Unser A bis Z

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Wassergesetz

Die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes 2016/17 hatte vor allem zum Ziel, einen Interessenausgleich zwischen den gegensätzlichen Anforderungen an die Organisation und Finanzierung der Gewässerunterhaltung zu erreichen. Ziel der LINKEN war es dabei, eine gerechtere Beitragsverteilung zu erreichen und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Flächeneigentümer zu stärken, dabei aber die Stellung der Kommunen bei der Gewässerunterhaltung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht zu schwächen.

Dem Landtag lag neben dem Gesetzentwurf der Landesregierung auch ein gemeinsamer Vorschlag von Landnutzerverbänden, dem Städte- und Gemeindebund und dem Landeswasserverbandstag vor. Im parlamentarischen Verfahren war unter anderem zu klären, ob der Vorschlag der Verbände, die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer in Abhängigkeit von der Landnutzung zu verteilen, rechtssicher umsetzbar wäre und ob die Nutzungsdaten im Liegenschaftskataster dies ermöglichen. Dazu wurden im Umweltausschuss mehrere Anhörungen durchgeführt, Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienstes beauftragt und DIE LINKE hat eine Reihe von Kleinen Anfragen gestellt. Im Ergebnis sind wir dafür eingetreten, eine verbindliche Differenzierung nach Wald, Landwirtschaftsflächen und Siedlungsgebieten vorzuschreiben. Die genaue Höhe der Differenzierung soll auf fachlicher Grundlage in einer Verordnung geregelt und den Wasser- und Bodenverbänden dabei Spielräume je nach den örtlichen Gegebenheiten eröffnet werden. Flächeneigentümer sollen auf Antrag direkt Mitglied der Wasser- und Bodenverbände (also ohne den bisher vorgeschriebenen Umweg über die Gemeinde) werden können.

Weitere Regelungen im Wassergesetz betreffen z.B. Gewässerrandstreifen, die Finanzierung von Schöpfwerken und Stauanlagen, eine leichte Erhöhung des Wassernutzungsentgeldes für wirtschaftliche Nutzung (nicht aber für Trinkwasser) und die Nutzung von nicht schiffbaren Gewässern mit Elektrobooten. In einem Begleitbeschluss wird unter anderem ein freiwilliges Programm für Gewässerrandstreifen gefordert, die innerörtliche Ableitung von Niederschlagswasser an Straßen thematisiert und die verbindliche Entschädigung von Landwirten bei gezielten Polderflutungen angemahnt.

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