Unser A bis Z

Hier sind die aktuellen Grundpositionen der Fraktion zu einzelnen Politikfeldern zu finden. Das Angebot wird noch erweitert. Bei Fragen zu Themen, die hier noch nicht abrufbar sind, empfehlen wir den direkten Kontakt zu den Abgeordneten bzw. zu den thematischen Arbeitskreisen.

Bürgerbegehren & Bürgerentscheide

DIE LINKE steht seit der Neugründung des Landes Brandenburg auf kommunaler wie auf Landesebene für mehr direkte Demokratie. Wir hatten nicht unerheblichen Anteil daran, dass die Möglichkeiten für Bürgerbeteiligung im Land heute so sind wie sie sind: gestaffelte Quoren bei Bürgerentscheiden, Verlagerung der Kostenschätzung von Bürgerbegehren von den Initiatoren auf die Verwaltung, Ausbau der Informationsmöglichkeiten und der Rahmenbedingungen, unter denen direkte Demokratie in der Kommune möglich ist, und schließlich auch Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten. Zugleich steht noch etliches auf der Agenda, insbesondere müssen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch im Bereich der Bauleitplanung möglich sein.

Die Brandenburger Verfassungsordnung war von Beginn an durch breite Möglichkeiten der Teilhabe aller in Brandenburg Lebenden an der Gestaltung der Landes- und Kommunalpolitik geprägt: Das Recht auf politische Mitgestaltung ist in der Landesverfassung (Art. 21) gewährleistet. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres das Recht, sich an Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zu beteiligen. Auch Einwohnerinnen und Einwohner können sich an der ersten Stufe der Beteiligung in den Kommunen, den Einwohneranträgen, beteiligen (Art. 22 Landesverfassung). In Brandenburg wird seit der ersten Kommunalverfassung (1993) die Direktwahl aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie seit 2010 auch die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte praktiziert. Damit verbunden ist das Recht der Bürgerinnen und Bürgerinnen, direkt gewählte Amtsträgerinnen und Amtsträger auch durch einen Bürgerentscheid abzuwählen.

Dass das Instrument des Bürgerentscheids in Brandenburg angenommen wird, zeigen die Zahlen von Mehr Demokratie e.V.: Seit 1993 haben im Land über 300 Bürgerbegehren stattgefunden.

Die in der Kommunalverfassung festgeschriebenen Regelungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind - am Maßstab anderer Länder gemessen - mittlerweile aber zu Teilen auch veränderungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund wurde auf Initiative der Linksfraktion im Frühjahr 2018 ein Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung in den Landtag eingebracht, der einige Forderungen der Volksinitiative von Mehr Demokratie e.V. beinhaltet. Das vom Landtag am 18. September 2018 beschlossene Gesetz sieht statt der Verpflichtung der Initiatoren eines Bürgerbegehrens zur Einbringung eines Kostendeckungsvorschlages vor, dass die Verwaltung eine Einschätzung der mit dem Bürgergehren verbundenen Kosten vorzulegen hat. Zudem erfolgt die Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgergehrens künftig nicht mehr durch die jeweilige Kommune, sondern durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Bei allen Bürgerentscheiden ist nunmehr auch Briefwahl möglich; die Kommunen haben kein Recht mehr, die Briefwahl auszuschließen.

Mit der Beschlussfassung durch den Landtag wurden die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten in den Kommunen erheblich erleichtert. Weitere Änderungen im Zuge der parlamentarischen Beratung zum Gesetzentwurf wurden wegen des Agierens unseres Koalitionspartners nicht erreicht, so gibt es nach wie keine Erweiterung des Fragenkatalogs, zu dem Bürgerentscheide möglich sind.

    Weiterführende Informationen

    • „Demokratische Teilhabe im Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen“ (13.05.2020), Rede von Andrea Johlige zum Antrag von SPD, CDU und Bündnis90/Grüne, Video, 15. Sitzung des Landtages
    • Erstes Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Ausbau von Beteiligungsmöglichkeiten (13.12.2017), Drucksache 6/7796
    •  „Mehr kommunale Demokratie wagen“, Rede von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg (31.01.2017): Video, 55. Sitzung des Landtages
    • Erstes Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau von Beteiligungsmöglichkeiten (29.06.2018), Gesetz- und Verordnungsblatt