Die Koalition muss sich entscheiden: Revitalisierungsgesetz oder lediglich Placebo

Kathrin Dannenberg

Am Mittwoch (17.4.) fand im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine Anhörung zum Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache (Drucksache 7/9342) und zu einem Änderungsantrag (Drucksache 7/9373) der Fraktion DIE LINKE statt. Der Gesetzentwurf geht auf einen Beschluss des Landtages vom März 2021 zurück. Die minderheitenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Kathrin Dannenberg, erklärt dazu:

Die Anhörung hat die Kritik der Linksfraktion am Gesetzentwurf bestätigt: Ein Niederdeutsch-Gesetz macht nur Sinn, wenn es einen wirksamen Beitrag zur Revitalisierung des Niederdeutschen im Land leistet. Dieser Erwartung entspricht der Gesetzentwurf leider nicht.

Die Verfassung verpflichtet seit 2022 das Land zum Schutz und zur Förderung der Pflege der niederdeutschen Sprache. Wenn die Koalition und die Landesregierung den Verfassungsauftrag tatsächlich ernst nehmen, müssen sie die Aufwendungen der Kommunen, die die niederdeutsche Sprache fördern wollen, auch finanziell ausgleichen. Um das Konnexitätsprinzip kann sich der Gesetzgeber nicht „herummogeln“. Es braucht ein gemeinsames Handeln von Land und Kommunen.

Vor allem muss das Land im Bildungsbereich die notwendigen Mittel in die Hand nehmen: In Kitas, Schulen und der Erwachsenbildung, aber auch bei der Ausbildung von Lehrkräften und Erziehern bedarf es einer finanziellen Unterstützung. Das ist die zentrale Herausforderung, wenn die Regionalsprache Niederdeutsch vor dem Aussterben bewahrt werden soll!

Der Verein für Niederdeutsch bringt es in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf den Punkt: „Für diejenigen, die sich selbst nach 25 Jahren nicht für das ihnen anvertraute Kulturgut Niederdeutsch engagieren wollen, ist dieser Gesetzentwurf ein willkommenes Feigenblatt. Und für diejenigen, die dem verfassungsmäßigen Recht auf Förderung und Schutz des Niederdeutschen nachkommen wollen, ist dieser vorliegende Gesetzesentwurf ein zahnloser Tiger.“ Ebenso stellt der Bundesrat für Niederdeutsch fest, dass dem Gesetzentwurf „verbindliche Regelungen“ fehlen und dass „Kann-Bestimmungen nicht ausreichend sind, um verlässliche Angebote zu schaffen“.

Die Linksfraktion teilt die Auffassung von Dr. Rosenberg (Universität Viadrina), mit Blick auf das Mehrsprachigkeitskonzept der Landesregierung (2023), schnell wirksame Maßnahmen einzuleiten. Wenn noch länger gezögert wird, ist es für eine Revitalisierung zu spät, weil keine Sprecherinnen mehr da sind. Die Ansage der beiden kommunalen Spitzenverbände „Wer bestellt, muss auch bezahlen“, ist nachvollziehbar. Nur gemeinsam können wir die Sprache retten.

Alle diese Argumente finden sich im Änderungsantrag der Linksfraktion. Wir stehen bereit, um fraktionsübergreifend ein Niederdeutsch-Gesetz zu erarbeiten, das den Namen „Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache“ wirklich verdient. Ein Placebo brauchen die Niederdeutschen nicht!

Zu den Anträgen:

Gesetz zum Schutz und zur Förderung der niederdeutschen Sprache Drucksache 7/9342
Änderungsantrag der Fraktion Die LinkeDrucksache 7/9373