Ersatzfreiheitsstrafen aussetzen!
Ein besonderes soziales Problem sehen wir im Umgang der Justiz zum Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen. Wir haben deshalb gefordert, dass in der Pandemie, die Ladungen zum Haftantritt für Personen mit kurzen Freiheitsstrafen und mit Ersatzfreiheitsstrafen solange ausgesetzt werden, bis sich die Infektionslage stabilisiert hat; mindestens jedoch bis zum 31. März 2022. Zugleich sollte sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Überarbeitung des Systems der Ersatzfreiheitsstrafen einzusetzen.
Denn der Hauptgrund für Ersatzfreiheitsstrafen ist schlicht Armut, soziale Desintegration in Form von Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Bagatelldelikte, wie „Schwarzfahren“, „Containern“ und „Besitz von geringen Mengen Cannabis“, entkriminalisiert werden. Deren Unrechtsgehalt ist gering, die sozialen Folgen einer Inhaftierung schwerwiegend und die entstehenden Kosten für den Landeshaushalt unverhältnismäßig hoch.
Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.