Linksdruck Dezember 2018

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Editorial
  2. Themen rund um die Plenarsitzung
  3. Impressum
 

Editorial

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

Alt: Sitzung des Kreistages

Brandenburgs Innenstädte sind festlich beleuchtet, die Weihnachtsmärkte locken mit Glühwein und gebrannten Mandeln, und Sie haben wahrscheinlich schon damit begonnen, Ihr Heim für das Fest zu schmücken. Auch im Plenarsaal des Landtages steht ein Weihnachtsbaum, im Foyer fand am Mittwoch sogar ein Adventssingen statt – doch abgesehen davon war während der Plenarsitzung diese Woche von Besinnlichkeit wenig zu spüren. Es wurde engagiert debattiert.

Das lag nicht zuletzt an der Tagesordnung: Der Doppelhaushalt 2019/20 stand zur Abstimmung. Im September hatte die Landesregierung ihren Entwurf ins Parlament eingebracht, ein Vierteljahr lang haben wir seitdem diskutiert, verhandelt und verbessert. Es ist ein guter Haushalt geworden – über 25 Mrd. Euro haben wir in die Hand genommen, um Wirtschaft und Kommunen zu unterstützen, Lehrkräfte auszubilden, Familien zu entlasten, die Sicherheit zu erhöhen, kurz: in Brandenburgs Zukunft zu investieren. Wir sind dabei bis an die Grenze dessen gegangen, was das Land sich leisten kann. Aber wir haben diese Grenze nicht überschritten.

Was wir im Einzelnen beschlossen haben und welche Anträge neben dem Haushalt diskutiert wurden, erfahren Sie in diesem Newsletter. Mir bleibt noch die angenehme Pflicht, eine gute Nachricht zu überbringen: Kathleen Heinrich-Reichow, Richterin am Sozialgericht in Neuruppin, wurde Mittwoch ins Brandenburgische Verfassungsgericht gewählt. DIE LINKE hatte sie vorgeschlagen, und sie konnte sich mit Zweidrittel-Mehrheit gegen zwei andere Kandidaten durchsetzen. Wir gratulieren Frau Heinrich-Reichow herzlich und wünschen ihr viel Erfolg bei der neuen Aufgabe.

Ihnen wünsche ich frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Herzlich, Ihr Ralf Christoffers
(Fraktionsvorsitzender)

 
 

Themen rund um die Plenarsitzung

 

Der Doppelhaushalt 2019/20

von den Abgeordneten der Fraktion

 

Joachim Liebe

Am 14. Dezember 2018 hat der Landtag den Doppelhaushalt für die Jahre 2019/20 verabschiedet - nach einem Vierteljahr voller Debatten im Plenum, in den Fachausschüssen, den Fraktionen und schließlich wieder im Plenum. Es ist der umfangreichste Etat den Brandenburg je hatte, und es ist uns gelungen, wichtige Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Reden zu den Einzelplänen finden Sie hier. In diesem Newsletter fassen wir die Ergebnisse in aller Kürze zusammen.

Bildungspolitik - Schulen und Kitas stärken

In Brandenburg haben Kinder und Jugendliche Priorität, von der Kita über die Schule bis zu Ausbildung oder Studium: Über 2,3 Mrd. Euro pro Jahr lassen wir uns die Bildung kosten. Das ist rund ein Fünftel des gesamten Haushalts. 64 Prozent des Geldes gehen an die Schulen, doch auch der Kita-Haushalt hat sich seit 2009 verdoppelt - auf inzwischen 512 Mio. Euro. Vor allem haben wir dafür gesorgt, dass mehr Lehrkräfte eingestellt, ausgebildet und weitergebildet werden können. Sie werden auch besser bezahlt. Schulen des Gemeinsamen Lernens werden wir weiter fördern, um für Chancengleichheit zu sorgen.

