Linksdruck Mai 2019

 

Inhaltsverzeichnis

 
  1. Editorial
  2. Themen rund um die Plenarsitzung
  3. Termine & Informationen
  4. Impressum
 

Editorial

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

die Mai-Sitzungen des Landtages begannen mit einem Aufruf der Parlamentspräsidentin an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, sich an den bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen zu beteiligen. Wir unterstützen das: Das Demokratie braucht Stärke und Rückhalt auf allen Ebenen.

Beide Wahlen sind einander näher, als es auf den ersten Blick scheint:  Europa ist nicht das ferne Brüssel oder das ferne Strasbourg, sondern es ist überall um uns, überall dort, wo wir zu Hause sind. Es steckt in unseren Straßen und Wegen, in unseren Gewerbegebieten und natürlich in unserem Rechtssystem, in unseren Freiheiten. Es steckt noch viel zu wenig in unserer sozialen Sicherheit - aber daran wollen wir und daran werden wir arbeiten!

Und andererseits wird über die großen Dinge des Lebens, über die Demokratie und unser Wertesystem auch und gerade in den Kommunen abgestimmt. Wie es tatsächlich um Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit, um Weltoffenheit und Toleranz, um Mitmenschlichkeit und Verantwortung bestellt ist, das entscheidet sich doch darin, die wir und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger im Dorf, in der Stadt miteinander mit anderen leben, wie wir miteinander umgehen. Werden die Ressourcen auf das Wohl aller ausgerichtet, werden sie zum Nutzen aller verwendet? Greift das Gemeinwesen den Bedürftigen unter die Arme? Egal, ob sie in Deutschland, ob sie in Brandenburg geboren sind oder nicht?

Kommune, das heißt deswegen auch: bürgerschaftliche Selbstverwaltung, nicht unterste Ebene des Staates. Der Staat, das Land jedoch kann und muss eine Menge dafür tun, dass diese kommunale Selbstverwaltung auch Luft zu Atmen und Ressourcen zur Gestaltung hat. Wir haben in den letzten zehn Jahren in der Koalition dafür eine Menge getan - die Aktuelle Stunde zur Lage der Kommunen hat das deutlich gezeigt. Zur Verwaltungsstrukturreform ist es nicht gekommen - man kann so etwas nicht gegen den Willen der Betroffenen durchdrücken. An wichtigen Elementen, die die Reform ursprünglich begleiten sollten, haben wir festgehalten - etwa an der Teilentschuldung der kreisfreien Städte oder Beteiligung des Landes an der Kulturfinanzierung. Diesen Weg wollen wir auch nach den Landtagswahlen im September weiter beschreiten. Etwa ein Fünftel unserer Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, ist durch Haushaltssicherungskonzepte gebunden und somit in der Handlungsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Wir setzen uns dafür ein, mit den betroffenen Städten und Gemeinden darüber ins Gespräch zu kommen, mit welchen Instrumenten eine Teilentschuldung möglich gemacht werden kann.

Herzlich, Ihre Kathrin Dannenberg
(Stellv. Fraktionsvorsitzende)

 
 

Themen rund um die Plenarsitzung

 

Abschlussbericht der Enquetekommission Ländliche Räume vorgelegt

von Anke Schwarzenberg, Mitglied der Enquetekommission

 

Die Enquetekommission für den ländlichen Raum hat sich in vierjähriger unter maßgeblicher Mitwirkung der LINKEN, Anke Schwarzenberg, Bettina Fortunato und Dr. Michael Thomas eine differenzierte und zukunftsoffene Sicht erarbeitet und nun einen Abschlussbericht von 270 Zeichen Länge vorgelegt. Darin wird das Land nicht als Ort der Beihilfe verstanden, sondern als Raum für Gestaltung. Die dort lebenden Menschen müssen gestärkt werden, um selbstverantwortlich sowie mit eigenen Entscheidungsspielräumen handeln zu können. Die Potenziale des ländlichen Raumes sind angesichts der landschaftlichen, historisch-sozialen und wirtschaftlichen Traditionen und Voraussetzungen stark unterschiedlich. Indem wir sie differenziert entwickeln, sichern wir die Vielfalt unseres Landes. Aber wir wollen gleichzeitig auch die Voraussetzungen schaffen, dass im Land gleichwertige Lebensverhältnisse herrschen. Im Abschlussbericht sind die Instrumente aufgeführt, sie müssen nur genutzt werden. Die Linke fordert messbare Indikatoren um die genauen Lebensverhältnisse zu bewerten und eine zielgerichtete Förderung für strukturschwache Regionen zu ermöglichen. Vor allem braucht es eine Landesstrategie. Sie muss Antworten geben, wie die gleichwertigen Lebensverhältnisse im ganzen Land zu sichern sind. Damit werden wir in den nächsten Jahren zu tun haben.

