Bugwelle unbearbeiteter Steuererklärungen muss schnellstens abgearbeitet werden!

Ronny Kretschmer

Seit 2021 wuchs der Stapel unbearbeiteter Steuererklärungen des Veranlagungsjahres 2020 exorbitant auf insgesamt 121.918 Fälle und verharrt auf gleichbleibend hohem Niveau. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Kleine Anfrage des haushalts- und finanzpolitischen Sprechers der Linksfraktion im Landtag Brandenburg Ronny Kretschmer hervor. Er erklärt angesichts dieser beunruhigenden Entwicklung:

Wie erwartet führten die längeren Abgabefristen in Folge der Corona-Pandemie zu einem stark veränderten Abgabeverhalten und daraus resultierend zu einem Anwachsen unbearbeiteter Steuererklärungen in den Folgejahren. Die Verschiebung des Abgabetermins im Arbeitnehmerbereich um drei Monate von Juli auf Oktober in 2021 zog einen Anstieg von 12.810 unbearbeiteten Fällen des Veranlagungsjahres 2019 auf 56.822 unbearbeitete Fälle des Veranlagungsjahres 2020 nach sich.

Gleichzeitig verlängerte sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit in 2021 im Arbeitnehmerbereich von 40,0 auf 45,6 Tage. Das zeigt: Die Steuerverwaltung erreichte die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Den Beschäftigten der Steuerverwaltung möchte ich im Wissen um ihre enorme Arbeitsbelastung für ihren Einsatz herzlich danken.

Die Finanzministerin fordere ich auf, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Bugwelle unbearbeiteter Steuererklärungen zeitnah abgearbeitet wird. Nach Auskunft der Finanzministerin wurde zwar der Bestand unbearbeiteter Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2022 von 120.297 (Stichtag 31.12.2023) auf 54.744 (Stichtag 30.04.2024) Fälle reduziert. Gleichzeitig gingen 91.764 neue Erklärungen für den Veranlagungszeitraum 2022 ein.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug im Arbeitnehmerbereich 2023 47,2 Tage. Vor allem für Haushalte, die dringend auf das Geld aus einer Rückerstattung warten, sind die anhaltend langen Wartezeiten höchst ärgerlich und somit kein Ruhmesblatt für die Finanzministerin.

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