Ein Polizeibeauftragter für Brandenburg? Abgelehnt!

Andreas Büttner

Die Linke hat einen Gesetzentwurf für einen Polizeibeauftragten beim Landtag Brandenburg eingebracht. Die Polizei steht als Trägerin des Gewaltmonopols in einem besonderen öffentlichen Fokus. Es ist Aufgabe einer modernen Verwaltung für eine externe Kontrolle zu sorgen. Bürgerinnen und Bürger aber auch Polizistinnen und Polizisten müssen die Möglichkeit haben, sich an einen unabhängigen Polizeibeauftragten zu wenden, wenn sie Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten von Polizeibeamten haben oder sonstige Probleme mit der Polizei festgestellt haben. Deshalb sollte der Polizeibeauftragte beim Landtag angesiedelt werden und für sechs Jahre gewählt werden. Er sollte unabhängig arbeiten können und auch selbstständige Ermittlungsbefugnisse haben.

Die Koalitionsfraktionen beraten seit Monaten über einen ähnlichen Gesetzentwurf, haben es aber bisher nicht geschafft, etwas Substanzielles vorzulegen. In der Debatte haben die Koalitionsfraktionen auch keine sachlichen Gründe für eine Ablehnung geliefert. Wir brauchen einen starken Ansprechpartner für Menschen außerhalb und innerhalb der Polizei und es geht nicht um einen Generalverdacht gegen Polizist*innen des Landes. Polizeiarbeit muss kontrollierbar sein - eine Stelle für einen Polizeibeauftragten ist dabei der richtige Weg. Wir werden das Thema weiterverfolgen und die Koalition bei dieser Frage weitertreiben.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.