Innenpolitik - Wege zu mehr Sicherheit

Für mehr Innere Sicherheit erhöht das Land die Stellenzahl bei der Polizei auf 8.280. Außerdem wollen wir jedes Jahr fast 400 AnwärterInnen bei der Fachhochschule der Polizei einstellen und den Polizeiberuf attraktiver machen – z.B. indem wir die freie Heilfürsorge erhöhen. Damit wir ausreichend Bewerbungen für ausgeschiedene PolzistInnen bekommen, schaffen wir 125 Beförderungsstellen bei der Polizei zusätzlich. Für freiwilligen Feuerwehrleute und Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz führen wir eine Prämie ein und die Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt wird gestärkt.

Verstärkt wird auch die Suche und Bergung von Altmunition durch 13 neue Stellen und mehr Technik – besonders in Oranienburg, das als Modellregion eingestuft wird, weil die Belastung mit Munition mit gefährlichen Langzeitzündern dort besonders hoch ist. Außerdem werden die Hilfsprogramme für Wasser-und Abwasserverbände zur Bewältigung des Altanschließerproblems verlängert.

Rechtspolitik - mehr Personal für die Justiz

Für die Justiz ist der größte Personalaufwuchs seit vielen Jahren beschlossen worden. Fast 300 Stellen werden für die kommenden Jahre zur Verfügung gestellt. Bis 2022 werden an Gerichten und Staatsanwaltschaften 134 neue Stellen geschaffen, auf 124 Stellenstreichungen wird verzichtet, der Justizvollzug erhält 32 neue Stellen, um die die hohen gestalterischen Ansprüche des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes endlich besser umzusetzen. Zugleich wird die Eingangsbesoldung  der Bediensteten im Justizvollzug, für das Krankenpflegepersonal und den Werkdienst erhöht, um den Dienst attraktiver zu machen. Einen deutlichen Schwerpunkt setzen wir bei Projekten der Opferberatung und zum Täter-Opfer-Ausgleich. Hier sollen die gemeinnützigen Einrichtungen zukünftig durch das Ministerium finanziert werden, um diese wichtige  erfolgreich fortsetzen zu können und nicht ständig am Ende eines Haushaltsjahres vor einer ungewissen finanziellen Zukunft zu stehen.

Sozialpolitik - mehr erreicht, denn je!

Wir haben bereits bestehende Projekte wie die Schulgesundheitsfachkraft mit 400.000 Euro besser ausfinanziert. Notwendiges wie die Krankenhausfinanzierung konnten wir in Höhe von 100 Millionen Euro verstetigen und die Personalausstattung in der Medikamentenaufsicht sogar aufstocken. Zudem haben wir neue Ideen, wie ein umfassendes Hebammenprogramm mit fast 1 Million Euro angeschoben. Hinzu kam die verbesserte Förderung der Familienverbände sowie der Frauenhäuser, Deutsch für Flüchtlinge und vieles mehr.

Umwelt- und Agrarpolitik - Landwirtschaft, Natur- und Tierschutz

Im Haushalt des Umweltministeriums sind zehn zusätzliche Stellen für die Naturparke, Biosphärenreservate und den Nationalpark aufgenommen worden. Damit sichern wir die Arbeitsfähigkeit dieser Großschutzgebiete, die großen Respekt als Modellregionen für Regionalentwicklung im Einklang mit der Natur genießen und vielerorts als Motor für Projekte im ländlichen Raum agieren.

Sowohl im Agrar- als auch im Verbraucherschutzministerium sind Mittel für die Umsetzung des Tierschutzplans vorgesehen. Damit können die zwischen Landwirten, Umwelt- und Tierschützern und Wissenschaftlern vereinbarten Maßnahmen angegangen werden, um den Tierschutz gemeinsam mit den Landwirten voranzubringen. Insbesondere wird ein Tierschutzberatungsdienst eingerichtet, der Landwirtschaftsbetriebe bei der Verbesserung der Haltungsbedingungen und der Tiergesundheit beraten soll.

