7. April 2020
Newsletter Minderheitenpolitik Nr. I

Liebe Leserinnen und Leser,

ganz Brandenburg ist durch die Ausbreitung der Corona-Pandemie beunruhigt. Die staatlichen Maßnahmen werden mehrheitlich in der Bevölkerung akzeptiert. Und so wird es in diesem Jahr auch zahlreiche, auf unsere gemeinsame slawische Herkunft zurückgehende Traditionen zu Ostern nicht geben: Das traditionelle Osterreiten, die Osterfeuer oder das Waleien in einer größeren Öffentlichkeit. Das Ostereier-Bemalen wird gepflegt, ist aber das ist auf den häuslichen Raum beschränkt. Ostereier-Ausstellungen in der Lausitz sind überall abgesagt.

Vor diesem Hintergrund haben auch im Landtag und seinen Ausschüssen andere Themen Vorrang. Dennoch gibt es aus den letzten Wochen auch Etliches aus dem Bereich der Minderheitenpolitik zu berichten, was wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. 

Dieser Newsletter wird an Kontaktadressen von Vereinen, Einrichtungen und Initiativen geschickt, die auf den jeweiligen Internetseiten öffentlich zugänglich sind. Gerne können Sie den Newsletter an mögliche weitere Interessenten weiterleiten. Wenn Sie Ihn direkt abonnieren oder nicht mehr erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail.

Bleiben Sie gesund und schöne Ostern
Ihre Kathrin Dannenberg
(Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Minderheitenpolitik)

 

Kenia und die Minderheitenpolitik

 

Leider hat sich die Kenia-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag zu vielen Forderungen der Minderheitenorganisationen nicht festgelegt. Dazu gehören, wie Kathrin Dannenberg feststellt, die Aufnahme von weiteren Minderheitenrechten in die Landesverfassung oder ausreichend Lehrkräfte für den Sorbisch/Wendisch- und den bilingualen Unterricht, einschließlich ihrer Ausbildung. Auch konkrete Ideen für die Umsetzung der von Rot-Rot geschlossenen Vereinbarungen mit dem Landesverband der Deutschen Sinti und Roma und mit der niederdeutschen Sprachgruppe sind im neuen Koalitionsvertrag nicht zu finden.

 

Ergänzung der Landesverfassung

 

Ziel des Mitte Dezember an die SPD, CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und BVB/FREIE Wähler übermittelten Gesetzentwurfs der Linksfraktion ist es, neben den Sorben/Wenden künftig auch die Rechte der deutschen Sinti und Roma sowie die Regionalsprache Niederdeutsch unter den Schutz der Landesverfassung zu stellen. Zudem sollen zwei Grundwerte des modernen europäischen Minderheitenrechts in Brandenburg verfassungsrechtlich verbrieft werden, die Bekenntnisfreiheit und das Recht von Minderheitenangehörigen, ihre ethnische, kulturelle und sprachliche Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln.

 

Minderheitenrechte ins Grundgesetz

 

Bereits im Herbst hatte die rot-rote Landesregierung gemeinsam mit den Ländern Schleswig-Holstein und Sachsen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, eine Grundlage für Rechte der anerkannten autochthonen Minderheiten im Grundgesetz vorzulegen. Bisher gibt es für diese Initiative im Bundesrat keine Mehrheiten. Auf konkrete Schritte, um dies zu ändern, hat die Landesregierung offensichtlich bisher verzichtet – dies machte eine Antwort auf eine Mündliche Anfrage von Kathrin Dannenberg deutlich.

 

Gedenken an die ermordeten Sinti und Roma

 

Am 19. Dezember gedachten Vertreterinnen der Linksfraktion gemeinsam mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Angehörigen der Minderheit und anderen Politikerinnen und Politiker im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen der zwischen 1933 und 1945 verfolgten und ermordeten Sinti und Roma. Für Kathrin Dannenberg verbindet sich damit der Auftrag, Diskriminierung von Minderheiten im Alltag zu verhindern.

