30 Jahre Landesverfassung Brandenburg

Am 14. April 1992 hat der Brandenburger Landtag als erstes Parlament in Ostdeutschland dem Entwurf einer Nachwende-Landesverfassung zugestimmt. Diese Verfassung trat nach einem Volksentscheid am 20. August 1992 in Kraft. Die brandenburger Verfassung wurde und wird zu Recht als modern charakterisiert. Denn sie nahm nicht nur die Erfahrungen aus 40 Jahren „alter“ Bundesrepublik in sich auf. Mit ihr bekamen wichtige Forderungen, Ansprüche und Ziele Verfassungsrang, die im Herbst 1989 von Bürgerinnen und Bürgern in Auseinandersetzung mit der staatssozialistischen Praxis in der DDR erhoben worden waren. Ausdruck dessen sind die weitreichenden Bestimmungen zu den politischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Bürgerinnen und Bürger oder auch Staatsziele, wie das Recht auf Arbeit, auf Bildung oder soziale Sicherung, die Rechte der Sorben/Wenden, die Pflicht des Landes zum Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaft, der Auftrag zur Resozialisierung im Strafvollzug und vieles andere mehr.

Unsere Verfassung hat einen wesentlichen Beitrag zur Selbstfindung und Selbstbestimmung der Brandenburgerinnen und Brandenburger nach der politischen Wende geleistet. Im ersten Verfassungsausschuss, in dem zahlreiche Nicht-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier mitgearbeitet haben, sowie später im Landtag, vor allem aber in vielen öffentlichen Veranstaltungen wurde heiß diskutiert, wie die neu errungene Demokratie „verfasst“ werden soll. Weiterlesen...

912 Tage - unsere Halbzeitbilanz

Liebe Leserinnen, liebe Leser, als die brandenburgische Linksfraktion im September 2019 zu ihrer ersten Fraktionssitzung der siebten Wahlperiode zusammentrat, blickte ich in erschöpfte, enttäuschte und vor allem fragende Gesichter. Allen Mühen des Wahlkampfs zum Trotz konnten an diesem Vormittag nur noch zehn Abgeordnete im nun endgültig zu groß gewordenen Sitzungsaal Platz nehmen. Zumindest 17 waren es in der vorherigen Fraktion noch gewesen, in Spitzenzeiten gar 29. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger hatten am Sonntag zuvor nicht nur der märkischen LINKEN ihre bis dahin schwerste Wahlniederlage beschert, sondern auch das zehnjährige Kapitel der rot-roten Landesregierung beendet. Hinweggefegt war überdies die seit 1990 durchgängig vorhandene, breite strukturelle mitte-links Mehrheit im Land. Die Weichen waren neu gestellt. Weiterlesen...

Liebe Leser: innen unseres Handbuchs, mit einer kleinen Geste – dem ersten Spatenstich – werden regelmäßig kleine wie auch größere Bauvorhaben begonnen. Er gibt auch das Startsignal zur Errichtung von Wohnhäusern verschiedenster Art. Ein Spatenstich stellt dabei den symbolischen Akt für eine gute Zukunft der jeweiligen Bauherren und der späteren Bewohnerinnen dar. Im § 2 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird als eine der wichtigsten Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft »die Verbesserung der Wohnungen der Einwohner durch den sozialen Wohnungsbau und die Förderung des privaten und genossenschaftlichen Bauens sowie … eine sozial gerechte Verteilung der Wohnungen« definiert. Es sind noch viele Spatenstiche für eine gute Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Ämter notwendig, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Wohnen bedeutet mehr, als ein Dach über dem Kopf zu haben. Eine Wohnung ist Lebensmittelpunkt, sie ist Arbeitsstätte und Rückzugs- wie Erholungsraum. Sie erfüllt also lebenswichtige Funktionen für ihre Bewohnerinnen und Bewohner. Jede Stadt oder Gemeinde steht deshalb in der Pflicht, für angemessenen Wohnraum zu sorgen. Doch unsere Kommunen können diese Zukunftsaufgabe nicht allein bewältigen. Um das Grundrecht aller Menschen auf Wohnen umzusetzen, müssen Bund und Länder ihnen unter die Arme greifen. Soll der durch Spekulation getriebenen Preisspirale bei Mieten und Grundstücken Einhalt geboten werden, muss die öffentliche Hand all ihre Instrumente zur Regulierung des
Wohnungsmarkts zum Einsatz bringen. Diese Broschüre nimmt genau solche Problemstellungen in den Blick: damit Sie als Leser:innen anhand neuer Fakten, Erkenntnisse und Anregungen noch besser informiert sind. Weiterlesen...