Zum Bericht: Drucksache 6/11258; zur Mitschnitt der Rede; zum Videostatement.

 

Vier Verfassungsänderungen beschlossen

von Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender

 

Der Landtag hat in dritter Lesung vier Änderungen der Landesverfassung beschlossen – leider wurde nur über einen Punkt diskutiert, die Einführung einer Brandenburger Schuldenbremse. Auch die drei anderen Verfassungsänderungen hätten aufgrund ihrer Bedeutung mehr Raum in der öffentlichen wie in der parlamentarischen Debatte verdient.

Da ist zunächst die Änderung von Artikel 72 (Untersuchungsausschüsse) und die Änderung von Artikel 78 (Vorbereitung von Volksentscheiden). Sowohl das Volksabstimmungsgesetz als auch das Untersuchungsausschussgesetz gehen – wie die Verfassung selbst – auf die erste Wahlperiode des Landtages zurück. Seitdem haben wir und vor allem die Brandenburgerinnen und Brandenburger eine Menge an Erfahrungen gesammelt, die im Juni zu Änderungen beider Gesetze führen sollen. Die Verfassung schafft dafür die notwendigen Grundlagen: Wir haben die Rechtsstellung der Untersuchungsausschüsse neu gefasst und wollen mehr Flexibilität bei der Festlegung des Termins eines Volksentscheides sichern. Konkret sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine Zusammenlegung eines Volksentscheides mit einer landesweiten Wahl oder Abstimmung möglich wird, was dessen Erfolgsaussichten erheblich verbessern könnte.

Wichtig für uns ist aber auch die Neufassung von Artikel 55 Absatz 1. Damit wollen wir deutlich machen: Der Landtag ist nicht nur die gewählte Vertretung des Volkes, sondern eine zentrale Stätte der politischen Willensbildung. Er beschließt Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt, behandelt öffentliche Angelegenheiten, wirkt in bundes- und europapolitischen Fragen an der Willensbildung des Landes mit und erfüllt andere, ihm nach dieser Verfassung zustehenden Aufgaben. Wir zeigen damit: Die Aufgabenvielfalt, die die 88 Abgeordneten im Jahr 2019 zu bewältigen haben, ist mit dem, was 1990 unser Ausgangspunkt war, nicht mehr identisch. Der zentrale Begriff dabei ist „Willensbildung“ – und an der wirken vor allem die Fraktionen des Landtages mit, deren Rechtsstellung wir mit einem neuen Fraktionsgesetz im Juni neu regeln wollen.

Eine weitere Neureglung in der Brandenburgischen Landesverfassung stellt die Aufnahme der Schuldenbremse dar. Obwohl die Linksfraktion die Schuldenbremse im Grundgesetz nach wie vor ablehnt, haben wir diese in unserer Landesverfassung mit den entsprechenden Auslegungsregelungen in der Landeshaushaltsordnung verankert. Damit machen wir in Brandenburg von der grundgesetzlich als Kann-Bestimmung verankerten Möglichkeit Gebrauch, von einem strikten Neuverschuldungsverbot abzuweichen, und eröffnen uns haushaltspolitische Gestaltungsspielräume.

Dass gewährleistet, dass in Zeiten konjunktureller Krisen Steuerausfälle nicht direkt durch die massive Kürzung von Ausgaben kompensiert werden müssen. 

Ab 2020 ist die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung struktureller Haushaltskomponenten mithin unzulässig. Die Haushalte der Länder sind dann grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Damit würde die strikte Schuldenbremse, die das Grundgesetz in Artikel 109 Absatz 3 vorgibt, zur Zukunftsbremse des Landes Brandenburg. Die mittlerweile wieder geführten kontroversen Debatten über den Sinn einer Schuldenbremse unterstützen wir ausdrücklich. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist es ökonomisch sinnvoll, Kredite für Investitionen aufzunehmen. Sind die positiven Effekte der kreditfinanzierten Investitionen auf das Wachstum höher als die Zinsbelastung durch die Kreditaufnahme, ist dies generationengerechter als die schwarze Null.

