Schlingerkurs der Finanzministerin im Hohenzollern-Streit

Isabelle Vandre

Nach dem Scheitern der Welle von Abmahnungen gegen Politiker*innen, Historiker*innen und Journalist*innen spielt das Haus Hohenzollern nun auf Zeit und verlangt eine weitere Fristverlängerung für Stellungnahmen, um anscheinend einer gerichtlichen Abweisung ihrer Entschädigungsforderungen zu entgehen. Auf meine Dringliche Anfrage vom 23.2.2022, ob dem Landtagsbeschluss vom Mai letzten Jahres gefolgt und eine gerichtliche Lösung – ohne weitere Verzögerung - angestrebt werden soll, hat Ministerin Lange erst Abstimmungen mit dem Bund und dem Land Berlin angekündigt, bevor sie eine Empfehlung abgibt.

Damit bleibt die Finanzministerin ihrem Schlingerkurs im Umgang mit dem Haus Hohenzollern treu. Sie blendet aus, dass es Georg Friedrich Prinz von Preußen gewesen ist, der die Klage gegen einen rechtskräftigen Bescheid der Brandenburger Finanzbehörden eingereicht hat. Schwebt das Verfahren weiter, bleibt die Frage der erheblichen Vorschubleistung der Hohenzollern für den Nationalsozialismus juristisch ungeklärt.

Ein Gerichtsverfahren ist aber nicht hinderlich für die Verhandlungen über Dauerleihgaben, wie die Finanzministerin Glauben macht. Es würde nur mehr Klarheit im Umgang mit den Hohenzollern schaffen. Denn mit ihrer Klage haben die Hohenzollern suggeriert, sie hätten einen Entschädigungsanspruch. Dem muss widersprochen werden.