wahlperiode zu Ende … Wie in den Jahren davor hat sich die Linksfraktion im Landtag Brandenburg bemüht, die Belange der in Brandenburg lebenden autochthonen Minderheiten - der Sorben/Wenden und der deutschen Sinti und Roma - sowie der Sprecherinnen und Sprecher die Regionalsprache Niederdeutsch (Platt) im Parlament und seinen Gremien, aber auch bei Vor-Ort-Terminen zum Thema zu machen. Über parlamentarische Initiativen, in Reden und Presseerklärungen hat DIE LINKE verdeutlicht, welche Anforderungen sie für die Landespolitik in diesem Politikbereich sieht. Vielfalt wird von manchem als Bedrohung gesehen. Wir betrachten sie als Bereicherung für den Einzelnen und Reichtum für unser Land. Vielfalt zu sichern, muss ein Grundanliegen der Gesellschaft und jedes Einzelnen sein: Denn die Würde jedes Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und schützen ist das Grundanliegen einer solidarischen Gesellschaft. Diese Überzeugung eint uns mit vielen im Land. Gegen den Widerstand anderer Parteien haben wir in diesem Sinne in der Minderheitenpolitik viel erreicht. Urteilen Sie selbst!
Dieser Newsletter wird an Kontaktadressen von Vereinen, Einrichtungen und Initiativen geschickt, die auf den jeweiligen Internetseiten öffentlich zugänglich sind. Gerne können Sie den Newsletter an mögliche weitere Interessentinnen und Interessenten weiterleiten. Wenn Sie Ihn direkt abonnieren oder nicht mehr erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine erholsame Sommerzeit
Ihre Kathrin Dannenberg
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Sprache ist wichtig!
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Seit Ende der 90er Jahre steht das Land Brandenburg in der Pflicht, im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zwei Minderheiten- und eine Regionalsprache besonders zu schützen. Damals hat die Bundesrepublik - mit Zustimmung unseres Bundeslandes - für Niedersorbisch und Romanes (Sprache der Sinti und Roma) sowie für die Regionalsprache Niederdeutsch einen ganzen Katalog von Verpflichtungen übernommen. Die Förderung der Sprache im öffentlichen Raum, aber auch im Alltag ist dabei das zentrale Anliegen. Vor diesem Hintergrund hat unsere Fraktion im Herbst 2023 die Erweiterung der Brandenburger Charta-Verpflichtungen für Niederdeutsch und Niedersorbisch tatkräftig unterstützt.
Manch Angehöriger der Mehrheitsgesellschaft kann sich das wahrscheinlich nicht so richtig vorstellen, wie das ist, seine Sprache nicht nur zu beherrschen, sondern im Alltag auch immer wieder zur Geltung zu bringen. „Du sprichst doch deutsch, warum musst Du denn jetzt unbedingt auf dem Sorbischen bestehen?“, das ist eine oft gehörte Frage. Ja, warum machen sie es denn? Um ihre Sprachen und die damit verbundene Kultur vor dem Aussterben zu retten. Ihnen reicht es z.B. nicht, wenn Mitglieder der Landesregierung das Wort „Ermöglichungsgesetz“ erfinden oder immer wieder von „Niederdeutsch gehört zur Identität Brandenburgs“ sprechen, … ohne sich den anstehenden Aufgaben zur Unterstützung des Spracherhalts zu stellen.
Ja, in Bezug auf das Sorbische/Wendische scheint es zunächst besser zu sein. Verwiesen wird da gern auf die mittlerweile rd. 4 Millionen Euro, die Brandenburg jährlich in die Stiftung für das sorbische Volk gibt. Und dennoch gilt auch hier: Wenn es um die Umsetzung des im Februar 2023 endlich vorgelegten Mehrsprachigkeitskonzeptes geht, dann ist für die im Amt befindliche rot-schwarz-grüne Regierung auch hier das Motto: Es darf kein zusätzliches Geld kosten. Dabei hatte der Landtag mit großer Mehrheit im März 2021 von der Regierung gefordert, dass „das Konzept eine Kostenabschätzung für die einzelnen Vorschläge enthalten“ soll. Diese Forderung wurde bis heute missachtet – auch unsere Anfragen blieben ohne Ergebnis. Aus keiner der Koalitionsfraktionen gab es auf diese Missachtung des Parlamentsbeschlusses je eine öffentliche Reaktion.