Zur Beschlussempfehlung Drucksache 6/11341; zum Mitschnitt der Rede

 

Gesetz zur soziale Wohnraumförderung sichert mehr bezahlbaren Wohnraum

von Anita Tack, wohnungspolitische Sprecherin

 

Mit den Gesetzen zur sozialen Wohnraumförderung und zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum werden die Möglichkeiten für mehr Wohnraum und für bedürfnisgerechte Wohnformen geschaffen. Die Grenzen für einen Wohnberechtigungsschein wurden erhöht. Damit kann die Zahl der Anspruchsberechtigten bei gefördertem Wohnraum für Familien, Studierende und ältere Menschen erheblich erweitert werden. Und DIE LINKE hat noch weitere Forderungen durchgesetzt:

  • Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien ist darauf zu achten, dass Studierenden ohne unnötige bürokratische Hürden der Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht wird.
  • Für Wohnraum mit kleiner Fläche unter 50 qm sollen die generellen Förderbedingungen für Sanierung im Bestand angewandt werden. Das ist insbesondere für Single-Haushalte älterer Menschen und auch für Studierende wichtig.
  • Nichtkommerzielle Baugemeinschaften sollen als Fördernehmer eingestuft werden. Damit kann Grund und Boden dauerhaft dem Markt und damit der Spekulation entzogen werden, weil das Haus denen gehört, die selbst darin wohnen.

Zur Beschlussempfehlungen zur Wohnraumförderung Drucksache 6/11369; zum Beschlussempfehlungen zum Verbot der Zweckentfremdung Drucksache 6/11370; zum Mitschnitt der Rede

 
 

Behindertenbeauftragte leisten wichtige Arbeit

von Bettina Fortunato, sozialpolitische Sprecherin

 

Menschen mit Behinderungen haben vielfältige Probleme und leben oft in einem komplexen Hilfesystem. Viele Akteure von Selbstvertretervereinen über Träger der Behindertenhilfe bis hin zu Politik und Verwaltung sind an der Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen beteiligt. Der oder die Landesbehindertenbeauftragte spielt in diesem Gefüge eine zentrale Rolle. Hier laufen Vernetzung, Beschwerdemanagement, Projektbegleitung und vieles mehr zusammen. Ohne sie oder ihn werden auch Gesetze nur für Menschen ohne Behinderungen gemacht.

Gerade im Bereich Nachmittagsbetreuung für Grundschulschüler sowie Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses konnte Brandenburg mit Hilfe des Behindertenbeauftragten eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen. „Behindertenbeauftragte leisten wichtige Arbeit und müssen mehr Beachtung erfahren. Dem könnte mit einer Novellierung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes Rechnung getragen werden.

Zum Bericht in der Drucksache 6/10987; zum Mitschnitt der Rede

 

Für eine humane und menschenwürdige Flüchtlingspolitik - Brandenburg wird sicherer Hafen

von Andrea Johlige, flüchtlingspolitische Sprecherin

 

Im Mai-Plenum des Brandenburger Landtags haben wir über das Schicksal jener Menschen gesprochen, die versuchen, Krieg und Verfolgung zu entkommen. Daher begeben sie sich auf die lebensgefährliche Reise über die Subsahara, die Lager in Libyen und anschließend in völlig überfüllte Boote übers Mittelmeer. Tausende erreichen den sicheren Hafen Europa nicht lebendig. Die Europäische Union hat ihre Rettungsmissionen eingestellt und zivile Seenotretter werden kriminalisiert.

Mit dem heute gefassten Beschluss sind wir der erste Landtag, der einen Beschluss fasst, der sich mit der Bewegung der solidarischen Städte solidarisiert und die Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ unterstützt, der zusätzliche Kapazitäten für die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen schafft und der sich für die Entkriminalisierung der Seenotrettung einsetzt. Das ist das Signal des heutigen Tages, an die vielen Menschen in diesem Land, die sich für ein solidarisches Europa engagieren, an die Aktivistinnen und Aktivsten, die Menschen retten, an die solidarischen Städte in Europa und auch an die anderen Bundesländer und die Bundesregierung. Brandenburg wird sicherer Hafen!

Zum Antrag Drucksache 6/11311; zum Mitschnitt der Rede

 

Ehrenamt – Vereine verlässlich fördern!

von Anke Schwarzenberg, Mitglied der Enquetekommission für den Ländlichen Raum

 

Vereine sind wichtige Träger des Ehrenamts in Brandenburg: Die Hälfte der Ehrenamtlichen ist in Vereinen organisiert, im ländlichen Raum sind es sogar 94 Prozent. Das Land hat in den letzten Jahren über 700 Vereine finanziell gefördert. Aber die Art und Weise der Förderung ist nicht immer optimal. Ehrenamtsförderung ist eine Daueraufgabe, und deshalb sollten sich Vereine nicht von Projektförderung zu Projektförderung hangeln müssen. Oft ist die Förderung auch unnötig bürokratisch oder lässt zu lange auf sich warten. Auf Initiative der LINKEN hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, die Art und Weise der Vereinsförderung zu evaluieren und Vorschläge für eine verlässliche, unbürokratische, auf Dauer angelegte Unterstützung zu unterbreiten. Denn wir wollen die Ehrenamtsarbeit in den Vereinen unterstützen und ihnen nicht unnötige Verwaltungsarbeit aufbürden.

