Ablehnung der Anhörung ist eine vergebene Chance!

Thomas Domres

Zur Ablehnung einer Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern des rbb, des Rundfunkrates, des Verwaltungsrates, des Personalrates, der Freienvertretung und des Programmausschusses in die Sondersitzung des Hauptausschusses am 30. Oktober durch die Regierungsfraktionen erklärt der medienpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag Brandenburg Thomas Domres:

„Mit einer Befassung des Landtags zum jetzt vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages sollten die Bedenken und Vorschläge vor einer Beschlussfassung der Regierungen von Brandenburg und Berlin im Landtag beraten werden. Diese Beratung findet nun statt, leider ohne die Kritiker des Staatsvertrages. Das ist eine vergebene Chance.

Der Verweis, dass ja im späteren parlamentarischen Verfahren eine Anhörung stattfindet, ist scheinheilig, weil nach Beschluss der Landesregierungen der Landtag, auch nach erfolgter Anhörung, dem Staatsvertrag nur die Zustimmung oder die Ablehnung erteilen kann.

Als Linke fordern wir einen offenen und transparenten Umgang mit Kritik und Vorschlägen zum rbb Staatsvertrag. Nur so gewinnt man Akzeptanz. Die Änderungen am Staatsvertrag sind auch Konsequenzen aus dem rbb Skandal und der kann nur gemeinsam aufgearbeitet werden.“

Zum Hintergrund:

Am Montag, dem 30.10.2023 fand auf Antrag der Linksfraktion eine Sondersitzung des Hauptausschusses statt. Einziger Tagesordnungspunkt ist die „Unterrichtung 7/640 an den Landtag gemäß Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg - Entwurf des rbb-Staatsvertrages“. Hintergrund sind die in der Öffentlichkeit diskutierten Befürchtungen, wonach mit dem aktuellen Entwurf des Staatsvertrags direkt in die Organisationsstruktur, die Rundfunkfreiheit und die Programmautonomie des rbb eingegriffen würde.

Mit Beantragung der Sitzung hat die Linksfraktion angeregt, Vertreterinnen und Vertreter des rbb, des Rundfunkrates, des Verwaltungsrates, des Personalrates, der Freienvertretung und des Programmausschusses zu einer Beratung einzuladen. Dieser Antrag wurde nun durch die Regierungsfraktionen abgelehnt.