27. Juni 2022
Newsletter Minderheitenpolitik Nr. VIII

Liebe Leserinnen und Leser,

in den vergangenen Monaten haben wir uns in bewährter Weise für die in Brandenburg lebenden autochthonen Minderheiten, die Sorben/Wenden und die deutschen Sinti und Roma, sowie für die Regionalsprache Nieder­deutsch (Platt) im Landtag und bei Arbeitskontakten mit Akteurinnen und Akteuren der Minderheitenpolitik eingesetzt. Mit der Großen Anfrage zur Umsetzung des Abschlussberichts der „Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ im Land Brandenburg, dem dazu gehörenden Entschließungsantrag, Kleinen und Mündlichen Anfragen sowie verschiedenen Presseerklärungen, vor allem aber mit ihrem Einsatz für weitere Minderheitenrechte in der Brandenburger Landesverfassung hat die Fraktion DIE LINKE deutlich gemacht, welche Anforderungen sie für die Landespolitik in diesem Politikbereich sieht. Lesen Sie selbst.

Dieser Newsletter wird an Kontaktadressen von Vereinen, Einrichtungen und Initiativen geschickt, die auf den jeweiligen Internetseiten öffentlich zu­gänglich sind. Gerne können Sie den Newsletter an mögliche weitere Inte­ressentinnen und Interessenten weiterleiten. Wenn Sie Ihn direkt abonnie­ren oder nicht mehr erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail.

Bleiben Sie gesund! Ihre

Kathrin Dannenberg, MdL
(Sprecherin für Minderheitenpolitik)

 

Verfassung schützt künftig auch Sinti und Roma sowie die niederdeutsche Sprache

 

Es war ein langer, sehr langer Prozess bis zu diesem 23. Juni 2022, an dem der Brandenburger Landtag endlich die Belange der Sinti und Roma sowie die Förderung der niederdeutschen Sprachgruppe in der Verfassung verankerte. Dem vorausgegangen waren im Landtagswahlkampf 2019 entsprechende Forderungen des Berlin-Brandenburger Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma sowie des Vereins für Niederdeutsch in Brandenburg, unterstützt durch die Domowina, sowie im Dezember 2019 auch ein Gesetzentwurf der Linksfraktion.

Ungeachtet dessen gelang es uns LINKEN zunächst nicht, diese Forderungen der Minderheitenverbände in den Gesetzentwurf aufzunehmen, den wir zusammen mit SPD, CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Juni 2021 eingebracht haben.

Im Oktober 2021 kam die Frage der Verankerung von weiteren Minderheitenrechten in der Verfassung erneut auf den Tisch, diesmal bei einer Anhörung im Hauptausschuss. Dort sprach sich die von der LINKEN vorgeschlagene Sachverständige für Minderheitenpolitik beim Europarat Dr. Beate Sybille Pfeil klar für mehr Minderheitenrechte in der Brandenburger Landesverfassung aus.

Jetzt, dreißig Jahre nach dem Volksentscheid über die Brandenburger Verfassung hat der Landtag Brandenburg nun auf dieser Grundlage eine umfangreiche Verfassungsänderung beschlossen. Neben der Förderung des Rechts des sorbischen/wendischen Volkes auf Schutz, Erhaltung und Pflege seiner nationalen Identität und seines angestammten Siedlungsgebietes, insbesondere der kulturellen Eigenständigkeit und wirksamen politischen Mitgestaltung (Artikel 25) wurden auch der Kampf gegen Antiziganismus (Artikel 7a) und die Förderung der niederdeutschen Sprache (Artikel 34) zu Staatszielen der Brandenburger Landespolitik. Wir LINKE verstehen diese Verfassungsänderung als klaren Auftrag dafür, dass die Landespolitik mehr für die Regionalsprache sowie für die Sinti und Roma machen muss.

Debatten in der abschließenden zweiten und dritten Lesung zur Verfassungsänderung:

Zweite Lesung (22. Juni 2022)

Dritte Lesung (23. Juni 2022)

 

Mehrsprachigkeitskonzept verzögert sich

 

Kathrin Dannenberg / Foto: © Ben Gross

Gemäß dem von der Koalition und der LINKEN ausgelösten Auftrag sollte noch im Jahr 2022 ein Brandenburger Mehrsprachigkeitskonzept vorliegen und mit seiner Umsetzung begonnen werden. Das Konzept sollte auch Aufgabenstellungen zu Sorbisch/Wendisch und zur niederdeutschen Sprache enthalten. Wie die Landesregierung nun im Bildungsausschuss mitteilte, verschiebt sich der „offizielle“ Beginn der Umsetzung des Konzepts auf das zweite oder dritte Quartal des Jahres 2023. Nicht ganz ausgeschlossen, dass der „inoffizielle“ Beginn auch noch später sein wird?

