Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw. zu den thematischen Arbeitskreisen.

Verfassung

Die Verfassung des Landes Brandenburg hat einen wesentlichen Beitrag zur Selbstfindung und Selbstbestimmung der Brandenburgerinnen und Brandenburger nach der Wende geleistet. Ihre Weiterentwicklung hat dazu beigetragen, dass unser Land bis heute eine moderne Verfassung hat. Als Verfassunggebende Partei in Brandenburg haben die LINKEN daran ihren Anteil.

Am 14. Juni 1992 stimmten die Brandenburgerinnen und Brandenburger im ersten Volksentscheid des neu konstituierten Landes über die Landesverfassung ab. Vier Jahre später, beim zweiten Brandenburger Volksentscheid, war die Verteidigung der Verfassung ein wichtiges Argument gegen den - unter Ausschluss der Öffentlichkeit von den Regierungen ausgehandelten – Fusionsvertrag mit Berlin.

Unsere Verfassung ist einem Grundverständnis verpflichtet, wonach Demokratie den Rahmen für Freiheit und Selbstverwirklichung von Bürgerinnen und Bürgern schafft. Der Verfassungsgrundsatz „Das Volk ist Träger der Staatsgewalt” wurde in Brandenburg mit neuem, zeitgemäßem Inhalt erfüllt. Die Verfassung hat der Demokratie - nicht nur in Brandenburg - wichtige Impulse gegeben.

Die damalige PDS gehörte zu jenen, die ein erhebliches Interesse daran hatten, die Grundzüge der Verfassung des „Zentralen Runden Tisches“ in die politische Diskussion des Landes und den Verfassungstext aufzunehmen. In den Verfassungsausschüssen hat sie sich besonders eingesetzt für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide, soziale Staatsziele und Grundrechte, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Arbeit, Wohnen und Bildung, die Gleichstellung von deutschen Staatsbürgern und anderen mit Wohnsitz in Brandenburg, den Schutz von Minderheiten (Sorben/Wenden, Menschen mit Behinderungen, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften, Menschen unterschiedlicher sexueller Identität, Kinder) sowie umfassende Rechte für parlamentarische Minderheiten und Einzelabgeordnete.

Die Verfassung in der Landespolitik umzusetzen und – wo notwendig – auch weiterzuentwickeln, gehört für DIE LINKE auch heute zu ihren zentralen Aufgaben. So haben wir in den Jahren 2009 – 2019 drei wichtige Änderungen der Landesverfassung auf den Weg gebracht: 2011 zur Einführung des Jugendwahlrechts (P16), 2013 zur Einfügung einer Antirassismus-Klausel in die Verfassung (eingeschlossen die Streichung des Begriffs „Rasse“) sowie 2015 zur Erweiterung des Präsidiums des Landtages um einen zweiten Vizepräsidenten.

Ende 2019 haben wir die Forderungen von Minderheitenverbänden und des Vereins für Niederdeutsch in Brandenburg aufgegriffen und einen Vorschlag für eine Erweiterung der Landesverfassung um die Rechte der deutschen Sinti und Roma sowie den Schutz der Regionalsprache Niederdeutsch öffentlich gemacht.

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