Die Justiz in Brandenburg darf kein Spielball einer absolutistischen Herrscherin werden!

Marlen Block

Der Rechtsausschuss im Landtag hat gestern die Entscheidung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg debattiert, mit dem die vom Justizministerium angeordnete Versetzung zweier Richter vom Arbeitsgericht Eberswalde vorläufig aufgehoben worden ist. Dazu erklärt die justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Marlen Block: 

"Ministerin Hoffmann zeigt mit ihrem Agieren, zum wiederholten Male, dass sie sich offenbar nicht an Gesetze und Regelungen gebunden fühlt. Man bekommt den Eindruck, andere Rechtsauffassungen als ihre versteht sie als Majestätsbeleidigung. Bereits beim Thema des Zugriffs auf Daten der Luca-App zu Zwecken der Strafverfolgung hatte sie vor etwa einem Jahr deren Verwendung für möglich erachtet, obwohl das Bundesjustizministerium erklärte, dass dies ausdrücklich gegen Bestimmungen des Bundesrechts verstoßen würde.

Ebenso deutlich hat das Dienstgericht nun in seiner Entscheidung vom 23.12.2022 die Auffassung des Ministeriums verworfen, das sie selbst, entgegen des Votums des Richterwahlausschusses, Richter*innen versetzen könne. Vielmehr noch hat das Gericht in seiner Begründung das Agieren des Justizministeriums und damit der Ministerin mit deutlichen Worten angeprangert. Zitat: „Es geht demgegenüber nicht an, dass wann immer das hier als Antragsgegner auftretende Land seine eigenen Gesetze für verfassungswidrig hält, es diese einfach nicht anwendet“.

Wenn sich dann nachfolgend ver.di und die Neue Richtervereinigung auf Bundesebene mit Formulierungen, wie „Gutsherren-Justiz wie in Polen oder Ungarn“ oder „dieses Vorgehen erweckt Assoziationen zu absolutistischen Herrschaftsformen, nicht aber zu einer rechtsstaatlichen und demokratischen Justizverwaltung“ zu Wort melden, muss man als Ministerin erkennen, dass man auf dem falschen Weg ist.

Stattdessen beharrt Ministerin Hoffmann auf ihrer Auffassung, verkennt ihre Rolle im demokratischen Gefüge und gefährdet das Ansehen der Justiz des Landes Brandenburg. Das geschieht gleich auf mehreren Ebenen. Sie legte gegen die Entscheidung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg Rechtsmittel ein, spricht offen von einer „Einflussnahme“ durch die Betroffenen auf die Mitglieder des Richterwahlausschusses und entzieht sich so auch der parlamentarischen Kontrolle. Eine solche Ministerin ist nicht länger haltbar."