Koalition schiebt Barrierefreiheit im ÖPNV auf die lange Bank – Investitionen in Straßenbahnen und O-Busse weiterhin unsicher

Andreas Büttner

An vielen Orten Brandenburgs ist der Zugang zum öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) für mobilitätseingeschränkte Menschen und für Menschen mit Rollator, Kinderwagen, Fahrrädern oder Gepäck mit großen Hürden verbunden. Für Menschen im Rollstuhl sind viele Straßenbahnen sogar überhaupt nicht nutzbar. Und das, obwohl bereits 2013 gesetzlich festgelegt wurde, dass zum 1.1.2022 eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt sein muss. Um diesem Ziel schnellstmöglich näher zu kommen, braucht es umfassende Investitionen in Haltestellen, sowie in Busse und Straßenbahnen mit ebenerdigem Einstieg. Denn ohne die finanzielle Unterstützung des Landes können die dafür verantwortlichen kommunalen Aufgabenträger diese Aufgabe nicht stemmen.

Da die bisherige Förderung des Landes in diesem Jahr aufläuft, haben wir einen Entwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes eingebracht, in welchem die finanziellen Zuweisungen an die Aufgabenträger geregelt sind. Nur so wäre die dringend benötigte Unterstützung der betroffenen Verkehrsunternehmen in Brandenburg, Frankfurt (Oder), Cottbus und auch in Woltersdorf bis ins Jahr 2030 sichergestellt. Ohne diese Gesetzesänderung gibt es dort keine Planungssicherheit und die Beschaffung barrierefreier Fahrzeuge wird zu einer erheblichen Herausforderung.

Obwohl sich die Koalitionsfraktionen sichtlich schwergetan haben, Gründe für eine Ablehnung unseres Gesetzentwurfes zu finden, haben sie ihn in 1. Lesung leider abgelehnt. Wieder einmal vertröstet die Landesregierung mobilitätseingeschränkte Menschen. Wieder einmal wird evaluiert, geprüft, überarbeitet und abgewartet. Damit bleiben die kommunalen Aufgabenträger weiterhin auf sich allein gestellt, auf die Verkehrsunternehmen kommen noch höhere Kosten zu, und die Herstellung der Barrierefreiheit gerät erheblich ins Stocken.

Zum Gesetzentwurf; zum Mitschnitt der Rede.