Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw.  zur Geschäftsstelle.

Abgeordnetengesetzgebung

„Weniger Privilegien, mehr Transparenz bezüglich des Abgeordnetenrechts“ und „Gleichstellung der Abgeordneten mit anderen Steuerzahler*innen“ - dies waren Forderungen der Brandenburger LINKEN, die unter unserer Mitwirkung 2013 durch eine grundlegende Reform der Brandenburger Abgeordnetengesetzgebung umgesetzt wurde.

Der Landtag beschloss eine komplette Neufassung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages. Ein Jahr zuvor hatten die Parlamentarischen Geschäftsführer*innen aller fünf Fraktionen des Landtages „Eckpunkte für eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen an Abgeordnete“ vorgestellt. Dieses Eckpunkte-Papier griff Vorschläge der Unabhängigen Kommission auf, die das Parlament kurz vor der Landtagswahl 2009 eingesetzt hatte. Der 2012 vorgestellte Vorschlag der Fraktionen war in vielen Positionen identisch mit den Forderungen der LINKEN aus Oppositionszeiten: Nicht nur die ehemalige Regierungsfraktion CDU, sondern auch unser Koalitionspartner haben sich dabei erheblich unseren Positionen angenähert.

Mit Beginn der 6. Wahlperiode ist diese grundlegende Systemumstellung in Kraft getreten. Das Gesetz stellt vollständige Transparenz bei allen Leistungen her, die die Mitglieder des Landtages aus dem Landeshaushalt erhalten.

Anstelle des bisherigen Pensionsanspruches, der damals bereits nach 5 Jahren Mitgliedschaft im Landtag ca. 700 Euro betrug (bei Erreichen der Altersgrenze), bekommen Mitglieder des Landtages heute einen Zuschuss zur Rentenversicherung, der Bestandteil ihres Gehaltes ist und in ein Versorgungswerk eingezahlt wird. Die steuerfreien Kostenpauschalen sind weggefallen. Außer zahlenmäßig genau festgelegten Zuschüssen für die Anmietung eines Wahlkreisbüros, die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Wahlkreisen und die Ausstattung des Wahlkreisbüros gibt es keinerlei Zuschüsse aus der Landeskasse. Alle Ausgaben, die dem Abgeordneten bei der Wahrnahme seiner Aufgaben entstehen, kann er - wie jeder andere Steuerbürger - im Rahmen seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Als Maßstab für die zu versteuernde Entschädigung wurde das Gehalt eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt in Brandenburg (25.000 bis 40.000 Einwohner) genommen. Die damaligen Bezüge eines Staatsoberhaupts (6.970 Euro) wurden um den Betrag von 540 Euro ergänzt. Die Begründung dafür war, dass ein Abgeordneter - im Unterschied zu einem Bürgermeister nicht nur viele Termine und damit Fahrten in seinem Wahlkreis unternehmen muss, sondern als Fachpolitiker*in auch häufig im ganzen Land unterwegs ist.

Das Gesetz sah auch die Kürzung der Höhe (80 Prozent der Entschädigung) und der Zeitdauer des Bezuges von Übergangsgeld (Höchstdauer 18 Monate) vor. Außerdem wurden die Zulagen für bestimmte Ämter im Landtag reduziert. Der Präsident des Landtages, und die Fraktionsvorsitzenden bekommen künftig eine Zulage von 70 Prozent und der Vizepräsident in Höhe von 35 Prozent.     

Seit dem Inkrafttreten des neuen Abgeordnetengesetzes wurden mehrere „kleinere“ Novellen des Brandenburger Abgeordnetenrechts beschlossen. So wurden bei der jährlichen Anpassung der Bezüge der Abgeordneten die Folgen der Ost-West-Anpassung herausgerechnet. Zudem schuf der Landtag Regelungen für Praktika bei einem Abgeordneten. 2019 wurde eine weitere Änderung beschlossen, die die barrierefreie Kommunikation der Abgeordneten mit Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen soll, z.B. durch Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Wahlkreisbüro.

Seit Anfang 2020 läuft auf unsere Initiative hin im Hauptausschuss das Verfahren zum Verbot von Doppelmandaten – Mitglieder des Landtages sollen sich ab der nächsten Wahlperiode entscheiden müssen, ob sie ein Mandat im Landtag oder ein Mandat im Deutschen Bundestag ausüben wollen. Die gleichzeitige Wahrnahme beider Mandate, wie gegenwärtig in einem Fall praktiziert, soll durch das Gesetz ausgeschlossen werden.

DIE LINKE hatte zudem eine Evaluation des gesamten Abgeordnetengesetzes angeregt – dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.

Weiterführende Informationen

  • Evaluation des Abgeordnetengesetzes auf den Weg bringen, Antrag DIE LINKE (26.02.2020): Drucksache 7/756
  • Änderungsantrag zum Abgeordnetengesetz (Verbot von Doppelmandaten) (10.12.2019): Drucksache 7/305
  • Rede des Abg. Thomas Domres zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (26.02.2020): Video 9. Sitzung des Landtages
  • Eckpunkte der Reform der Abgeordnetengesetzgebung stehengemeinsamer Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer*innen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE, der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (23.02.2012)
  • Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg – gemeinsamer Vorschlag der Parlamentarischen Geschäftsführer*innen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE, der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (19.02.2013): Drucksache 5/6850
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (20.04.2017)
  • Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (07.032018)
  • Gesetzentwurf von vier Abgeordneten für ein Dittes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften (03.05.2019),  Drucksache 6/11272
  • Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg (27.02.2020)
  • Richtlinien des Präsidiums des Landtages Brandenburg zum Abgeordnetengesetz (07.07.2020)