Mindestlohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt – Landesregierung muss endlich Verantwortung übernehmen

Sebastian Walter

Im Land Brandenburg wurden 2023 insgesamt 227 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Dies geht aus einer Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervor (vgl. Bundestagsdrucksache 20/11272, Link im Text). Dazu erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Sebastian Walter:

Die deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr beim Mindestlohnbetrug im Land Brandenburg ist völlig inakzeptabel. Obwohl deutlich weniger Unternehmen geprüft wurden, gab es eine deutliche Zunahme von Fällen beim Mindestlohnbetrug. Wer es nicht einmal schafft, seinen Mitarbeitenden den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen, muss sich nicht über fehlende Fachkräfte wundern. Dieses Verhalten von Unternehmen ist nichts anderes als Lohnraub an denjenigen, die jeden Tag hart arbeiten gehen, und damit ein Betrug unserer ganzen Gesellschaft.

Die Landesregierung selbst schafft es nicht einmal den eigenen Vergabemindestlohn zu kontrollieren. Hier muss endlich gehandelt werden und gemeinsam mit dem Zoll deutlich mehr Kontrollen stattfinden. Nur so schaffen wir Gerechtigkeit!

Hintergrund:
2022 hat die FSK des Zolls infolge der Kontrolle von 1.821 Unternehmensprüfungen 191 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5703 im Anhang). Die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz im Land Brandenburg ist nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr auf 227 gestiegen – obwohl die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit insgesamt 1.295 Firmen weniger kontrolliert hat als im Jahr zuvor. Mit insgesamt 110 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz bei 237 Prüfungen von Unternehmen, die dem Gaststätten- und Beherbergungsbereich zuzuordnen sind, ist die Branche überproportional vertreten.

Eine völlige Black-Box ist die Kontrolle des Mindestentgeltes in Höhe von 13 Euro je Stunde bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg.

 

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