Kultur- und Wissenschaftspolitik - gemeinsam für das Kulturland Brandenburg

Im Kulturhaushalt sticht die Förderung vieler Projekte im ländlichen Raum heraus. Mehr Geld gibt es für die Sozio- und die Popkultur sowie für kulturelle Bildung. So bauen wir z.B. das Projekt „Klasse Kunst, Klasse Musik“ weiter aus. Das war uns wichtig, um Kreativität und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Klassische Themen der Kulturpolitik wie Denkmalpflege, Museen und Gedenkstätten werden aber ebenso gefördert. Der Wissenschaftshaushalt setzt einen Schwerpunkt bei der Lehrerausbildung. Das umfasst die Erhöhung der Lehramtsstudienplätze und der Bau des Zentrums für Lehrerbildung. Im Zuge dessen wird auch mehr Wohnraum für Studierende geschaffen.

Netzpolitik - Internet ist Daseinsvorsorge

Die Versorgung mit leistungsfähigem Internet ist unerlässlich, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Wirtschaft zu erhalten und zu stärken. Es ist aber auch ein wichtiges Kriterium, wenn es um die Wahl eines Wohnsitzes geht und darum, die Daseinsvorsorge zu sichern und zu verbessern. In den kommenden Jahren werden wir rund 400 Mio. Euro zur Kofinanzierung des Breitbandförderprogramms des Bundes zur Verfügung stellen. Damit soll der Ausbau von Glasfaseranbindungen bis ins Gebäude weitestgehend flächendeckend erfolgen.   

Energiepolitik - Erfolgsmodell 1000-Speicher-Programm

Im Rahmen des 1.000-Speicher-Programms sollen private Hausbesitzer, die mit einer Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach selbst Strom erzeugen, bei der Anschaffung eines Batteriespeichers unterstützt werden. Mit der Förderung von Speichern im Gesamtvolumen von 9 Mio. Euro unterstützen wir die Brandenburgerinnen und Brandenburger dabei, ihren Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen. Dabei wird gleichzeitig das Stromnetz im Land Brandenburg entlastet. Neben dem Ausbau der erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz, der Sektorenkopplung ist die Speicherung von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz.

Mobilitätszuschuss - Ehrenamtliche weiter unterstützen

Im parlamentarischen Verfahren haben wir Mittel  für einen Mobilitätszuschuss für Ehrenamtlicher und auch Finanzmittel für die Schaffung von  Beratungsstrukturen für das Ehrenamt in den Landkreisen zusätzlich in den Landeshaushalt eingestellt. Damit dokumentiert die Koalition, unterstützt auch von Oppositionsfraktionen, dass uns das Ehrenamt nicht nur einmal im Jahr – beim Ehrenamtsempfang der Landtagspräsidentin und des Ministerpräsidenten – einer Anerkennung wert ist. Wir stehen an 365 Tagen dafür, dass das Ehrenamt hohe öffentliche Wertschätzung erfährt!

Tolerantes Brandenburg - Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus

Vor dem Hintergrund der 2013 in die Landesverfassung eingefügten Antirassismus-Klausel (Artikel 7a) haben wir die Schaffung einer Fachstelle Antisemitismus beschlossen und diese finanziell ausgestattet. Zudem wurden die Mittel für das „Tolerante Brandenburg“ und für den Verein „Opferperspektive“, der sich seit 1998 um eine professionelle Beratung für Betroffene rechter Gewalt und rassistischer Diskriminierung, deren Freunde und Angehörige kümmert, deutlich erhöht.