Zehn Jahre Rot-Rot in Brandenburg

Aufwachsen in Brandenburg – guter Start ins Leben. Wir haben die Arbeit, die Angebote und die Zugänglichkeit von Kita und Schule in Brandenburg deutlich verbessert – und wir werden dies auch weiterhin tun. Wir stärken Teilhabe und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.

Kitas werden beitragsfrei – 2018 ging es damit los! Für das letzte Kita-Jahr vor der Schule fallen keine Gebühren mehr an. Das Land wendet dafür 44 Mio. Euro jährlich auf.

Wir haben für entspanntere Betreuung in den Kitas gesorgt. Musste sich 2009 noch eine Erzieherin bzw. ein Erzieher um rechnerisch sieben Kleinkinder kümmern, so sind es mittlerweile nur noch fünf Kinder. Bei den Älteren (drei bis sechs Jahre) haben wir diesen Betreuungsschlüssel von 1 zu 13 auf 1 zu 11 verbessert. Dafür haben wir die Aufwendungen des Landes um insgesamt über 100 Mio. Euro pro Jahr erhöht.

Auf den Anfang kommt es an! Deswegen haben wir zusätzlich die Landespro­gramme für frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung ausgeweitet und setzen dafür über 11 Mio. Euro pro Jahr mehr an.

Verlässlichkeit bei der Kita-Finanzierung: Sockelbetrag und Bestandsschutz werden im Zwei-Jahres-Rhythmus der Kinderzahl und der Personalkostenentwicklung sowie dem Umfang des Tagesbetreuungsangebotes angepasst. Weiterlesen

Unser Dorfladen - Wie packt man es an?

»Den Dorfladen, den Friseur, die Dorfkneipe oder die Post um die Ecke gibt es in vielen Dörfern schon seit langer Zeit nicht mehr. Damit fehlen Orte der Begegnung. Wir müssen besonderen Wert auf den Erhalt und Ausbau solcher sozialer Ankerpunkte in den Dörfern legen und auf neue Dorfmitten hinwirken. Zur Belebung dörflicher Strukturen schlagen wir die Errichtung und den Ausbau von Multifunktionszentren vor, in denen verschiedene Anbieter ihre sozialen, kulturellen und materiellen Dienstleistungen anbieten.«

Auszug aus dem (Appell von Wittenberge. Neue Wege übers Land; Juni 2018)

Der Appell von Wittenberge, an dessen Erarbeitung Vertreter*innen der Linksfraktion im Landtag Brandenburg maßgeblich beteiligt gewesen sind, stellt das Ergebnis eines
langen Diskussionsprozesses dar, der in den vergangenen Jahren mit vielen gesellschaftlichen Akteuren geführt wurde. Die hier verankerte Position macht den Kern dessen
aus, was die Linksfraktion in der Enquetekommission 6/1 im Brandenburgischen Landtag vertritt, und zwar unabhängig von politischen Mehrheiten. Dieser Standpunkt soll
hier am Beispiel der Dorfläden konkretisiert werden. Weiterlesen

25 Jahre Verfassung des Landes Brandenburg

Am 14. April 1992 hat das Brandenburger Landesparlament als erster ostdeutscher Landtag dem Entwurf einer Landesverfassung zugestimmt. Sie trat nach einem Volksentscheid am 14. Juni 1992 dann Ende August in Kraft trat. Der Vorzug dieser zu Recht als modern charakterisierten Landesverfassung bestand und besteht darin, dass sie nicht nur die Erfahrungen aus 40 Jahren "alter" Bundesrepublik in sich aufnahm. Vielmehr bekamen mit ihr wichtige Forderungen, Ansprüche und Ziele Verfassungsrang, die im Herbst 1989 von Bürgerinnen und Bürgern in Auseinandersetzung mit der staatssozialistischen Praxis in der DDR erhoben worden waren. Ausdruck dessen sind die weitreichenden Bestimmungen zu den politischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Brandenburgerinnen und Brandenburger oder auch Staatsziele wie das Recht auf Arbeit, auf Bildung oder auf soziale Sicherung, die Rechte der Sorben/Wenden, die Pflicht des Landes zum Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaft, der Auftrag zur Resozialisierung von Strafgefangenen im Strafvollzug.

