04. Juli 2023
Newsletter Agrar und Umwelt Nr. XVIII

 

Thomas Domres | Foto: © Ben Gross

Liebe Leserinnen und Leser,

das trockene Frühjahr hat es uns wieder vor Augen geführt: Wasser und Wassermangel sind entscheidende Themen für Brandenburg. Das gilt für das ganze Land, noch einmal verschärft aber für die Lausitz, denn die Spree speist sich heute größtenteils aus eingeleiteten Sümpfungswässern aus dem Braunkohletagebau – und die fallen zukünftig weg. Das hat eine aktuelle Studie unter Federführung des Umweltbundesamtes eindringlich gezeigt.

In dieser Situation hat nun die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Juni-Landtagssitzung eine aktuelle Stunde zum Thema Wasserknappheit aufgesetzt. Die Debatte lässt aber wirklich zweifeln, wie ernst die Koalition das Thema eigentlich nimmt. Da ist der SPD-Vertreter der Auffassung, es sei Zeitverschwendung, sich im Landtag aktuell mit dem Thema zu befassen. Die Grünen und ihr Minister verweisen (durchaus zurecht) auf die zahlreichen Konzepte zum Umgang mit dem Wasser, die das Ministerium in letzter Zeit vorgelegt hat. Aber zu der Frage, wie denn diese allgemeinen Absichtserklärungen nun tatsächlich finanziert und umgesetzt werden sollen – keine Aussage. Und das Problem des Wassermangels in der Spree soll offenbar dadurch gelöst werden, dass auch nach dem Ende des Bergbaus immer weiter Grundwasser hochgepumpt wird – eine Erholung des Wasserhaushaltes in der Lausitz also in den Sternen steht.

Was sonst noch alles im Landtag zu den Themen Agrar und Umwelt passiert ist, können Sie in diesem Newsletter nachlesen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen und uns allen einen nicht zu trockenen Sommer.

Ihr Thomas Domres
(Sprecher für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz)

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Wasserknappheit

 

Im Juni hat die Koalition eine Aktuelle Stunde im Landtag zum Thema Trockenheit und Wasserknappheit beantragt. Einen eigenen Beschlussvorschlag hat sie dazu jedoch nicht vorgelegt. DIE LINKE hat in der Debatte begrüßt, dass die Landesregierung in letzter Zeit mehrere durchaus zukunftsweisende Konzepte zum Landeswasserhaushalt und zur Wassernutzung vorgelegt hat, sieht aber eine große Diskrepanz zwischen Konzepten und Umsetzung. Deshalb haben wir in einem Entschließungsantrag verbindliche Umsetzungsprogramme und eine finanzielle Untersetzung der Vorhaben gefordert, die von der Koalition stets unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden. Außerdem geht es darum, schnell Entscheidungen zu den speziellen Herausforderungen des Wasserhaushaltes in der Lausitz herbeizuführen (Rede hier).

 

Teichwirtschaften

 

Fischteichanlagen haben eine besondere Bedeutung für die Landschaft, die regionale Wertschöpfung im ländlichen Raum und für den Naturschutz. Doch viele Teichwirtschaften stehen vor großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Unter anderem ist der zunehmende Wassermangel ein großes Problem. In einem Landtagsantrag hat DIE LINKE deshalb gefordert, ein Konzept „Zukunftsfähige Teichwirtschaft in Brandenburg“ zu erarbeiten. Der Antrag wurde zur weiteren Diskussion an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen, im Oktober wird es dort ein Fachgespräch geben.

 

Klimaplan

 

Laut Auftrag des Landtages hätte die Landesregierung eigentlich bis Ende 2021 einen Klimaplan vorlegen sollen, mit dem der Fahrplan zur gesetzlich vorgeschriebene Klimaneutralität bis 2045 bestimmt wird. Nachdem im Februar 2023 ein Gutachten mit Vorschlägen zum Klimaplan vorgelegt wurde, verzögert sich dessen Erarbeitung weiter. Nun soll erst nach der Sommerpause ein erster Entwurf vorgelegt werden. Das Problem dabei: Es wird kaum noch möglich sein, in dieser Wahlperiode noch mit der Umsetzung zu beginnen. Die Koalition konnte sich noch nicht darauf verständigen, ob sie ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen will – nur so könnte der Klimaplan verbindlich gemacht werden. Auch wurde keine Haushaltsvorsorge getroffen. Laut Auskunft von Minister Vogel im Juni-ALUK soll der Plan unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden. Damit steht seine Umsetzung völlig in den Sternen.