Minderheitenpolitik - Rechte der Sorben/Wenden

Der Haushalt 2019/20 schafft eine wesentliche Basis für die Förderung des sorbischen/wendischen Volkes durch das Land Brandenburg. Stichworte sind: Stiftung für das sorbische Volk, Ausbildung von Sorbisch-Lehrern, Zuschüsse an Kommunen für die Umsetzung des Sorben/Wenden-Gesetzes, darunter neu auch für hauptamtliche Sorben/Wenden-Beauftragte, Mittel für Niederdeutsch, für die FUEN und die Digitalisierung der niedersorbischen Sprache. Die Wertschätzung für die Minderheiten drücken vor allem aber diese Zahlen aus: Seit 2009 haben wir die Ausgaben für die Minderheitenpolitik von 2.825.000 auf 4.389.000 Euro, also um mehr als die Hälfte erhöht. 400.000 Euro davon sind für ein spezielles Landesprogramm vorgesehen, mit dem sorbische/wendische Bildungsangebote in Kitas gefördert werden.

Übersicht zu den Haushalts-Drucksachen; zu den Mitschnitten der Haushalts-Reden

 

Gute-Kita-Gesetz: Richtiger Weg, nun weiter!

von Gerrit Große, kinderpolitische Sprecherin

 

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz kann am 1. Januar 2019 starten. Bundestag und Bundesrat haben heute zugestimmt. DIE LINKE Brandenburg setzt sich seit Jahren für eine verbesserte Kita-Qualität ein. Dazu gehören u.a. ein verbesserter Betreuungsschlüssel, bessere Bezahlung der ErzieherInnen, Weiterbildungen und bauliche Investitionen. Im September dieses Jahres sind wir in Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr gestartet.

Es ist längst an der Zeit, dass auch der Bund hier einen Beitrag leistet. Heute ist er einen ersten Schritt gegangen. Allerdings sollen die Zuschüsse aus dem Gute-Kita-Gesetz zunächst nur bis 2022 gelten. Deshalb war es wichtig, dass der Bundesrat auf Antrag von Brandenburg die Bundesregierung aufgefordert hat, spätestens 2020 ein Gesetz vorzulegen, damit der Bund dauerhaft seinen Beitrag leistet. Denn wir brauchen dringend eine Verstetigung dieser Mittel. Dem muss jetzt allerdings auch eine bundesweite Initiative zur Fachkräftegewinnung folgen. Und wir brauchen endlich die Beitragsfreiheit für Alle. Davon müssen auch jene profitieren, die gerade an der unteren Bemessungsgrenze sind und ihr Kitabeitragsgeld monatlich gerade so bezahlen können.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10026; zum Mitschnitt der Rede

 

"DigitalPakt Schule" ist ohne Grundgesetzänderung möglich

von Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender

 

Schon sehr lange verhandeln Bund und Länder über den „DigitalPakt Schule 2019 – 2023“. Alles war ausverhandelt und unterschriftsreif… - bis der Deutsche Bundestag am 29. November Grundgesetzänderungen beschloss, die nicht nur die Vereinbarung zur Beteiligung des Bundes an der Digitalisierung von Schulen ermöglichen, sondern auch eine grundsätzliche Änderung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern enthielten. Unmittelbar vor der Abstimmung im Bundestag hatte sich eine ganz große Koalition von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP verständigt, dass Bundeshilfen ab 1.1.2020 nur gezahlt werden, wenn die Länder sich in gleicher Höhe beteiligen.

Während für den DigitalPakt noch ein Verhältnis von 90 Prozent (Bund) zu 10 Prozent (Land) gilt, würde die vom Bundestag nun beschlossene Änderung des Grundgesetzes tief in die Kompetenz und vor allem den finanziellen Handlungsspielraum der Länder eingreifen. Dies gilt in besonderer Weise für finanzschwächere Bundesländer!

Dagegen wehren sich alle Länder zu Recht! Und zwar ungeachtet davon, ob sie die Änderung des Grundgesetzes als unverzichtbare Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Aufgaben der Länder im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau oder bei der Gemeindeverkehrsfinanzierung betrachten. Denn es geht darum, die Souveränität der Länder über die Verteilung der eigenen Haushaltsmittel zu bewahren.