Unsere Landesverfassung hat einen wesentlichen Beitrag zur Selbstfindung und Selbstbestimmung der Brandenburgerinnen und Brandenburger nach der politischen Wende geleistet. In den beiden Verfassungsausschüssen und im Landtag, vor allem aber in vielen öffentlichen Veranstaltungen, auf Straßen und Plätzen wurde heiß diskutiert, wie die neu errungene Demokratie "verfasst" werden soll... Weiterlesen

Autobahn-Privatisierung? - Häufig gestellte Fragen

1. Was wurde im Bundesrat überhaupt beschlossen?

Es ging um die sogenannten „Bund-Länder-Finanzen“, also das System, nach dem das Geld zwischen Ländern und dem Bund verteilt wird. Der bisherige Länderfinanzausgleich musste neu gefasst werden, da er zum Jahresende 2019 ausläuft. Für Brandenburg geht es dabei um mindestens 780 Mio. Euro pro Jahr. Für Thüringen sind es mindestens 845 Mio. Euro pro Jahr, für Berlin 460 Mio. Euro jährlich. Weitere 1,8 Mrd. Euro für Brandenburg sowie 2,2 Mrd. Euro für Thüringen und rund 3,5 Mrd. Euro für Berlin wären in erheblichem Umfang mit Risiken behaftet gewesen.

Mit diesem Beschluss wurde aber auch eine Menge anderer Fragen geregelt, von Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen über den Unterhaltsvorschuss, einen verbindlichen bundesweiten Online-Portalverbund für digitale öffentliche Dienstleistungen für die Bürger*innen, bis hin zur Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Letztere stand bisher am meisten im öffentlichen Fokus. Der Bund erhält dabei die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen... Weiterlesen

Zwischenstand 2016

Liebe Brandenburgerinnen,
liebe Brandenburger,

vor rund zwei Jahren sind Sie an die Wahlurnen gegangen und haben einen neuen Landtag gewählt. Im Ergebnis konnten wir unsere Regierungsarbeit fortsetzen – und schon eine ganz Menge in Ihrem Sinne erreichen: von einem umfangreichen Investitionspaket für die Kommunen über eine höhere Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen, ein höheres Landespflege-
geld und die bessere Ausstattung der Studentenwerke bis hin zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Kitas reicht unsere Bilanz. Wir haben für die Schulen im Land so viel neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt wie noch nie. Für die vielen Flüchtlinge wurde
eine menschenwürdige Aufnahme gewährleistet.

Wir wissen, dass noch vieles zu tun ist. Diese politischen Herausforderungen nehmen wir an. Das Wichtigste von dem, was wir bereits getan haben, finden Sie in diesem Heft. Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick - laden Sie unseren Zwischenstand 2016 herunter!

Handreichung Flüchtlingspolitik

Derzeit ist das Thema Asyl und Flüchtlinge in aller Munde und auch die Presse ist voll mit Meldungen zu steigenden Flüchtlingszahlen und Diskussionen um neu zu errichtende Unterkünfte. Vor allem bei denjenigen, die vor Ort mit Flüchtlingen zu tun haben, treten immer wieder Fragen auf: Wie sind Unterkunft und Betreuung von Flüchtlingen in Brandenburg eigentlich organisiert? Welche Hilfen zur Integration gibt es, wer ist wofür zuständig und wie wird das finanziert? 

Diese Handreichung soll KommunalpolitikerInnen, in der Flüchtlingsarbeit Aktiven und Interessierten einen schnellen Überblick über den aktuellen Sachstand zur Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen in Brandenburg geben. Es wird versucht, ein schnelles Erfassen der wichtigsten Entwicklungen und Fakten zu ermöglichen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung gibt es regelmäßig Veränderungen, weshalb eine Aktualisierung dieser Handreichung in unregelmäßigen Abständen geplant ist. Die hier vorliegende Broschüre stellt die zweite, stark erweiterte und aktualisierte Handreichung dar. Herunterladen