Minister Vogel, hier braucht es eine zeitnahe Lösungen!

Thomas Domres

Der Landesbauernverband fordert, dass Schäden und Verluste, die durch rastende oder überwinternde Kraniche, Wildgänse oder Singschwäne entstehen, ausgeglichen werden sollen.

 

Dazu erklärt Thomas Domres, parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion:

 

„Diese Forderung ist nachvollziehbar und der Brandenburger Bauerverband steht mit dieser Forderung nicht allein. Der Landwirtschafts- und Umweltmister Axel Vogel wäre gut beraten, wenn er diese Forderung ernst nimmt und mit den Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz eine Lösung findet. Umwelt- und Naturschutz finden nur dann Akzeptanz, wenn betroffene Landnutzer:innen mit und vom Naturschutz leben können. Die Finanzierung von gesellschaftlich gewollten Ökosystemdienstleistungen ist dafür eine Voraussetzung. Denkbar wären zum Beispiel Managementpläne in Vogelschutzgebieten, die von den ortsansässigen Landwirten und Naturschützern gemeinsam erarbeitet werden. Denkbar wäre aber auch eine Förderrichtlinie auf Landesebene, wie es sie unter anderem in NRW oder Schleswig Holstein gibt. Ich erwarte von Minister Vogel, dass er dieses Problem nicht aussitzt, sondern im nächsten Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz berichtet, wie er mit dieser Forderung umgeht und welche Lösungsansätze jetzt angegangen werden.“

Hintergrund:
In NRW werden Fraßschäden von überwinternden Saat-, Bläss- und Weißwangengänse auf landwirtschaftlichen Flächen ausgeglichen. Die Schadenshöhe wird durch die Landwirtschaftskammer NRW gutachterlich ermittelt. Die Entschädigung orientiert sich an Richtwerten, die je nach Schwere des Schadens gestaffelt sind und sich nach Kulturarten und Größe der Schadensfläche bemessen. Landwirte und Landwirtinnen dürfen die überwinternden Wildgänse nicht beunruhigen oder vergrämen. Werden die überwinternden Gänse vergrämt oder es wird versucht, diese zu vergrämen, geht der Anspruch auf einen Ausgleich der Gänsefraßschäden verloren.

In Schleswig Holstein ist Voraussetzung für die Gewährung eines finanziellen Ausgleiches durch das Land Schleswig-Holstein, dass:

  • durch den Fraß der Weißwangengänse mehr als 10% der Biomasse der Kultur, gemessen an der Bestandshöhe, verloren gegangen sind,
  • diese Fraßschäden in der Zeit vom 01.04. bis 31.05. entstanden sind und
  • durch den Fraß der Weißwangengänse im Betrieb Ernteverluste von mehr als 500 Euro entstanden sind.

Bedenken, dass solche Ausgleichszahlungen europarechtlich nicht möglich sind, können entkräftet werden. Das EU-Recht steht einem Schadensausgleich für Grünlandbesitzer, die auf ihren Flächen Fraßschäden durch geschützte Tierarten wie Grau- und Nonnengänse erleiden, nicht im Wege. Die Gewährung einer staatlichen Beihilfe ist grundsätzlich möglich. Das hat die Europäische Kommission bereits 2014 in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage mitgeteilt: "Ein Schadensausgleich kann gewährt werden, sofern die Schäden durch Tiere verursacht wurden, die nach EU- oder einzelstaatlichem Recht geschützt sind. Nach der Vogelschutzrichtlinie fallen Grau- und Nonnengänse in die Kategorie der 'geschützten Arten'."