 

Moorschutzprogramm

 

Im März hat die Landesregierung ein Moorschutzprogramm vorgelegt. Es enthält ambitionierte Zielsetzungen für den Moorschutz, aber, anders als vom Kulturlandschaftsbeirat angemahnt, kein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Auf eine diesbezügliche Mündliche Anfrage führte Minister Vogel zwar ausgiebig zum Moorschutz aus, umging jedoch die Frage nach einem Umsetzungskonzept. Stattdessen wurde auf den zukünftigen Klimaplan verwiesen, der auch Aussagen zum Moorschutz enthalten soll. In der August-Sitzung des ALUK wird es ein Fachgespräch zum Moorschutzprogramm geben.

 

Steuerung des Ausbaus der Freiflächen-Photovoltaik

 

Überall gibt es einen Run auf mögliche Standorte für Freiflächen-Photovoltaik – was häufig Konflikte vor Ort und Nutzungskonflikte beispielsweise mit Landwirtschaft und Naturschutz hervorbringt. DIE LINKE hatte deshalb in einem Landtagsantrag eine räumliche Steuerung des Ausbaus durch die Regionalplanung vorgeschlagen, um bei übergeordneter Betrachtung die geeignetsten und konfliktärmsten Flächen zu finden. Die Koalition hatte den Antrag zunächst in den Fachausschuss überwiesen, dann aber doch ersatzlos abgelehnt.

 

Photovoltaik in Landschaftsschutzgebieten

 

Das MLUK soll Kriterien erarbeiten, nach denen zukünftig Freiflächen-Photovoltaikanlagen auch in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden können. Das ist der wesentliche Inhalt eines Antrags der Koalition, den der Landtag im Mai beschlossen hat. DIE LINKE hat dies abgelehnt, denn die Solar-Potenzialstudie zeigt, dass die Ausbauziele für PV auch ohne LSG erreicht werden können. SPD, CDU und B90/Grüne haben ihren Vorschlag ausschließlich damit begründet, dass Landwirtschaftsbetrieben und Kommunen, die von LSG umgeben sind, Verdienstmöglichkeiten eröffnet werden sollen. Nach Auffassung der LINKEn ist das alleine aber kein sinnvolles raumordnerisches Kriterium und rechtfertigt keine Eingriffe in Schutzgebiete. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage stellt die Landesregierung dar, wie Photovoltaik in LSG genehmigt werden könnte.

 

Klimaabschlag bei Wassernutzung

 

Aufgrund der reduzierten Grundwasserneubildung hatte das MLUK angekündigt, einen Klimaabschlag auf die Wassernutzung einzuführen. Das heißt, dass von den rechnerisch ermittelten nutzbaren Grundwasserreserven sicherheitshalber ein Anteil abgezogen und nicht zur Nutzung freigegeben wird. Im März 2022 kündigte das MLUK noch an, dies bis Ende 2022 einführen zu wollen. Eine Kleine Anfrage im Juni 2023 ergab nun: Das Ministerium kann noch nicht einmal einen Termin mitteilen, wann es soweit sein wird. Ein weiteres Beispiel dafür, was passiert, wenn Konzepte und Vorhaben ohne die notwendigen Ressourcen angekündigt werden.