Zum Antrag Drucksache 6/11299; zum Mitschnitt der Rede

 

Land plant Mobilfunk-Förderprogramm

von Matthias Loehr, wirtschaftspolitischer Sprecher

 

Die Anforderungen an den Mobilfunk haben sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Die Bedeutung mobiler Dienste und Anwendungen ist enorm gewachsen. Vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Gigabitgesellschaft sind die mobilen Dienste Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und die Etablierung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in den städtischen und ländlichen Regionen Brandenburgs. Unter den gegebenen ordnungspolitischen Rahmenbedingen des Bundes werden die unterversorgten Gebiete im ländlichen Raum in absehbarer Zeit nicht mit hochleistungsfähigen Mobilfunk versorgt. Der notwendige rechtliche Druck auf die privatwirtschaftlichen Anbieter fehlt. Deshalb haben wir uns entschlossen ein Förderprogramm für die Errichtung von Mobilfunkmasten aufzulegen, um damit den flächendeckenden Aufbau einer hochleistungsfähigen breitbandigen Mobilfunkinfrastruktur zu fördern. Nach der notwendigen Notifizierung des Förderprogramms sollen rd. 100 Mio. Euro aus EFRE-Mitteln der laufenden EU-Strukturfondsförderperiode umgeschichtet werden. Ziel ist es, Mobil­­funk­lücken in Re­gio­nen zu schlie­ßen, die markt­­wirt­­schaft­lich nicht aus­ge­baut wer­den. Mit der Förderung von Funkmasten wollen wir gewährleisten, dass regionale Ungleichheiten abgebaut werden und das keine Brandenburgerin und kein Brandenburger digital abgehängt wird.

Zur Beschlussempfehlung Drucksache 6/11300; zum Mitschnitt der Rede

 

Entlastung bei den Zahlungen für DDR-Renten gefordert

von Carsten Preuß, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher

 

CDU, CSU und SPD haben sich auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenversicherung für die Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR (AAÜG) zu übernehmen. Trotz dieses Bekenntnisses ruht diesbezüglich still der See bei der Bundesregierung. Denn im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 ist keine Erhöhung vorgesehen. Deshalb haben wir das Thema in den Landtag gebracht, um die Landesregierung mit einem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss weiterhin den Rücken zu stärken (vgl. Drucksache 6/11261). Nur die CDU-Fraktion enthielt sich.

Diese Rentenansprüche für Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR stellen einheitsbedingte Lasten dar, die laut Einigungsvertrag der Bund zu übernehmen hat. Für diese Zahlungen müssen mittlerweile 520 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden. Für Brandenburg und die anderen ostdeutschen Länder sind die AAÜG-Lasten ungerechte Belastungen, die die Zukunft der deutschen Einheit gefährden. Den Ländern darf nicht weiterhin etwas aufgebürdet werden, was ordnungspolitisch in die renten- und versorgungspolitische Zuständigkeit des Bundes einzuordnen ist. Eine Übernahme – auch wenn nur schrittweise – der Aufwendungen für alle DDR-Renten durch den Bund wäre 30 Jahre nach dem Mauerfall ein starkes Signal. Durch eine solche dauerhafte Entlastung würden Haushaltsmittel freigesetzt, die für den Abbau der Strukturschwäche und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere auch vor dem Auslaufen des Solidarpaktes II in 2019, dringend benötigt werden.

Zum Antrag Drucksache 6/11261; zum Mitschnitt der Rede

 

Volkskrankheit Diabetes entgegenwirken

von Bettina Fortunato, gesundheitspolitische Sprecherin

 

Diabetes mellitus Typ 2 ist sowohl bundes- als auch landesweit gestiegen. In Brandenburg stieg die Häufigkeit im Zeitraum von 2007 – 2016 von 8,7 auf 11,5 Prozent. Regional gibt es große Unterschiede. So tritt die Krankheit in den östlichen Bundesländern einschließlich Brandenburg häufiger auf als im Bundesdurchschnitt. Auch innerhalb Brandenburgs gibt es Unterschiede. Die Häufigkeit steigt in den Landesteilen, die eher eine ungünstige Sozialstruktur aufweisen.

