Dies ist das Archiv der Linksfraktion im Landtag Brandenburg bis 22. September 2024

Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw. zur Geschäftsstelle.

Wahlrecht

Die Grundlagen für das Brandenburger Wahlsystem wurden unter Mitwirkung der damaligen Linksfraktion im Rahmen der Erarbeitung der Landesverfassung in den Jahren 1991 und 1992 gelegt. Dieses Wahlsystem wurde seitdem regelmäßig den veränderten gesellschaftlichen Erfordernissen angepasst.

Blickt man auf die Geschichte des Brandenburger Wahlrechts zurück, so kann man mit Fug und Recht sagen: Die LINKE (früher PDS) hat maßgeblichen Anteil an den modernen Wahlrechtsregelungen. Bei der Erarbeitung der Landesverfassung und der Wahlgesetze, aber auch danach gingen von der Linksfraktion immer wieder wichtige Impulse für die Brandenburger Wahlgesetzgebung aus.

Mit diesem Eintritt in die Landesregierung war dann auch die Zeit gekommen, um endlich das Jugendwahlrecht einzuführen, für das sich DIE LINKE schon seit vielen Jahren eingesetzt hatte. Das Jugendwahlrecht wurde Bestandteil des ersten rot-roten Koalitionsvertrages und 2012 sowohl für die Landtagswahlen als auch für die Kommunalwahlen gesetzlich garantiert. Unsere Forderung basierte auf Untersuchungen, wonach Jugendliche bereits vor der Volljährigkeit meist die Kompetenz haben und auch willens sind, ihre Interessen bei Wahlen effektiv zum Ausdruck zu bringen. Diese Neuerung sollte der jüngeren Generation signalisieren: Die Politik ist gewillt, Eure politischen Anliegen und Meinungen ernst zu nehmen und ihnen ein größeres Gewicht bei der parlamentarischen Willensbildung einzuräumen.

In den Jahren danach wurden – meist gemeinsam mit der Opposition – weitere Änderungen des Wahlrechts auf den Weg gebracht, etwa die Senkung des Alters für eine Kandidatur als Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin von 25 Jahre auf 18 Jahre oder das Verbot, unter bestimmten Bedingungen im Falle einer Freiheitsstrafe für das Amt eines Bürgermeisters oder eine Bürgermeisterin zu kandidieren.

Zweifelsohne gab und gibt es weitere Handlungsfelder: Die Erhöhung des Frauenanteils in Landes- und Kommunalparlamenten war und ist für DIE LINKE dabei ein wichtiger Grundsatz; in unserer Landtagsfraktion ist dieser Grundsatz seit vielen Jahren umgesetzt. In manch einer anderen Landtagsfraktion auch. Insgesamt aber entspricht die Zusammensetzung des Landtages (32 Prozent sind Frauen) bei weitem nicht dem Anteil der Frauen an der Bevölkerung Brandenburgs (51 Prozent); mit der 7. Wahlperiode ist der Frauenanteil sogar noch geringer als in den Vorjahren geworden. Ursächlich sind die Nominierungsverfahren der Parteien im Vorfeld der Wahlen, bei denen Frauen nur in unzureichendem Maße als Kandidatinnen berücksichtigt werden. Es fehlt an der nach dem Gleichstellungsgebot in Art. 12 Abs. 3 der Landesverfassung und Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes erforderlichen Chancengleichheit von Kandidatinnen in den Nominierungsverfahren. Vor diesem Hintergrund  hat sich die Fraktion aktiv  in die parlamentarischen Beratungen zu einem Parité-Gesetz eingebracht. Brandenburg hat nach unserer Auffassung mit dem im Februar 2019 beschlossenen Gesetz als erstes Bundesland eine verfassungskonforme Lösung für die Wahlen zum Landtag. Bezogen auf das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen wurde - – das Landeswahl- und Kommunalwahlgesetz bereits 2018 geändert. Mit ihrem Gesetzentwurf  nahm die Koalition die langjährige Kritik des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an den in der Bundesrepublik bestehenden Wahlrechtsausschlüssen allein aufgrund einer Entscheidung zur Betreuung in allen Angelegenheiten auf; sie verbesserte die Bedingungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben (Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention). In der Folge wurde für etwa 2.400 Menschen ausgeschlossen, dass sie – wie in der Vergangenheit erfolgt - von der Wahrnehmung des Wahlrechts ausgeschlossen werden.

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