Der Landtag hat mit seinem Beschluss vom 14. Dezember 2018 (Drucksache 6/10146) deutlich gemacht: Er hält die Verankerung einer generellen 50-prozentigen Kofinanzierungsverpflichtung der Länder für Bundesfinanzhilfen im Grundgesetz für nicht angemessen. Die Landesregierung wurde aufgefordert, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf eine Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern hinzuwirken, die verfassungsrechtlich zwingend geboten ist und die unterschiedliche Finanzkraft der Bundesländer berücksichtigt.

 

Den Strukturwandel in der Lausitz voranbringen

von Matthias Loehr, wirtschaftspolitischer Sprecher

 

Als eine erste konkrete Maßnahme, um den Strukturwandel in der Lausitz zu unterstützen, hat die rot-rote Koalition zum Abschluss der Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 insgesamt 15,7 Mio. Euro  für die Ansiedlung von wissenschaftlichen Instituten in den kommenden zwei Jahre zur Verfügung gestellt. Mit diesen Geldern finanziert Brandenburg seinen Anteil und sichert dadurch die Bereitstellung weiterer Mittel im Bundeshaushalt.

An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg  soll ein neues Forschungslabor für das Projekt „3DLaB“ eingerichtet werden, das die umfassende Erforschung und Entwicklung von Werkstoffen, Prozessen und Produkten für die additive Fertigung (3D-Druck) ermöglichen soll. Ein neues Institut des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt (DLR) mit Forschung zur Bereitstellung von Energie und zur CO2-Reduktion in der Grundstoffindustrie soll an den Standorten in Cottbus und im sächsischen Zittau oder Görlitz entstehen. Das DLR verfolgt unter anderem einen Ansatz zur Umrüstung von Kohlekraftwerken zu Speicherkraftwerken, um in der Lausitz vorhandene Anlagen weiter zu nutzen und Arbeitsplätze zu erhalten. Darüber hinaus ist der Aufbau eines Fraunhofer-Instituts für Energieinfrastruktur und Geothermie mit zwei Standorten geplant. An diesem neuen Institut soll anwendungsorientiert zu den technologischen Herausforderungen im Energiebereich, wie der Integration der erneuerbaren Energie in die Netze oder der Kopplung der traditionell getrennten Energiesektoren Strom, Gas, Wärme und Verkehr geforscht werden. Die entsprechenden Planungsmittel haben wir in einem ersten Schritt zur Verfügung gestellt.

Die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Leistungsfähigkeit der Lausitz und die enge Verzahnung von Wirtschaft und Wissenschaft in der Region bilden eine gute Grundlage, dass zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen können. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Lausitz eine attraktive und lebenswerte Region bleibt.

Zum Mitschnitt der Rede

 

Jugendliche als Lebensretter

von Kathrin Dannenberg, bildungspolitische Sprecherin

 

Der plötzliche Herzstillstand ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Nur 10 Prozent der Betroffenen überleben ihn - dabei könnten es erheblich mehr sein, denn eine Wiederbelebung verdoppelt die Überlebenschancen. Allerdings zeigt  die Statistik, dass nur ein Drittel aller Ersthelfer tatsächlich etwas unternimmt. Die Ursache dafür ist meist Unsicherheit oder Unkenntnis. Die Kultusministerkonferenz hat deshalb empfohlen, Wiederbelebungskurse in den Lehrplan aufzunehmen. Das haben wir heute für Brandenburg empfohlen: „Laienreanimation/Wiederbelebung“ soll nun ab der 7. Klasse Unterrichtsstoff sein. Jugendliche müssen wissen, was zu tun ist, wenn jemand in Not gerät. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Laienreanimation mehr Öffentlichkeit bekommt. Die Kooperationen der Schulen mit externen Partnern, die Arbeit der Gesundheitsfachkräfte an den Schulen wird dies unterstützen.

Zum Antrag; Zum Mitschnitt der Rede

 
 
 

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