Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw. zu den thematischen Arbeitskreisen.

Lobbyismus

DIE LINKE setzt sich seit vielen Jahren in besonderer Weise für die Schaffung wirksamer Instrumente zur Bekämpfung von Lobbyismus in der Landespolitik ein. Breitestmögliche Transparenz der Interessenvertretung gegenüber Landtag und Landesregierung – das war und ist Grundsatz linker Politik.

Aus Sicht der LINKEN ist die Vertretung von Interessen gegenüber Legislative und Exekutive unverzichtbar. Die Interessenvertretung muss jedoch zu jedem Zeitpunkt transparent sein. Die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit parlamentarischer Prozesse stellt ein entscheidendes Indiz für die Legitimität der lobbyistischen Einflussnahme auf die Gesetzgebung und andere Entscheidungen des Landtages dar. Durch die Herstellung größtmöglicher Transparenz werden unlautere Einflüsse neutralisiert, jeglicher böse Schein wird von vornherein vermieden.

Brandenburg war 2013 – nach Rheinland-Pfalz - das zweite Bundesland, das ein Register der Interessenvertretung gegenüber Landtag oder Landesregierung (Lobbyregister) einführte. Inzwischen haben sich weit über 300 Verbände eingetragen. Die Eintragung in das Register erfolgt – anders als von Lobbycontrol e.V. gefordert – freiwillig, die Nichteintragung ist mit keinerlei Sanktionen (etwa der Nichteinladung zu Anhörungen) verbunden. Dennoch gehen wir aufgrund der Vielzahl der Eintragungen davon aus, dass durch das Lobbyregister mit großer Wahrscheinlichkeit die Mehrzahl der Verbände erfasst ist, die als Interessenvertretung gegenüber Landtag oder Landesregierung agieren.

Problematisch aus unserer Sicht ist allerdings, dass das Register sich nur auf Vereinigungen in der Form eines Verbandes beschränkt. Wir konnten nicht durchsetzen, dass sich in das Register auch Unternehmen, Public-Affairs-Agenturen und Anwaltskanzleien, die als Lobbyisten auftreten, sowie selbstständige Einzellobbyisten, Stiftungen und Denkfabriken eintragen können.

Allerdings hat Brandenburg damals auf unsere Initiative hin Ansätze der – auch von Lobbycontrol e.V. geforderten - „legislativen Fußspur“ eingeführt. Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung zur Umsetzung von Artikel 94 Landesverfassung informiert die Landesregierung seitdem bei Einbringung von Gesetzentwürfen in den Landtag, welche Verbände der Interessenvertretung in die Vorbereitung des Gesetzentwurfs einbezogen waren. Die (erste) Information des Landtages über Gesetzentwürfe erfolgt zeitgleich mit der Übermittlung der entsprechenden Entwürfe an die Verbände, die Interessen gegenüber dem Land vertreten.

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