Alle Arbeitsgerichtsstandorte erhalten!

Marlen Block

Durch Presseartikel wurde vor Weihnachten bekannt, das die Koalition plant die Standorte der Arbeitsgerichte Eberswalde, Potsdam und Senftenberg im Jahr 2023 zu schließen. Gründe für diese Schließungen sollen die geringen Fallzahlen in der Arbeitsgerichtsbarkeit und die Vermeidung von Kleinstgerichten sein. Die Linke forderte mit ihrem Antrag, diese Planungen zu stoppen und Veränderungen zur Struktur der Arbeitsgerichte jedenfalls bis 2024 zurück zu stellen. Gerichte sind wie Krankenhäuser Teil der staatlichen Daseinsfürsorge, sie müssen vor Ort sein, gut erreichbar und dürfen nicht quasi wirtschaftlichen Betrachtungen unterworfen sein. 

Mit der Verringerung der Gerichtsstandorte wird die Wahrnehmung von Arbeitnehmer*Innenrechten trotz geplanter Gerichtstage erschwert. Gerade die Corona Krise hat deutlich gemacht, dass staatliche Institutionen krisenfest und auch in der Fläche des Landes vorhanden sein müssen. Derzeit zeigt sich auch ein deutlicher Anstieg bei den Arbeitsgerichtsverfahren.  Die Bewältigung der Corona Krise und auch die zunehmende Digitalisierung wird Umbrüche in vielen Branchen und damit Verfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit über die nächsten Jahre mit sich bringen. Auch deshalb ist der Zeitpunkt des Reformvorschlages – kurz vor Weihnachten, auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie – pünktlich zum 30. Jubiläum der Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg – ein großer Fehler.

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.