Koalition verhinderte mündliche Anhörung zur „Schorfheidebahn“ (RB63) – Linksfraktion reicht Verfassungsklage ein

Andreas Büttner

Im Mai 2022 überwies das Landtagsplenum einen Antrag der Fraktion BVB/FREIE WÄHLER zur Zukunft der „Schorfheidebahn“ (RB63) zwischen Joachimsthal und Templin an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung.

Das Thema war für die Regierungskoalition ein heißes Eisen. Immerhin hatte Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) angekündigt, den Schienenverkehr auf Brandenburgs erster reaktivierter Bahnstrecke zum Jahresende 2022 wieder einzustellen. Das provozierte nicht nur Widerstand in der betroffenen Region. Es steht auch im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, in dem ein „Reaktivierungsprogramm für stillgelegte Bahnstrecken“ versprochen wird.

Im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung beantragten DIE LINKE und BVB/FREIE WÄHLER eine mündliche Anhörung. Die Regierungsfraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN hingegen setzten mit ihrer Mehrheit durch, dass lediglich eine schriftliche Anhörung durchgeführt wurde. Weil dieses Vorgehen aus unserer Sicht gegen das Minderheitenrecht aus § 81 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtags Brandenburg verstößt, reicht die Linksfraktion dazu heute Klage beim Landesverfassungsgericht ein.

Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher, Andreas Büttner:

„Hier zeigte sich die Arroganz der Macht, mit der diese Regierungskoalition wiederholt im Parlament agiert. SPD, CDU und GRÜNE haben ihre Stimmenmehrheit im Ausschuss genutzt, um eine missliebige mündliche Anhörung zu verhindern.

Denn dabei hätten sich die Sachverständigen in einer Ausschusssitzung öffentlich und für alle nachvollziehbar geäußert. Stattdessen wurden nur schriftliche Stellungnahmen eingesammelt. Wer die Diskussion zur ablehnenden Beschlussempfehlung des Ausschusses am 08.09.2022 verfolgte, konnte sich dazu keine selbstständige Einschätzung anhand der Expertenbewertungen bilden. Es gab keine Möglichkeit der Debatte und für Rückfragen. Dabei wäre zweifelsohne deutlich geworden, wie die rot-schwarz-grüne Landesregierung die bislang einzige reaktivierte Bahnstrecke in Brandenburg einstampft.

Allein um unangenehme Fragen zu vermeiden, haben die Regierungsfraktionen ein wichtiges Minderheitenrecht und die Transparenz parlamentarischer Verfahren mit Füßen getreten. Das ist nicht akzeptabel. Deshalb lassen wir diesen Vorgang vom Landesverfassungsgericht überprüfen.“