Zweifelsohne haben die zuständigen Mitarbeiterinnen im MBJS seit der Auftragserteilung durch den Landtag viele Gespräche geführt, gerade auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Sprachgruppen. Wie man hört, wurde auch Etliches von deren Vorschlägen aufgenommen.

Trotzdem: Die Erarbeitung des Konzepts ist für den Landtag und die Öffentlichkeit wenig transparent. Eine Online-Beteiligung lehnt das Ministerium weiter strikt ab. Transparenz und Beteiligung ist aber mehr, als dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zweimal eine PowerPoint an die Wand zu werfen und in der Sitzung einen „fast fertigen Entwurf“ hochzuhalten, ohne ihn dem Landtag als Grundlage für seine parlamentarische Beratung auszuhändigen.

Damit wird sich der Ausschuss nicht begnügen. Auf Antrag der Linksfraktion wird es im Herbst ein Fachgespräch des Ausschusses geben, in dem dann auch die Sprachgruppen zu Wort kommen sollen. Zudem wurde dem Ministerium in der Ausschusssitzung am 9. Juni die Bitte übermittelt, den Sprachgruppen fertige Texte zur Begutachtung zu übermitteln.

Eine der zentralen Fragen wird sein, in welchen Schritten tatsächlich mit der Umsetzung des Mehrsprachigkeitskonzepts begonnen wird. Die Untergliederung der Aufgaben in kurzfristige, mittelfristige und langfristige deutet bereits in eine Richtung: Kurzfristige Maßnahmen sind jene, die kein Geld kosten und zudem vielleicht vor allem von den Sprachgruppen (z.T. ehrenamtlich) umgesetzt werden können. In der Ausschusssitzung war die zuständige Ministerin jedenfalls nicht bereit, Aussagen dazu zu treffen, in welchem Umfang man Haushaltsmittel für die Haushalte 2023 und 2024 beantragt hat.

 

Klarer Handlungsauftrag für die Landespolitik

 

In dieser Woche wurde nicht nur der Kampf gegen Antiziganismus als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen, sondern das Parlament diskutierte auch darüber, welche Schlussfolgerungen aus dem Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten „Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ zu ziehen seien. Grundlage dafür war die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage, die aus Sicht unserer Fraktion unbefriedigend ist. Die Antworten standen alle unter der Eingangsfeststellung, dass man schon viel tun würde und mehr sei angesichts der geringen Anzahl der Sinti und Roma, die der Landesregierung bekannt seien (sic!), nicht notwendig.

Kathrin Dannenberg machte im Plenum unsere Kritik deutlich. Sie verlangte, dass sich alle Ressorts mit den Aufgaben in ihrem Verantwortungsbereich ernsthaft auseinandersetzen - ein „Weiter-so“ dürfe es vor dem Hintergrund der Verfassungsänderung nicht geben. Notwendig sei – neben der Ressortzuständigkeit – ein fester Ansprechpartner für die Verbände der Minderheit in der Landesregierung. Nach unserer Auffassung sollte das – wie beim Kampf gegen Antisemitismus - eine Beauftragte oder ein Beauftragter sein - die Bundesregierung hat einen solchen Beauftragten im März 2022 bereits eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund haben wir intensiv mit den anderen demokratischen Fraktionen verhandelt. Herausgekommen ist ein Entschließungsantrag, den neben der LINKEN die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion BVB/Freie Wähler mitgetragen haben. Auf Einiges in unserem ursprünglichen Entwurf mussten wir schweren Herzens verzichten, insgesamt ist es aber ein Antrag, der sich angesichts der Antwort der Landesregierung sehen lassen kann:

Ein fester Ansprechpartner in der Landesregierung soll benannt und spezifische Fortbildungsangebote für die öffentliche Verwaltung und die Justiz geschaffen werden. Die Belange der Sinti und Roma und ihre besondere Verfolgungsgeschichte sollen mehr Raum in der Ausbildung von Lehrkräften, in der politischen Bildungsarbeit und natürlich in der Schule bekommen. Die Kultur der Sinti und Roma soll für die Mehrheitsbevölkerung stärker erlebbar sein. Generell soll die Zusammenarbeit mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg, dem Vertragspartner des Landes, intensiviert werden. Wir LINKE verbinden mit dem von einer breiten Mehrheit getragenen Beschluss des Landtages die Hoffnung, dass der neuen Verfassungsbestimmung zügig landespolitische „Taten“ folgen.

