RBB: Aufklärung und Transparenz waren zugesagt und nun?

Thomas Domres

Zum Schreiben der Anwälte Krause & Kollegen vom 30. Juni 2023 erklärt Thomas Domres, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion und Mitglied im rbb-Untersuchungsausschuss:

„Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, sämtliche Ursachen und Bedingungen, die zum rbb-Skandal und der entstandenen katastrophalen Lage geführt haben, umfassend aufzuklären, Schlussfolgerungen zu erarbeiten, um künftig eine derartige Situation zu verhindern und die Existenz des rbb als öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern. Der rbb ließ durch seine Anwälte bereits wiederholt die Herausgabe und Einsicht in den Zwischenbericht der Anwälte Lutz & Abel verweigern. Zuvor lehnte der rbb bereits die Herausgabe und damit die Einsicht in den Compliance-Bericht ab.

Mit diesem Vorgehen blockiert der rbb eine umfassende Aufklärung des rbb-Skandals und wirkt der Aufbereitung der entstandenen Lage für die Zukunft entgegen. Für die Erfüllung seiner Aufgabe stehen dem Untersuchungsausschuss nach der Landesverfassung umfassende und effektive Befugnisse u.a. zur Herausgabe und Einsicht zur Verfügung, wobei die Rechte Betroffener wirksam geschützt werden Akten (u.a. bzgl. der Ergebnisse von Untersuchungen Dritter).

Der Untersuchungsausschuss hat daher vorliegend seine ihm verfassungsmäßig garantierten Rechte einzufordern und diese erforderlichenfalls auch mit staatsanwaltschaftlicher Hilfe durchzusetzen.“