Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw. zu den thematischen Arbeitskreisen.

Landtag und Landesregierung

Der Landtag Brandenburg ist die gewählte Vertretung des Volkes und Stätte der politischen Willensbildung. Er beschließt Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt, behandelt öffentliche Angelegenheiten, wirkt in bundes- und europapolitischen Fragen an der Willensbildung des Landes mit und erfüllt andere, ihm nach dieser Verfassung zustehenden Aufgaben – so steht es seit dem 1. Januar 2020 auf unseren Vorschlag hin im neugefassten Artikel 55 Absatz 1 der Brandenburger Verfassung.

Damit der Landtag seine verfassungsmäßigen Aufgaben als oberstes Verfassungsorgan in Brandenburg erfüllen kann, bedarf er einer umfassenden Unterrichtung durch die Landesregierung. Schon 1992 hat die Landesverfassung (Art. 94) die Landesregierung deshalb verpflichtet, den Landtag und seine Ausschüsse über die Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen, über Grundsatzfragen der Raumordnung, der Standortplanung und der Durchführung von Großvorhaben frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Das gleiche gilt für die Mitwirkung im Bundesrat sowie die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, anderen Staaten und der Europäischen Union.

Mit dem Eintritt der LINKEN in die Landesregierung gab es ab 2009 auch im Verhältnis zwischen Landesregierung und Landtag deutliche Veränderungen. Während vorher die Unterrichtung vor allem über die Beantwortung von Kleinen Anfragen der Abgeordneten und Berichte der Landesregierung an den Landtag oder einzelne Ausschüsse erfolgte, wurde nunmehr ein umfassendes Verfahren zur Umsetzung der Unterrichtung des Landtages über Vorhaben der Landesregierung in Kraft gesetzt; erstmals seit Annahme der Landesverfassung wurde im Jahr 2010 zwischen dem Landtag und der Landesregierung eine Vereinbarung zur Umsetzung von Artikel 94 abgeschlossen. In ihr sind alle in der Landesverfassung genannten Teilbereiche – von der Landespolitik, über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern, und die Mitwirkung im Bundesrat bis hin zur Gestaltung grenzüberschreitender und europäischer Politik erfasst.

Für Gesetzentwürfe gilt: In dem Moment, wo die Landesregierung einen Referentenentwurf zur Beteiligung und Meinungsäußerung an Dritte gibt, erhält auch der Landtag diesen Entwurf. Er kann dazu genauso Stellungnahmen abgeben wie zum Beispiel in Bezug auf die sogenannten Frühwarndokumente der Europäischen Union. In EU-Angelegenheiten werden die Abgeordneten seit kurzem von einem Europareferat in der Landtagsverwaltung unterstützt; bereits zuvor gab wurde auf unsere Initiative hin ein Kontakt- und Informationsstelle des Landtages bei der Europäischen Union in Brüssel geschaffen.

In Corona-Zeiten zeigte sich aber, dass das bestehende Instrumentarium nicht ausreichend ist. Deshalb hat DIE LINKE im April 2020 einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte des Landtages bei Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sichern soll. Die von der Landesregierung auf dieser Rechtsgrundlage erlassenen Verordnungen sind in der Regel mit tiefen Eingriffen in die Grundrechte (Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit etc.) verbunden – gerade deshalb ist die parlamentarische Erörterung dieser für jede Brandenburgerin und jeden Brandenburger spürbaren Eingriffe wichtig.

Weiterführende Informationen

  • Verfassung des Landes Brandenburg (20.08.1992), Art. 55, Art. 94
  • Gesetz zur Beteiligung des Landtages an Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes – Gesetzentwurf DIE LINKE (29.04.2020): Drucksache 7/1123
  • Rede des Abg. Thomas Domres zur Einbringung des Gesetzentwurfs (13.05.2020): Video 15. Sitzung des Landtages
  • Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung über die Unterrichtung des Landtages nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg (07.10.2010):
  • Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg (25.06.2020): Gesetz- und Verordnungsblatt
  • Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Brandenburg (15.06.2016)