Kinder einschulen, wenn sie bereit sind

von Kathrin Dannenberg

In Brandenburg werden derzeit alle Kinder, die bis zum 30. September ihr sechstes Lebensjahr vollenden, zum 1. August des gleichen Jahres eingeschult. Das betrifft fünfjährige Kinder oder solche, die bei ihrem Schuleintritt gerade erst sechs Jahre alt geworden sind. Der Schuleintritt kann zwar auf Antrag der Eltern um ein Jahr verschoben werden, aber die Entscheidung liegt nicht bei ihnen. Nach erheblichem Druck von Elternvertretern will die Koalition den Stichtag nun endlich auf den 30. Juni vorverlegen, doch erst zum Schuljahr 2022/23.

Das ist zu spät, meint die Linksfraktion. Sie stützt sich auf Forschungsergebnisse der pädagogischen Psychologie, die vor schulischen Misserfolgen und Überforderungssituationen warnen, und die Erfahrung von Eltern. Wie erwartet wurde der Antrag der Linksfraktion im Parlament abgelehnt. Damit wird wieder die Lösung eines Problems vertagt. Aus dem Bildungsministerium verlautete, man müsse erst Gespräche mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, der Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie mit Einrichtungsträgern führen. Ebenfalls müsse die Schaffung neuer Kitaplätze mit Förderprogrammen unterstützt werden.

Die Nachfrage der LINKEN, ob diese Gespräche denn inzwischen begonnen wurden, musste das Ministerium verneinen. Und wenn die vom Bildungsministerium prognostizierten 5.000 Kinder, die im Falle der vorgezogenen Stichtagsregelung ein Jahr länger in den 1.944 Kindereinrichtungen des Landes betreut werden müssten, unterzubringen sind, bedeutet das – statistisch gesehen - einen kurzzeitigen Mehrbedarf von zwei bis drei Kindern pro Kindereinrichtung. Ob das zu stemmen ist?

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.