Integration dauerhaft unterstützen

von Andrea Johlige

Die Landesregierung hatte zur heutigen Plenarsitzung ihren Gesetzentwurf zur Fortführung der Migrationssozialarbeit für geflüchtete Menschen eingebracht. Hier geht es vor allem um Leistungen für Menschen, die schon das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben und nun – als sogenannte Rechtskreiswechsler – in den SGBII-Bezug gerutscht sind. Sie wurde von Rot-Rot in der letzten Legislatur aufgelegt.  

Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat jedoch zwei entscheidende Schwachstellen: Erstens verlängert der Entwurf die Leistungen aus der Migrationssozialarbeit nur um ein weiteres Jahr, was zu fehlender Planungssicherheit führt. Zweitens sorgt der Entwurf stillschweigend für das Auslaufen der Integrationspauschale, also der Leistungen, welche das Land an die kommunale Ebene für Leistungen rund um die Aufnahme geflüchteter Menschen ausreicht. Wir haben daher einen eigenen Gesetzentwurf und auf dessen Grundlage einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht, in welchem wir die Migrationssozialarbeit und die Integrationspauschale auch wirklich entfristen und somit für Planungssicherheit sorgen wollen.

In meiner Rede habe ich diese Fakten klargezogen und auch erklärt, wieso diese Leistungen so wichtig sind: Integration der nach Brandenburg gelangten geflüchteten Menschen ist wichtig und gelingt eben nicht von selbst. Nach Ablehnung unseres Gesetzentwurfs wird die Debatte nun im Sozialausschuss weitergeführt.

Zum Antrag, zum Mitschnitt der Rede.