Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw.  zur Geschäftsstelle.

Sorben/Wenden

Die Sprache und Kultur der Sorben/Wenden braucht staatlichen Schutz – dafür setzt sich DIE LINKE seit langem ein. Wir fordern vor allem eine verstärkte Vermittlung der niedersorbischen Sprache!

In der Zeit der Regierungsbeteiligung der LINKEN haben wir minderheitenpolitisch eine Menge verändert. Die Rechte des Rates für sorbische/wendische Angelegenheiten wurden auf unsere Initiative hin erheblich erweitert – der Rat besitzt jetzt nicht nur ein Anhörungsrecht in den Ausschüssen, sondern seine Mitglieder haben auch das Recht, vor dem Landtag zu sprechen.

Das wichtigste Ergebnis war aber die Verabschiedung des neuen Sorben/Wenden-Gesetzes (2014). Mit der Novellierung des Gesetzes konnten u.a. die Partizipationsrechte der Sorben/Wenden und ihrer anerkannten Dachverbände erweitert, das Amt eines Beauftragten für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei der Landesregierung geschaffen, erstmals eine finanzielle Unterstützung des Landes für die Kommunen gesichert sowie die Regelungen im Bereich Bildung – von der Kita bis zur Hochschule - erheblich ausgebaut werden. Verbunden damit waren Änderungen weiterer Fachgesetze. Das neue Sorben/Wenden-Gesetz schuf die Grundlage für die Neufestlegung des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden, die zwischen 2014 und 2017 vollzogen wurde – ihr wichtigstes Anliegen war, die sprachliche und kulturelle Substanz in den Lausitzer Dörfern und Städten umfassend zu schützen und durch gezielte Maßnahmen auszubauen.

Mit einem zweiten Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden wurden 2018 weitere Weichen gestellt. Zum einen gibt es seitdem in Cottbus/Chóśebuz und den drei Landkreisen des angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden hauptamtliche Sorben/Wenden-Beauftragte. Zum anderen wird den Landkreisen ermöglicht, neben dem deutschen einen niedersorbischen Namen zu tragen – Voraussetzung ist ein Kreistagsbeschluss.

Aber es gibt auch noch viel zu tun: Die niedersorbische Sprache kann und muss weiter gestärkt werden, vor allem durch den Ausbau und die Erhöhung der Qualität der Bildungsangebote.  Vor diesem Hintergrund haben wir 2018 erstmals eine Mitfinanzierung des Landes für sorbische/wendische Kitaangebote auf den Weg gebracht; diese muss nun – über das Jahr 2020 hinaus – gesichert werden.  Gleiches gilt für den Bereich der Schule: Brandenburg braucht endlich ein Konzept für die Vermittlung der niedersorbischen Sprache von der Kita bis zum Abitur und … eine neue Sorben/Wenden-Schulverordnung!

Bundespolitisch setzt sich die Linksfraktion weiter für die Aufnahme der in der Bundesrepublik anerkannten Minderheiten (neben den Sorben/Wenden der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und der deutschen Sinti und Roma) in das Grundgesetz ein.

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