Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw. zu den thematischen Arbeitskreisen.

Schüler-BAföG

Der Schulbesuch ist in Deutschland in der Regel kostenfrei. Trotzdem stellen einige Bereiche des Schulbesuchs manche Familien vor finanzielle Herausforderungen: Fachbücher, Lernmittel, Klassenfahrten oder der Erwerb eines Computers, um damit für die Schule zu arbeiten, sind oft kostspielig. Gleiches gilt natürlich für Schüler*innen, die schon auf eigenen Füßen stehen und alles selbst bezahlen. Damit Schüler*innen trotz unterschiedlicher finanzieller Möglichkeiten die gleichen Chancen in der Bildung haben, gibt es in Brandenburg seit 2010 das sogenannte Schüler-BAföG. Bedürftige Schüler*innen können dadurch monatlich 100 Euro erhalten.

Voraussetzungen für den Bezug der Landesausbildungsförderung (Schüler-BAföG) ist ein ständiger Wohnsitz im Land Brandenburg, der Besuch der gymnasialen Oberstufe, eines zweijährigen Bildungsgangs zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeit oder das Nachholen des Schulabschlusses nach dem BbgSchulG über den Zweiten Bildungsweg und eine nachweisliche finanzielle Bedürftigkeit. Nachweislich bedeutet hier zweierlei:

1) Der Schüler oder die Schülerin bezieht Leistungen in Form von

  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes,
  • Wohngeld gemäß dem Wohngeldgesetz,
  • Leistungen gemäß § 2 oder § 3  des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitte 1 und 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
  • Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
  • oder wird bei der Berechnung einer dieser Leistungen berücksichtigt.

2) Der Schüler oder die Schülerin hat eine ähnliche Einkommens- oder Vermögenssituation wie Menschen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen.

Für den Bezug des Schüler-BAföGs ist es egal, ob die Schule innerhalb oder außerhalb Brandenburgs liegt und ob sie in öffentlicher oder freier Trägerschaft ist.

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