Frühförderung für Kinder mit Behinderung durchsetzen

Ronny Kretschmer

Seit 30 Jahren wird das Thema Frühförderung für Kinder mit Behinderungen auf allen Ebenen stiefmütterlich behandelt, obwohl seit 2001 und seit 2018 noch präziser ein unmittelbarer Rechtsanspruch auf die Komplexleistung Frühförderung besteht. Das bedeutet eine umfassende Beratung der Eltern und eine interdisziplinäre Diagnostik des Kindes samt aller notwendigen Behandlungsmaßnahmen auch in dem Falle, dass nur ein Entwicklungsrückstand vermutet wird. Das geht weit über ein einfaches Therapierezept hinaus.

Scheitern tut diese Komplexleitung seit Jahren an der fehlenden Kostenfestlegung mit der Folge, dass anstelle einer einvernehmlichen Rahmenvereinbarung aller Akteure nun eine landesrechtliche Verordnung durch die Landesregierung in Kraft zu setzen ist. Die Erarbeitung dieser soll 6 Monate dauern. Dies ist zu lange! Dies ist vertane Lebenszeit der betroffenen Kinder, die ihre Entwicklungsrückstände ohne Förderung nicht aufholen können. Wir fordern, dass die Landesregierung handelt – jetzt!

Zum Antrag; zum Mitschnitt der Rede.