Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen besser kontrollieren

Sebastian Walter

Niedriglöhne sind in Brandenburg weiterhin ein Problem. Knapp jeder dritte Beschäftigte erhält in Brandenburg einen Stundenlohn, der eine Armutsgefährdung im Alter nach sich zieht und für die Betroffenen ein Leben nach dem Motto „arm trotz Arbeit“ bedeutet. Um da gegenzusteuern, wo das Land Einfluss nehmen kann, haben wir während unserer Regierungsbeteiligung einen Vergabemindestlohn von 13 Euro pro Stunde eingeführt. Die Kommunen, die Landkreise und das Land dürfen nur Aufträge an Firmen vergeben, wenn diese sich verpflichten, ihre Beschäftigten nicht unterhalb des Vergabemindestlohns zu bezahlen. Das ist nicht nur für die Beschäftigten wichtig, sondern auch für die Brandenburger Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ordentlich entlohnen. Sie können gegen Bieter im Vergabeverfahren nicht bestehen, die ihre Lohkosten rechtswidriger Weise durch Unterschreitung des Mindestlohns drücken. Eine Frage der Fairness bei Vergaben. Daher muss die Einhaltung des Vergabemindestlohns ordentlich kontrolliert werden.

Uns haben Hinweise von Betroffenen erreicht, die Aufgaben der öffentlichen Hand erledigen und trotzdem nicht korrekt entlohnt werden. Auf mehrere kleine Anfragen von uns antwortete die Landesregierung nur ausweichend wie in: „Die brandenburgischen Vergabestellen unterliegen weder einer Berichtspflicht, noch werden solche Daten statistisch erhoben.“ Daher forderten wir im Januarplenum die Einrichtung einer entsprechenden zentralen Kontrollstelle. So könnten öffentlichen Auftraggeber der Landesverwaltung bei Kontrollen, wie z.B. die Einhaltung von Mindestentgelten nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, effektiv unterstützt werden. Die Koalition hat sich trotz Zuspruch der Gewerkschaften und durch Wirtschaftskammern in Brandenburg gegen unseren Antrag entschieden.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.