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Verfassungsänderungen auf den Weg gebracht
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Im Juni 2022 hat der Landtag Änderungen der Verfassung des Landes Brandenburg beschlossen. Es waren die umfangreichsten seit dem Inkrafttreten unseres Grundgesetzes im Jahre 1992. Bezogen auf die Minderheitenpolitik waren vor allem zwei Änderungen wichtig. Artikel 7a erfuhr eine Ergänzung: Neben dem Kampf gegen Antisemitismus wurde auch der Kampf gegen Antiziganismus, also die spezifische Form von Rassismus gegen Sinti und Roma, in die Verfassung aufgenommen. Und auch die Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch kam in die Landesverfassung; Artikel 34 verpflichtet das Land seitdem dazu, die Pflege der niederdeutschen Sprache zu schützen und zu fördern. Was danach in Verantwortung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen passiert ist, wird nachfolgend dargestellt.
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Nedderdüütsch is een grooten Schatz …
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Der Satz klingt sehr schön und eignet sich hervorragend für Feiertagsreden. Dass das Land für den Erhalt und die Revitalisierung der Regionalsprache die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen muss - rechtlich, personell und finanziell - vergisst man im Kabinett von Dietmar Woidke regelmäßig.
Die niederdeutsche Sprachgruppe hatte die Forderung nach einem Niederdeutschgesetz bereits im Landtagswahlkampf 2019 erhoben. Über fünf Jahre waren wir an der Seite der Plattsprecherinnen und Plattsprecher. Wir haben diese Forderung um den Jahreswechsel 2020/2021 zum Bestandteil eines ersten Antragsentwurfs gemacht – mit diesem sind wir in die Diskussion mit den Koalitionsfraktionen gegangen. Im März 2021 war die Forderung nach einem Gesetz Bestandteil eines auch von uns mitgetragenen Antrages von vier Fraktionen.
Der Weg bis zu diesem Gesetz war ein langer, wir haben in vorhergehenden Ausgaben dieses Newsletters darüber berichtet. Jetzt aber freuen wir uns erst einmal mit der niederdeutschen Sprachgruppe. Trotz allen Widerstandes innerhalb der Regierung ist es gelungen, in einer der letzten Landtagssitzungen das bundesweit erste Niederdeutsch-Gesetz zu beschließen. Es ist am 10. Juli 2024 in Kraft getreten. Ein erster Schritt ist also getan.
Die Erwartungen der Sprechergruppe an dieses Gesetz wurden aber leider nicht erfüllt. Das betrifft vor allem den Bildungsbereich – hier wären verbindliche Vorschriften notwendig gewesen: für die Vermittlung von Niederdeutsch in Kitas, für die Größe von Lerngruppen zum Erlernen der Regionalsprache in Schulen, für die Ausbildung von Lehrkräften und Erziehern und auch dazu, wie in Brandenburg schrittweise ein schulisches Angebot für Niederdeutsch von der Grundschule bis hin zum Abitur aufgebaut werden kann.
Die Linksfraktion hat für das Gesetz gestimmt, ungeachtet dessen dass die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen alle unsere Änderungsanträge abgelehnt haben und dem Gutachten von Prof. Dr. Oeter von der Universität Hamburg mit Ignoranz begegnet sind.