 

Große Anfrage zum 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus

 

DIE LINKE hat eine Große Anfrage an die Landesregierung zur Gedenk-, Bildungs- und Erinnerungsarbeit eingereicht, die u.a. auch einen Abschnitt zum Gedenken an die Verfolgten unter den heute anerkannten autochthonen Minderheiten enthält. Nachdem zuvor ein Gesetzentwurf abgelehnt worden war, mit dem der 8. Mai 2020 in Brandenburg zum gesetzlichen Feiertag erklärt werden sollte, erklärte Sebastian Walter: Nie wieder dürfen in Deutschland Menschen an die Macht kommen, die Krieg wollen und die Menschen vernichten wollen, weil sie anders glauben, anders aussehen oder anders lieben.

 

Niederdeutsche Ortseingangsschilder

 

Nach deutsch-niedersorbischen Ortseingangsschildern wird es künftig in Brandenburg auch deutsch-niederdeutsche Ortstafeln geben. Ein erstes Schild ist für den Ortsteil Sewekow der Stadt Wittstock (Dosse) geplant, einem Ort, in dem das Plattdeutsche noch lebendig ist. Thomas Domres hob die Bemühungen des Landes um mehr Sichtbarkeit der Minderheiten- und Regionalsprachen im öffentlichen Raum hervor. Auch wenn der Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung erst im März in Kraft trat, ohne uns in der rot-roten Landesregierung wäre er nicht denkbar gewesen.

 

Treffen mit dem neugewählten Sorben/Wenden-Rat

 

Die Fraktionsvorsitzende und minderheitenpolitische Sprecherin Kathrin Dannenberg traf sich in Calau/Kalawa mit den Mitgliedern des neuen Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag, Kathrin Šwjelina und Uta Henšelowa, zu einem Gespräch. Unsere zentrale Botschaft dabei: Bei der Umsetzung der Belange der Sorben/Wenden muss die Landesregierung ein größeres Tempo an den Tag legen. Sichtbarer Ausdruck des linken Bekenntnisses zum Erhalt der niedersorbischen Sprache im Alltag – auch das wurde an diesen Tag deutlich – sind zweisprachige Schilder an unseren Wahlkreisbüros in Cottbus/Chóśebuz, Calau/Kalawa und Spremberg/Grodk.

 

Sorben/Wenden-Schulverordnung

 

Eine bessere Bildung für die Sorben/Wenden muss gemeinsame Aufgabe von Minderheit und Landesregierung sein. Trotz aller unserer Bemühungen hat sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in der vergangenen Wahlperiode der dringend notwendigen Novellierung der Vorschrift aus dem Jahre 2000 verweigert. Dabei war und ist es notwendig, auch praktische Konsequenzen aus der mehrjährigen Evaluation sorbischer/wendischer Bildungsangebote zu ziehen. Wir hatten versprochen, uns auch in der Opposition darum zu kümmern – allerdings mauert die Landesregierung weiter, wie Kathrin Dannenberg auch beim Gespräch mit dem Sorben/Wenden-Rat deutlich machte. Es besteht die Gefahr, dass es auch im nächsten Schuljahr keine Rechtsgrundlage gibt, die die von der Minderheit formulierten Rahmenbedingungen endlich in Gesetzesform bringt.

 

Bilingualer deutsch-sorbischer Unterricht

 

Seit über 20 Jahren gibt es in Brandenburg unterschiedliche Formen des bilingualen (niedersorbischen/deutschen) Unterrichts. Ausgehend von den gesammelten Erfahrungen haben die Verbände der Sorben/Wenden und der Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden schon vor längerer Zeit gegenüber dem MBJS den Bedarf nach einer speziellen Regelung für den niedersorbischen/deutschen Unterricht erhoben. Das Ministerium hat sich aber entschlossen, die diese spezifische Unterrichtsrechtsform betreffenden Fragen in einer (allgemeinen) Verwaltungsvorschrift zum bilingualen Unterricht zu regeln. Auf eine Mündliche Anfrage von Kathrin Dannenberg antwortete die Bildungsministerin, dass ihr Ministerium dabei sei, diese Verwaltungsvorschrift fertigzustellen. Über zwei Monate später gibt es immer noch keine veröffentlichte Verwaltungsvorschrift.

 
 

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