Befristetes Grundeinkommen gegen Corona-Not

von Sebastian Walter

Mit unserem Antrag"Förderlücke schließen - Corona-Überbrückungshilfen des Bundes aufstocken“ (Drucksache 7/1803) forderten wir die Einführung eines befristeten Grundeinkommen von monatlich 1.180 Euro, welches im Rahmen der Überbrückungshilfen des Bundes vom Land zusätzlich bewilligt und ausgezahlt werden sollte.

Mit dem Grundeinkommen wollten wird Soloselbstständige, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Freischaffende beim Lebensunterhalt helfen, solange diese wegen der Pandemie ihre künstlerische, gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausüben können und um eine Insolvenzwelle zu verhindern. Uns geht es um Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende, Inhaberinnen und Inhaber von Reisebüros, Gastronominnen und Gastronomen, Dozentinnen und Dozenten, die Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsständen, Schaustellerinnen und Schausteller und um die vielen anderen. Ihnen bringt Hartz IV keine Sicherheit, denn es ist mit hohen Hürden versehen, mit bürokratischem Aufwand verbunden und auch wegen der Anrechnung anderer Einkünfte nicht wirklich hilfreich. Auch die übrigen Hilfsprogramme fördern nur Betriebskosten, keine Lebenshaltungskosten. Viele Betroffene sind durch die Pandemie noch weiter in die finanzielle Misere gedrückt worden und weit von früheren Umsätzen entfernt bzw. sie haben nach wie vor überhaupt keine Umsätze. Bundesländer wie Thüringen und Baden-Württemberg haben diese besondere Situation der Soloselbständigen und der kleinen Gewerbetreibenden längst erkannt und mit einer eigenen Länderförderung Abhilfe geschaffen. Die Kenia-Koalition in Brandenburg sieht dagegen nach wie vor keinen Handlungsbedarf.

Darüber hinaus wollten wir einen Bestands- bzw. Vertrauensschutz für die im Rahmen des Förderprogramms „Soforthilfe Corona Brandenburg“ an Selbstständige, an Freiberufler und an Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer ausgezahlten Zuschüsse erreichen. Dafür sollte das Land auf Rückforderungen von Zuschüssen verzichten, sofern die Antragsteller nicht in betrügerischer Absicht gehandelt haben. Auch diesbezüglich lässt die Regierungskoalition die Betroffenen sprichwörtlich im Regen stehen. Fazit: Kenia unterlässt alles, damit die Corona-Krise vor allem eine Krise der Soloselbständigen ist!

Zum Mitschnitt der Rede.