Volkmar Schöneburg referiert über Strafvollzug

Vortrag vor Justiz-Azubis

Am 12. Juni hielt MdL Volkmar Schöneburg wiederholt vor einem Ausbildungslehrgang zur Justizvollzugsbeamtin/zum Justizvollzugsbeamten einen Vortrag über das 2013 durch den Landtag verabschiedete Brandenburger Justizvollzugsgesetz. Schöneburg, der als damaliger Justizminister das Gesetz auf den Weg gebracht hatte, erläuterte die Vorgeschichte des Gesetzes, gab Einblicke in die kriminalpolitischen Motive, die Grundlage für die Neuregelung waren, und stellte die aus seiner Sicht wichtigsten Neuerungen vor. Das Gesetz ist dem in der Landesverfassung (Art. 54) vorgeschriebenen Ziel der Resozialisierung verpflichtet. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die totale Institution Gefängnis per se kein Ort des positiven sozialen Lernens ist. Ganz im Gegenteil.

Deshalb gilt es den negativen Tendenzen im Strafvollzug entgegenzuwirken und die hohe Rückfallquote durch die Förderung der Eigenverantwortlichkeit der Gefangenen, die Stärkung der Behandlung und durch die Konzentration auf die Wiedereingliederung zu minimieren. Dem dienen beispielsweise der Ausbau der Sozialtherapie, die Einführung der Arbeitstherapie, die Orientierung auf Wohngruppen, die Stärkung des Offenen Vollzugs, die leichtere Gewährung von Vollzugslockerungen oder die Erhöhung der Besuchszeit. Dem Vortrag folgte eine rege und vor allem offene Diskussion. Dabei brachten die Anwärter und Anwärterinnen ihre praktischen Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit im Strafvollzug in die Debatte ein. Sie betonten, dass die große Mehrheit der Gefangenen zu den sozial Deklassierten zählt. Bestätigen konnten sie die Erfolge in der Sozialtherapie. Hingegen ist es schwierig, im „normalen Vollzug“ dem Gesetz gerecht zu werden. Hauptgrund ist die angespannte Personalsituation, die vielerorts nur einen „Verwahrvollzug“ zulässt. Eine soziale Politik ist hier gefordert!