Schutz vor häuslicher Gewalt: Ja! Ausufernde Befugnisse der Polizei und Entmündigung der Betroffenen: Nein!

Marlen Block

Der Landtag stimmte am 21.2.2024 dem Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu. Die Linksfraktion hat gegen den Gesetzentwurf gestimmt, wir halten das Gesetz in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Marlen Block:

Mit dem Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hat das Parlament der Polizei beispiellose Befugnisse eingeräumt, die von allen im Gesetzgebungsverfahren angehörten Rechtsexperten kritisiert wurden und nicht ohne Grund bundesweit ‚einmalig‘ sind. Das betrifft die elektronische Aufenthaltsermittlung, die Anordnung der Fußfessel, die Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht bei Betroffenen häuslicher Gewalt und die strafbewehrten Verhaltensanordnungen durch die Polizei.  

Die Linke wird deshalb eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des Gesetzes anstreben. Die aus unserer Sicht richtigen Änderungen zur verlängerten Wohnungsverweisung, zu Beratungsauflagen für mögliche Täter und die verpflichtenden Fallkonferenzen bleiben davon unberührt.

Der Innenminister ist ungeachtet der Debatten um das heute beschlossene Gesetz weiterhin bestrebt, unter dem Deckmantel des Schutzes von Kindern oder Frauen, weitere weitreichende, aus unserer Sicht unzulässige polizeiliche Befugnisse zu schaffen. In dem bereits bekannt gewordenen Entwurf eines ‚Kinderschutzgesetzes‘ sollen der Polizei im Vorfeld von möglicherweise drohenden Straftaten, etwa der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, bei ‚potentiellen‘ Straftätern, deren Begleit- und Kontaktpersonen ermöglicht werden. Etwas, das bislang nicht einmal im Bereich der strafrechtlichen Verfolgung von schweren Straftaten ohne weiteres möglich ist.

Der Innenminister entfernt sich damit immer mehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Ich erwarte, dass die Koalitionspartner von SPD und Grünen den ausufernden sicherheitsstaatlichen Fantasien des Innenministers endlich Einhalt gebieten.“