Wir gehen fest davon aus, dass die niederdeutsche Sprachgruppe den künftigen Landtag und die künftige Landesregierung immer wieder daran erinnern wird, dass dieses Gesetz sich vor allem an das Land richtet. Ohne tatkräftiges Handeln vom Land (und auch von den Kommunen) wird es keine Revitalisierung des Niederdeutschen in Brandenburg geben – die Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache nach der Europäischen Sprachencharta darf nicht auf ehrenamtlich Engagierte abgewälzt werden. Die Linksfraktion hat vor diesem Hintergrund mit einem Entschließungsantrag „Hausaufgaben“ für die kommende Wahlperiode formuliert. Den Antrag lehnte die Koalition ohne Wenn und Aber ab.
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Erneut drei Anfragen zum Antiziganismus
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Nicht nur die Verfassungsänderung steht dafür, dass sich DIE LINKE in dieser Wahlperiode verstärkt gegen Antiziganismus engagiert hat. Ausgehend vom Abschlussbericht der „Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ haben wir eine Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet, die im Sommer 2022 diskutiert und zu einem fraktionsübergreifenden Beschluss des Landtages „Brandenburg steht in der Pflicht - Antiziganismus konsequent entgegentreten“ geführt hat.
Als einzige Fraktion hat DIE LINKE seitdem immer wieder verschiedene Aspekte dieses Beschlusses thematisiert, zuletzt, im Juni 2024, mit drei Mündlichen Anfragen. Die Antworten der Kulturministerin Dr. Schüle waren ernüchternd:
Auf die Frage von Andrea Johlige, warum im Bericht zur Umsetzung des „Konzepts Tolerantes Brandenburg“ nichts zum Kampf gegen Antiziganismus gesagt wird, kam die Antwort: Es kann „geboten sein, Maßnahmen zu ergreifen, die in besonderer Weise antiziganistischem Unrecht entgegenwirken oder antiziganistisches Unrecht aufzuarbeiten helfen.“ Mit anderen Worten: Solche Maßnahmen wurden bisher noch nicht erarbeitet, geschweige denn eingeleitet.
Isabelle Vandre bekam auf ihre Frage, warum in der Kulturpolitischen Strategie der Landesregierung zwar Sorben/Wenden und Niederdeutsch wenigstens nennt, Sinti und Roma hingegen aber nicht, zur Antwort: „… die Bewahrung der historisch-kulturellen Wurzeln der Sorben/Wenden (wird) beispielhaft genannt, versteht sich allerdings nicht als abschließende Aufzählung autochthoner Minderheiten Brandenburgs.“ Nur „vergisst“ die Ministerin: Neben den Sorben/Wenden gibt es in Brandenburg nur noch eine nach der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannte autochthone Minderheit, nämlich die deutschen Sinti und Roma. Dass man sie nicht einmal erwähnt, spricht für sich.
Auch die Antwort auf die Frage von Kathrin Dannenberg nach dem Umsetzungsstand eines Beschlusses der Kulturministerkonferenz vom Dezember 2022 ist kaum besser. Statt zu sagen, was denn konkret getan wurde, um in den Schulen mehr Wissen über Sinti und Roma und insbesondere über den Völkermord in der NS-Zeit zu vermitteln, wird ellenlang referiert, was in den Rahmenplänen steht. Selbst bei der Erfüllung der Forderung nach speziellen Weiterbildungen für Lehrkräfte zu Sinti und Roma „eiert“ die Ministerin rum. „Wertschätzung von ethnischer, sprachlicher, religiöser und kultureller Vielfalt … und die Sensibilisierung gegenüber Diskriminierung“ sei „Bestandteil von Fortbildungen zu den Themen Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt und zu Demokratiebildung“. Ja nicht konkret werden, lautet das Motto! Also auch hier Fehlanzeige bei Brandenburgs Regierung.
