Für ein konsequentes Nachtflugverbot am BER – Regierungskoalition muss Taten folgen lassen

Sebastian Walter

Der Flughafen ist erst ein gutes Jahr geöffnet und schon häufen sich die Beschwerden über den zunehmenden Fluglärm am Tag sowie bei Nacht. Laut Flughafengesellschaft gab es allein in den ersten elf Betriebsmonaten 6.856 Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr am BER. Das entspricht durchschnittlich 20 Flügen – in jeder einzelnen Nacht. Bei den meisten dieser Flüge handelte es sich um keine Rettungs- oder Polizeiflüge, sondern um Postflüge, angekurbelt durch die sich zuspitzende Corona-Pandemie.

Um die Anwohnerinnen und Anwohner im direkten Flughafenumfeld und in den Einflugschneisen vor unnötigem Lärm noch besser zu schützen, wollen wir das Nachtflugverbot auf die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausweiten. Denn Lärm, insbesondere bei Nacht, macht auf Dauer krank. Aus diesem Grund und unter den neuen Vorzeichen – einer neuen Regierung in Berlin wie im Bund – haben wir einen Antrag für ein konsequentes Nachtflugverbot in den Landtag eingebracht.

Diese Forderung ist auch nicht neu. Bereits 2012 unterstützten mehr als 106.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger ein Volksbegehren, welches ein konsequentes Nachtflugverbot am damals noch neuen BER durchsetzen wollte. Die Linksfraktion stimmte damals geschlossen für die Annahme dieses Volksbegehrens. Heute wäre die Beteiligung noch größer, da erst jetzt viele Menschen spüren, was nächtlicher Fluglärm bedeutet. Daher muss das Nachtflugverbot zeitnah ausgeweitet werden.

Um unserem Antrag nicht zustimmen zu müssen, hat die Regierungskoalition einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Wir bedauern, dass damit konkrete Handlungsempfehlungen – nämlich unverzüglich Verhandlungen mit dem Berliner Senat und der Bundesregierung zu führen – entfallen. Dennoch bewerten wir es als positiv, dass wir die Regierungsfraktionen mit unserem Antrag in die richtige Richtung bewegen konnten. Nun muss die Regierung auch Taten folgen lassen, damit wirtschaftliche Interessen nicht zu Lasten des Gesundheitsschutzes der Anwohnerinnen und Anwohner gehen.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.