Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw.  zur Geschäftsstelle.

Gesundheitspolitik

In Deutschland sind die Chancen auf Gesundheit sozial sehr ungleich verteilt. Arme sterben im Durchschnitt nicht nur früher als Reiche, sie werden auch häufiger krank und früher pflegebedürftig. So werden die gesundheitlichen Unterschiede zwischen den Schichten immer größer und sind wichtiger Teil der immer weiter auseinander klaffenden Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland.

DIE LINKE spricht sich für eine soziale und gerechte Finanzierung der Gesundheitsversorgung über die solidarische Bürgerversicherung aus. Zusatzbeiträge und andere Zuzahlungen gehören abgeschafft. Die Patient*innen müssen wieder in den Mittelpunkt des Gesundheitswesens gestellt werden. Die Gesundheit eines jeden Menschen ist gleich viel wert, egal ob reich oder arm. Deswegen müssen sich Terminvergabe, Diagnose und Therapie nach medizinischen Kriterien richten und nicht nach dem Geldbeutel. Doch die Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene sind begrenzt. 80 Prozent werden durch Bundesgesetze vorgegeben.  

Die  Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung gehört zur Aufgabe der allgemeinen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeiten sind vom Bundesgesetzgeber klar geregelt. Konkrete Verantwortung tragen die Länder für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser und die Bedarfsplanung in der stationären Versorgung (Krankenhausplan).

In Brandenburg sorgen 53 Krankenhäuser für eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Gesundheitsversorgung der Menschen. Mit mehreren Initiativen hat die Fraktion DIE LINKE die Stärkung der Krankenhäuser als Anker der gesundheitlichen Versorgung weiter vorangetrieben und sich für eine verlässliche Investitionsförderung eingesetzt. In dieser Legislatur erhalten die Krankenhäuser mehr als 430 Millionen Euro Landesmittel. Gleichzeitig konnten Bundesmittel aus den Krankenhausstrukturfonds und den Innovationsfonds für einen zukunftsfesten Umbau der Krankenhäuser genutzt werden.

Die Zuständigkeit in der ambulanten Versorgung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung und den Verbänden der Krankenkassen.

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