Im Februar 2024 war der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland auf Antrag der Linksfraktion Gast im Hauptausschusses des Landtages. Ihm, so Dr. Mehmet Daimagüler, falle eine unglaubliche Diskrepanz auf: An Gedenktagen werden Kränze niedergelegt und Reden gehalten. Und am nächsten Tag gehe der Antiziganismus einfach so weiter. Vergangenheit so zu bewältigen, sei keine Bewältigung. Man müsse sich den Dämonen heute stellen! Für diesen Satz bekam Mehmet Daimagüler viel Befall. Schlussfolgerungen wollte die Koalition aus diesem Gespräch aber nicht ziehen. Ein Beschlussantrag der Linksfraktion wurde im April im Hauptausschuss abgelehnt.
Ja, der Kampf gegen Antiziganismus ist wie der gegen Antisemitismus - eine dauerhafte Aufgabe! Auch und gerade in der Brandenburger Landespolitik.
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Wo ist das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden?
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Diese Frage bewegt die Sorben/Wenden, besonders seitdem 10 Kommunen sich vor dem Verwaltungsgericht Cottbus/Chóśebuz mit Klagen gegen ihre Zugehörigkeit zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden versuchten zu wehren. Nach über sechs Jahren begannen 2024 die mündlichen Verhandlungen vor dem Gericht.
Die Reaktion von sorbischer/wendischer Seite auf die Verhandlungen und die ergangenen Urteile war tiefe Unzufriedenheit. Die Urteile, soweit sie mittlerweile rechtkräftig geworden sind, müssen respektiert werden. Es hilft auch nichts, heute zu beklagen, dass der Landtag bei der Novellierung des Sorben/Wenden-Gesetzes im Jahr 2014 hätte anders entscheiden können … Ja, dem Sorben/Wenden-Gesetz hätte eine feste Liste der zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden gehörenden Gemeinden beigefügt werden können, analog der Praxis im Freistaat Sachsen. Dafür gab es aber damals keine, durch Landtagswahl 2009 legitimierte politische Mehrheit. Zu mehr war unser damaliger Koalitionspartner SPD nicht bereit! Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus/Chóśebuz muss man jedoch auch feststellen: Auch in diesem Falle hätten die gleichen Gemeinden mit hoher Wahrscheinlichkeit geklagt, nur dann gegen ihre Aufnahme in die Liste.
Eines der Probleme in den Verfahren war, dass die wechselvolle Geschichte vieler sorbischer/wendischer Gemeinden in der Niederlausitz noch unzureichend dokumentiert ist – vieles musste unter hohem persönlichem und zeitlichem Aufwand im Zuge der bereits laufenden Verfahren zusammengetragen werden. Dieses Defizit abzubauen, sollte mittel- und langfristig ein wesentlicher Punkt für die Arbeit des Sorbischen Instituts, aber auch der Domowina sowie von anderen Einrichtungen und Vereinen sein.
Wir begrüßen, dass der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag und nachfolgend auch die Landesregierung für mehrere Verfahren beim Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gestellt haben. Auch wir verbinden damit die Hoffnung, dass Entscheidungen der ersten Instanz im Einzelfall keinen Bestand haben werden. Dies gilt es abzuwarten, ehe der Gesetzgeber Änderungen am Sorben/Wenden-Gesetz in Angriff nimmt.
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Nie wieder ist jetzt!
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Seit vielen Jahren gehört das Gedenken an die Sinti und Roma, die während der Zeit des Nationalsozialismus in den Konzentrations- und Vernichtungslagern leiden mussten und in großer Zahl dort umgekommen sind, zur Tradition unserer Fraktion. Im Dezember – beim Gedenken aus Anlass des sogenannten Himmler-Erlasses zur Deportation nach Auschwitz – und im Juni, wo in Berlin-Marzahn der Errichtung des dortigen kommunalen Zwangslagers gedacht wird, sind wir regelmäßig dabei.
Unter den Opfern der NS-Diktatur waren auch viele, die in Brandenburg geboren wurden oder hier in der NS-Zeit ihren Lebensmittelpunkt hatten. Im März 1943 wurden allein aus Bernau, Herzberg (Elster), Wittenberge und Zehdenick mehr als 100 Sinti und Roma in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz deportiert: Männer, Frauen und viele Kinder. Hunderte Angehörige der Minderheit folgten ihnen bis zur Auflösung des Lagers Anfang August 1944.
