Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw.  zur Geschäftsstelle.

Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschüsse sind wichtige Instrumente bei der Kontrolle der Arbeit von Landesregierungen durch die Mitglieder eines Parlaments, egal diese in der Opposition agieren oder Regierungsfraktionen angehören. Vor diesen Hintergrund setzt sich DIE LINKE schon seit langem für ein zeitgemäßes, modernes Untersuchungsausschussrecht ein, das die Erfahrungen der insgesamt 13 Untersuchungsausschüsse seit 1990 berücksichtigt.

Am Ende der sechsten Wahlperiode wurde das nun endlich erreicht. Der Landtag hat auf der Grundlage eines gemeinsamen Gesetzentwurfs der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von SPD, CDU, DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften eine Neufassung des Brandenburger Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtages Brandenburg beschlossen.

Das Gesetz baut in weiten Teilen auf der Struktur und den bewährten Regelungen des abzulösenden Gesetzes auf, verarbeitet aber die mittlerweile umfangreich gesammelten Erfahrungen der Praxis der parlamentarischen Untersuchungen in Brandenburg. Die zwischenzeitlich in Bund und Ländern erfolgte Entwicklung der Gesetzgebung und die Rechtsprechung, insbesondere der Verfassungsgerichtsbarkeit, wird ebenfalls berücksichtigt.

Eine Neugestaltung oder Konkretisierung haben insbesondere folgende Regelungskreise erfahren:
•    die Aufgaben eines Untersuchungsausschusses – hierbei wird eine Öffnung über eine Kontroll-Enquete hinaus vorgenommen,
•    die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen und die vom Untersuchungsausschuss zu ergreifenden Geheimschutzmaßnahmen - diese sind nun eindeutig mit den einschlägigen Bestimmungen der Verschlusssachenordnung der Geschäftsordnung verknüpft,
•    die Aktenvorlage, die Aussagegenehmigung und die Herausgabepflicht von Privatpersonen,
•    die Stellung und die Aufgaben der Sachverständigen,
•    die Erstellung und Veröffentlichung des Abschlussberichts.

Die Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes war mit einer entsprechenden Anpassung der Landesverfassung (Artikel 72) verbunden.

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