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Mindestausbildungsvergütung

Eine Novellierung der finanziellen Unterstützungsinstrumente wie Bundesausbildungshilfe und BaföG sowie die perspektivische Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung sollen Auszubildenden die Eigenständigkeit während der Ausbildung ermöglichen. Die duale Ausbildung wird attraktiver, wenn alle Auszubildenden in allen Berufsfeldern eine angemessene Vergütung erhalten. Eine Mindestausbildungsvergütung ist auch ein Instrument gegen regional bedingte Ungleichheit sowie für die Gleichstellung der Geschlechter. Bildungs- und Ausbildungschancen dürfen weder vom Wohnort der Eltern noch von ihrem sozialen Status abhängen.

Im Januar 2018 hat die rot-rote Koalition deshalb einen Antrag für die Novellierung der Berufsausbildungsbeihilfe und die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung soll, da es sich um Fragen der Bundeszuständigkeit handelt, eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.

Hintergrund ist, dass die Vergütung in der Berufsausbildung sehr differenziert geregelt ist: Das Berufsbildungsgesetz fordert für alle, die keine tarifliche Ausbildungsvergütung erhalten, eine angemessene Vergütung, die mit dem Lebensalter der Auszubildenden und mit dem Fortgang der Ausbildung ansteigen soll. Dabei soll sie nicht unter 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung der jeweiligen Branche liegen. Die Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe hat zurzeit eine Höhe von 635 Euro. Bei berufsvorbereitenden Maßnahmen und eigener Haushaltführung können bis zu 735 Euro gezahlt werden. Der Höchstsatz nach Berufsausbildungsfördergesetz – BaföG - beträgt zurzeit ebenfalls 735 Euro.

Die Tarifverträge haben sehr unterschiedliche Ausbildungsvergütungen von 485 Euro für den Bäcker im Ersten Lehrjahr bis zu 1260 Euro für Stahlbetonbauer im 4. Lehrjahr. In unserem Fachgespräch zum Thema war aber auch die Rede von 248 Euro für Frisör*innen. Nicht zu vergessen sind diejenigen, die gar keine Ausbildungsvergütung erhalten und sogar Schulgeld zahlen müssen. In Brandenburg sind das ca. 5.000 junge Menschen.

Die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ist durchaus vergleichbar mit dem Weg zum gesetzlichen Mindestlohn. Vor allem die Ausbildung in den Berufen, die nicht dual geregelt sind, muss besser finanziert werden. Bezugspunkt für die Höhe der Ausbildungsvergütung müssen die realistischen Lebenshaltungskosten sein. Auszubildende brauchen eine Ausbildungsvergütung, die zum Leben unabhängig von den Eltern reicht. Eine existenzsichernde Mindestausbildungsvergütung stimuliert auch die Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung und sie ist zugleich ein Instrument gegen regional bedingte Ungleichheit und für eine bessere Gleichstellung der Geschlechter. Natürlich hat eine tarifliche Lösung Vorrang, aber auch eine tarifliche Ausbildungsvergütung unter 500 Euro ermöglicht den Jugendlichen keine Eigenständigkeit.

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