Ihnen und allen anderen in Deutschland lebenden Sinti und Roma sind wir es schuldig, immer wieder neu an dieses Verbrechen zu erinnern und der Toten zu gedenken. Vor allem aber müssen Politik und Zivilgesellschaft der Diskriminierung von Sinti und Roma heute entgegenzuwirken. Wir brauchen die Umsetzung wirksamer Maßnahmen gegen die Diskriminierung der Minderheit in Brandenburg. Nie wieder ist jetzt!
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Rundfunk Berlin-Brandenburg auch für Niederdeutsche und für Sinti und Roma
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Thomas Domres / Foto: © Ben Gross
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Mittlerweile ist nach vielen Skandalen im RBB und nach langem Ringen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg der neue RBB-Staatsvertrag in Kraft getreten. Im Programmauftrag des Senders wird nun nicht nur das Sorbische/Wendische genannt, sondern auch die niederdeutsche Sprache ausdrücklich erwähnt. Und auch die Belange von Sinti und Roma soll der Sender bei seiner Programmgestaltung berücksichtigen. Dies alles waren langjährige Forderungen der Linksfraktion im Brandenburger Landtag. Auf einen Sitz im Rundfunkrat des RBB für die Sinti und Roma als besonders ausgegrenzte Minderheit in der Region konnten sich die Landesregierung Brandenburg und der Senat von Berlin nicht einigen.
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Auf ein Neues: Der 7. Sorben/Wenden-Rat wird gewählt!
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Vor 30 Jahren, am 7. Juli 1994, wurde das erste Brandenburger Sorben/Wenden-Gesetz durch den Landtag beschlossen. Unser Landtag war das erste Landesparlament, das eine politische Vertretung des sorbischen/wendischen Volkes hatte. Sechs Sorben/Wenden-Räte brachten in den vergangenen 30 Jahren regelmäßig Fragen, die der Minderheit auf den Nägeln brannten, in den politischen Diskurs der Abgeordneten ein. Vor allem erreichten sie Lösungen, zumindest in den meisten Fällen. Die Ratsvorsitzenden Harald Końcak, Torsten Mack und Kathrin Šwjelina - seit 2019 - haben zusammen mit ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern dabei auch immer versucht, der deutschen Mehrheitsgesellschaft geschichtliche Erfahrungen der Sorben/Wenden zu erläutern und Verständnis für die Kultur, die Bräuche und … auch manche Befindlichkeit zu vermitteln, die „Deutschen“ nicht auf den ersten Blick verständlich scheint.
Jetzt steht die Wahl des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag zum siebten Mal an. Zum dritten Mal wird der Rat direkt gewählt, ausschließlich in Briefwahl. Noch bis zum 15. Dezember 2024 laufen im gesamten Land Brandenburg die Wahlen. Durch die Briefwahl haben sich die Möglichkeiten zur Teilnehme deutlich erweitert. Mitwählen darf jeder, der sich zum sorbischen/wendischen Volk zählt und bei der Landtagswahl in Brandenburg wahlberechtigt ist. Voraussetzung für die Wahl ist also ein Hauptwohnsitz in Brandenburg und ein Alter von mindestens 16 Jahren. Dazu muss jeder, der an der Wahl teilnehmen möchte, zunächst einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis beim Wahlausschuss stellen.
Gemeinsam mit der Domowina und dem jetzigen Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden hoffen auch wir als Linksfraktion auf eine hohe Beteiligung an dieser Wahl. Denn viele Stimmen in der Briefwahl bedeuten eine hohe Legitimation für dieses Vertretungsgremium der Sorben/Wenden in den nächsten 5 Jahren.
Übrigens: Antragsformulare und Informationen zur Wahl findet man unter: https://wahl-rasw.de oder http://wolba-serbska-rada.de
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