Kathrin Dannenberg dankte am Ende ihrer Rede ausdrücklich dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Berlin-Brandenburg und seiner Versitzenden Petra Rosenberg für die konstruktive Zusammenarbeit: bei der Großen Anfrage, aber auch bei der Erarbeitung des Entschließungsantrages.

 

Gerichtsentscheidungen zum Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden weiter offen

 

Im November 2020, dreieinhalb Jahre nach Einreichung der ersten Klagen von Gemeinden zu ihrer Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden hatte Kathrin Dannenberg danach gefragt, wann es im Verwaltungsgericht Cottbus/Chóśebuz endlich mündliche Verhandlungen zu diesen Klagen geben wird. Die Antwort der Landesregierung im Plenum war nichtssagend. Und auch in der Beratung des Rechtsausschusses kam nicht viel mehr raus, als dass das Land keinen Einfluss auf die Verfahrensdauer habe. Allerdings erklärte Ministerin Hoffmann, sie hoffe, dass die jetzt eingesetzten zusätzlichen Richter zum Abbau der Altbestände führen würden.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt – nicht aber in diesem Fall. Auch nach der Rechtsausschusssitzung tat sich nichts. Das Gericht kündigte zwar an, innerhalb einer bestimmten Frist Termine für mündliche Verhandlungen anberaumen zu wollen, … um danach die eigenen Ankündigungen nicht umzusetzen. Deshalb fragte Kathrin Dannenberg jetzt erneut an, was denn das Justizministerium tun will, damit in den Verfahren endlich Entscheidungen fallen.

Immerhin hat sich das Ministerium der Justiz diesmal im Verwaltungsgericht Cottbus/Chóśebuz erkundigt. Und nun vermittelte man die frohe Kunde, eine Terminierung der genannten Verfahren sei für das 3. Quartal 2022 vorgesehen. Na, mal sehen, ob es diesmal klappt.

 
 

Gedenken in Berlin-Marzahn

 

Kurz vor den Olympischen Spielen 1936 errichtete die Stadt Berlin eines der ersten kommunalen Zwangslager für Sinti und Roma in Deutschland. Hierher wurden hunderte in Berlin wohnhafte Sinti und Roma zwangsweise umgesiedelt, etliche von ihnen waren in Brandenburg geboren worden oder hatten dort vorher ihren Wohnsitz. Sie mussten unter menschenunwürdigen Bedingungen leben, insbesondere viele Kinder starben in diesem Lager. Die Überlebenden von Marzahn wurden später fast alle in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert; viele von ihnen starben im sogenannten Zigeuner-Familienlager.

Wir Brandenburger LINKE sind seit vielen Jahren bei dem jährlichen Gedenken dabei, in diesem Jahr vertrat unsere minderheitenpolitische Sprecherin Kathrin Dannenberg die Fraktion.

 

Sinti und Roma und Niederdeutsch beim RBB

 

In der Sitzung des Hauptausschusses erklärte der Staatssekretär in der Staatskanzlei Dr. Grimm, er wolle die Belange der Minderheit der Sinti und Roma bzw. der niederdeutschen Sprachgruppe in die Verhandlungen zwischen Berlin und Brandenburg zu Änderungen im RBB-Staatsvertrag einbringen, die jetzt nach der Abgeordnetenhauswahl in Berlin erneut beginnen. Wir finden das gut, denn diese Forderung hat Thomas Domres, Mitglied im Hauptausschuss, bereits in der Vergangenheit wiederholt an die Brandenburger Landesregierung gerichtet.

Dann hoffen wir mal, dass es in dieser Wahlperiode zu einem Vertragsabschluss kommt, der die Belange der Minderheit bzw. der Sprachgruppe berücksichtigt.

 

912 Tage – eine Halbzeitbilanz

 

Und allen, an denen unsere Bilanz der ersten Hälfte der 7. Wahlperiode des Landtages bisher vorbeigegangen ist, sei unsere diesbezügliche Publikation empfohlen, wieder immer auch mit Aussagen zu unseren Bemühungen um eine moderne Brandenburger Minderheitenpolitik.

 
 

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