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Enquete-Kommissionen

Enquete-Kommissionen sind ein bewährtes Instrument zur Diskussion von Zukunftsfragen des Landes. Was Anfang der 90er Jahre (noch) nicht von uns durchgesetzt werden konnte, ist mit dem neuen Gesetz über die Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg nunmehr erreicht: Die Enquete-Kommissionen des Landtages haben seit 2018 eine angemessene Rechtsgrundlage.

Brandenburgs Verfassung räumt in Artikel 73 die Möglichkeit der Bildung von Enquete- Kommissionen des Landtages ein. Neben den auf die Untersuchung von Missständen oder Fehlern in der Vergangenheit gerichteten Untersuchungsausschüssen ist die Einsetzung die Einsetzung einer Enquete-Kommission ein Weg, auf dem das Parlament größere Sachkomplexe im Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis aufarbeiten kann.Enquete-Kommissionen dienen in diesem Sinne der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen und anderer vom Parlament zu treffender wichtiger Entscheidungen. Solche Gremien können - gleichberechtigt mit der Regierung – Standpunkte des Parlaments bestimmen und der Öffentlichkeit zur Diskussion unterbreiten.

Unser Landtag hat in Gestalt des im Januar 1991 gegründeten Ersten Verfassungsausschusses bereits eine erste Enquete gehabt; sie bestand je zur Hälfte aus Abgeordneten und nichtparlamentarischen Mitgliedern. Schon damals hat sich die Form der gleichberechtigten Zusammenarbeit von Abgeordneten und Wissenschaftlern, Vertretern von Verbänden und Vereinen und anderen Sachkundigen als in der Sache zielführend erwiesen. Die von einigen schon in den 90er Jahren befürchtete „Inflation“ von Enquete-Kommissionen gab es im Brandenburger Parlament nicht. Im Laufe von mehr als 25 Jahren wurden nur vier solcher Gremien eingesetzt.

Die Erfahrungen, die der Landtag im Laufe der Jahre gesammelt hatte, flossen 2018 in die Neufassung des Gesetzes über die Enquete-Kommissionen ein. Dabei erfolgte vor allem auch eine Angleichung der Regelungsgegenstände zum Gesetz über Untersuchungsausschüsse. Im Zuge der Novellierung wurde die Möglichkeit sogenannter beratender Mitglieder in der Enquete-Kommission geschaffen. Zudem wurden die Regelungen für die Besetzung der Enquete-Kommission mit parlamentarischen und nichtparlamentarischen Mitgliedern präzisiert. Für die Fraktionen und Gruppen wurde erstmals ein finanzieller Rahmen zur Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschaffen. Und schließlich hat der Landtag die Bestimmungen zur Wahl und Abwahl der Vorsitzenden von Enquete-Kommissionen präzisiert.

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