 

Evaluierung Maßnahmeprogramm Biologische Vielfalt

 

Auf eine Mündliche Anfrage gab das MLUK bekannt, dass im Februar 2023 eine Evaluierung des Maßnahmeprogramms Biologische Vielfalt (2014 von der damaligen rot-roten Landesregierung beschlossen) durch einen Gutachter vorliegt. Ergebnis: Die meisten Maßnahmen seien umgesetzt worden, hätten aber nicht ausgereicht, um den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen. Das müsse bei der Fortschreibung berücksichtigt werden. Der letzte Satz ist typisch für die Koalition: Es wird auf den Bund verwiesen, dessen Biodiversitätsstrategie abgewartet werden soll. Dafür ist aber erst 2024 ein Entwurf zu erwarten.

 

Verursachergerechte Düngung

 

Bei den Düngeregelungen in „roten Gebieten“ berücksichtigen zu können, inwieweit die Landwirtschaft tatsächlich zur Nitratbelastung beiträgt – das ist eine wesentliche Forderung aus dem Berufsstand. Nach Auskunft des MLUK auf eine Mündliche Anfrage sind dafür noch einige Hürden zu nehmen, die die Datenbasis, Rechtsgrundlagen und notwenige Abstimmungen mit der EU betreffen.

 

Wasserhaushalt in der Lausitz

 

Im März wurden bei einer Konferenz die Ergebnisse einer vom Umweltbundesamt beauftragten Studie zur Entwicklung des Wasserhaushaltes in der Lausitz im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg vorgestellt. Wichtigstes Ergebnis: Um die Wasserführung zu sichern müssen neue Speicherbecken geschaffen und zusätzlich muss Wasser aus anderen Flussgebieten, etwa von der Elbe, übergeleitet werden. Angesichts der langen Planungsvorläufe mahnen die Autoren schnelle Entscheidungen an. Eine Mündliche Anfrage ergab jedoch: Das Umweltministerium will vor einer Grundsatzentscheidung weitere Studien abwarten, die erst 2026/27 vorliegen werden. Das ist besonders angesichts eines möglichen vorgezogenen Kohleausstiegs hoch problematisch.

 

Jungimkerförderung

 

Eine neue Zuordnung der Förderung der Imker-Erstausstattung sowie von Schulungen des Landesimkerverbandes macht nach Auskunft des MLUK eine Neustrukturierung der Förderung nötig. Das MLUK hat es versäumt, die Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen, so dass seit Herbst 2022 keine Imkerförderung mehr stattfindet. Zu Beginn des Jahres 2023 war der Förderstart wenigstens für das zweite Quartal 2023 zugesagt worden – davon ist jetzt keine Rede mehr. Im ALUK wurde fraktionsübergreifend angeregt, die sehr bescheidenen Fördermittel statt aus EU- aus Landesmitteln aufzubringen, um schnell zu einer unbürokratischen Förderung zu kommen. Aber auch das zieht sich weiter hin, wie eine Mündliche Anfrage ergab.

 

Nutzhanf

 

Der Anbau von Nutzhanf ist besonders klima- und bodenschonend und ermöglicht den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten. Er wird bislang jedoch übermäßig stark durch niedrige Grenzwerte für THC und weitere bürokratische Hürden erschwert. Der Landtag hatte im April 2021 die Landesregierung aufgefordert, die gültigen THC-Grenzwerte zu bewerten und diese Bewertung in die bundesweite Diskussion einzubringen, um Wettbewerbsnachteile für die Hanfbauern zu vermeiden. DIE LINKE hatte damals eine klare Forderung nach Heraufsetzung der Grenzwerte erhoben, jedoch konnte sich die Koalition nur zum Prüfauftrag durchringen. Wie sich jetzt durch eine Mündliche Anfrage herausstellte, hat die Landesregierung nach zwei Jahren nicht einmal diesen Prüfauftrag bearbeitet: Sie verweigert eine eigenständige vorausschauende Befassung mit dem Thema und verweist auf zu erwartende Bundesreglungen. 

 

Moosernte in Wäldern

 

Der Fraktion DIE LINKE wurde berichtet, dass in Ostbrandenburg in großem Umfang Moos in Landeswäldern geerntet und kistenweise abtransportiert wird. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage erhellt Hintergründe und Voraussetzungen dieser Nutzung.

 

 

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