Landtag lehnt Verzicht auf Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen ab

Sebastian Walter

Seit Januar werden Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in Brandenburg überprüft, ob die Corona-Soforthilfen, die sie im Lockdown-Frühjahr 2020 erhalten haben, rechtmäßig verwendet worden sind. Während die Antragsteller im März 2020 davon ausgehen konnten, dass mit Hilfe der Zuschüsse des Landes Brandenburg auch ihre Kosten zum Lebensunterhalt und Personalkosten gedeckt werden können, war dies mit der neuen Richtlinie Anfang April 2020 nicht mehr möglich. Fortan durften die Corona-Soforthilfen nur noch zur Deckung eines Liquiditätsengpasses verwendet werden. Durch diese rückwirkend geänderte Fördervoraussetzung können viele Antragstellende nun im Anfang 2022 diese Förderbedingung nicht mehr erfüllen. Damit sie nicht als Subventionsbetrüger gelten, haben mit Stand 7. Februar 2022 9.665 antragstellende Unternehmerinnen und Unternehmer, Solo-Selbständige und Freischaffende über 85,3 Mio. Euro zurückgezahlt, weil über Nacht das Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg die Förderkriterien geändert und dies auch nicht ausreichend kommuniziert hat.

Versprochen wurde damals von der Politik allerdings eine schnelle und unbürokratische Hilfe und vor allem wurde kommuniziert, dass es sich bei der Soforthilfe, um die Gewährung einer einmaliger nicht rückzahlbaren Leistung handelt – so auch in der entsprechenden Förderrichtlinie des Landes Brandenburg (vgl. Amtsblatt für Brandenburg Nr.12 (Ausgabe S) vom 25. März 2020). Um die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer durch die nun geforderten Rückzahlungen nicht vor zusätzliche finanzielle Problem zu stellen, fordern wir im Landtag den Vertrauensschutz für all diejenigen Antragsteller die im guten Glauben waren, dass die Soforthilfen auch für den eigenen Lebensunterhalt verwendet werden dürfen. In diesen Fällen soll auf Rückzahlungen seitens des Landes generell verzichtet werden. Neben diesem Verzicht wollen wir eine flexible Handhabung beim Nachweis des Liquiditätsengpasses und die Rückzahlungsfrist bis zum 30.06.2023 zu verlängern. Obwohl Vertreter der Koalition in ihren Redebeiträgen die Problemlage anerkannten, wurde unsere Initiative abgelehnt.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.