Parlamentsbeteiligung - wir wollen kein Placebo!

Thomas Domres

Passen Mitwirkung des Landtages und Bewältigung der Pandemie zusammen? Ja, meinen wir. Bereits Ende April haben wir einen Gesetzentwurf zur Beteiligung des Landtages an den Corona-Verordnungen der Landesregierung vorgelegt. Monatelang passierte nichts. Nur die GRÜNE Gesundheitsministerin behauptete wiederholt wahrheitswidrig, unser Entwurf verstoße gegen das Grundgesetz. Auch nach einer Anhörung, in der unser Entwurf als verfassungsgemäß gewertet wurde, herrschte Funkstille. Ende Oktober kam dann die „frohe Botschaft“: Die Koalition will ein Gesetz.

Zur Gesichtswahrung beschloss die Koalition nun ein Infektionsschutzbeteiligungsgesetz, das diesen Namen nicht verdient (Drucksache 7/2572). Wir hatten den besseren Entwurf (Drucksache 7/2574). Dieser hätte es dem Landtag ermöglicht, noch vor dem Erlass von Verordnungen zu prüfen, ob die geplanten Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte zur Pandemie-Bekämpfung wirklich taugen. Also – wie Juristen sagen – ob sie verhältnismäßig sind. Das wollte man nicht. So etwas könne der Landtag nicht leisten, gab hörten wir hinter verschlossenen Türen. Was ist das für ein Parlament, das sich in einer Pandemie- Situation weigert, seine Arbeit zu machen, fragte Thomas Domres? Was bringt eine „Kontrolle der Regierung“, die an der für die Bürgerinnen und Bürger entscheidenden Stelle versagt?

Wir hörten Danksagungen an DIE LINKE, die die „Diskussion“ angestoßen hätte. Aber eine Diskussion, zumal auf Augenhöhe, gab es nicht: Schließlich lief es nach dem Motto „Entweder tragt ihr unseren Entwurf mit oder ihr seid draußen“. Auch im Plenum setzte sich keiner von der Koalition mit unserem Entwurf auseinander. Dafür strickte man Legenden, wie die von den „zahlreichen“ Gesprächen mit der LINKEN, die „leider“ nicht zum Erfolg geführt hätten. Man behauptete, die Gutachter hätten in der Anhörung vor einer Vermischung von Landtag und Landesregierung gewarnt. In Wahrheit aber verwiesen die Gutachter darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Parlamentsstellungnahmen zu Verordnungsentwürfen für verfassungsgemäß hält. Nichts Anderes hatten wir vorgeschlagen!

Wer Näheres zu unserem Vorschlag im Vergleich zum Koalitionsentwurf erfahren möchte, sollte die Begründung unseres Änderungsantrages lesen.

Zum Mitschnitt der Rede.