Die Landesregierung hat bereits viele Maßnahmen ergriffen, die jedoch noch lange nicht ausreichen. Zu den wichtigsten Aufgaben in naher Zukunft zählen der Ausbau des DMP, die Stärkung der Gesundheitskompetenz und die Weiterentwicklung von Präventionsstrategien.  Diabetes muss mehr Beachtung finden. Es bedarf dringend der Aufklärung der Gesamtbevölkerung, damit ein vermeintlich Betrunkener eben nicht stundenlang ohne Hilfe verbleibt bis jemand seine Unterzuckerung erkennt.

Zum Bericht Drucksache 6/10968; zum Mitschnitt der Rede

 

Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte bei Auswahl der Krankenkasse

von Dr. Andreas Bernig, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Gewerkschaften

 

Mit der vom Landtag beschlossenen Einführung einer pauschalen Beihilfe wird zum 01. Januar 2020 die bestehende Benachteiligung von Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg, die sich schon bisher freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert haben, beendet. Die Gewährung einer pauschalen Beihilfe ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung, denn bisher freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamten müssen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberbeitrag zu Krankenversicherung selbst zahlen. Viele Beamtinnen und Beamte wünschen sich eine Absicherung in der GKV. Denn diese bietet wesentliche Vorteile gegenüber der Privaten Krankenversicherung (PKV). Kinder sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Die Beiträge der Mitglieder orientieren sich in der GKV am Einkommen, so dass es keine Benachteiligung wegen eines geringeren Einkommens gibt. Dabei ist auch unerheblich, ob die Beamtinnen und Beamten oder ihre Kinder Vorerkrankungen haben, die den Beitrag zur PKV durch Risikozuschläge in die Höhe treiben oder komplett den Leistungsausschluss zur Folge haben können.

Und wenn der Verband der Privaten Krankenversicherung zusammen mit seinem Sprachrohr, dem DBB Beamtenbund und Tarifunion, vor einer politisch motivierten pauschalen Beihilfe warnt, können wir ganz nüchtern feststellen: Diese Regelung ist politisch motiviert, weil wir für eine bessere Politik stehen, für eine Politik des Fortschritts und der sozialen Gerechtigkeit. Darüber hinaus ist mit der Neuregelung mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für angehende Beamtinnen und Beamten in der Krankenversicherung verbunden. Damit werden Anreize geschaffen, die den öffentlichen Dienst im Land Brandenburg attraktiver machen.

Zur Beschlussempfehlung Drucksache 6/11291

 
 

Beamtenbesoldung steigt

von Carsten Preuß, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher

 

Die rot-rote Landesregierung hat ein Gesetz zur inhalts- und wirkungsgleichen Übernahme der Ergebnisse des Tarifabschlusses vom Februar 2019 auf die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den Landtag eingebracht. Zusätzlich werden wir die Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 und 2020 wie schon 2017 und 2018 jeweils um weitere 0,5 Prozentpunkte anheben. Mit diesem Zuschlag wollen wir eine nachhaltige Verbesserung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus im Vergleich zum Bund und zu den anderen Ländern erreichen. Damit liefern wir einen weiteren Beitrag zur Stärkung und Attraktivitätsverbesserung des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg. Eine faire Besoldung ist aber nur ein Baustein. In den kommenden Jahren verlassen viele Kolleginnen und Kollegen altersbedingt den Landesdienst. Auf diese Situation haben wir uns seit Jahren durch mehr Ausbildung, proaktive Personalentwicklung, Wissenstransfer im Zuge von Wechseln und die Schaffung von guten Arbeitsbedingungen eingestellt. Auch den Personalabbau haben wir gestoppt und so die Handlungsfähigkeit des Sozial- und Rechtsstaats gesichert.

Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/11269

 
 
 

Termine & Informationen

 

Zukunft Wald: Wie weiter mit der Forstwirtschaft in Brandenburg?

Dienstagsgespräch am 21. Mai 2019, 17:30 - 19:30 Uhr, Potsdam, Landtagsgebäude, Saal E.060

 

Dürre und Waldbrandgefahr haben es uns vor Augen geführt: Eine gesicherte Zukunft für den Wald in Brandenburg ist keine Selbstverständlichkeit. Doch nicht nur die Bewältigung des Klimawandels wirft Fragen auf, wie wir die Forstwirtschaft in Brandenburg ausrichten und organisieren sollen.

Welche Bedeutung haben künftig die drei Waldfunktionen Nutzung, Schutz und Erholung? Welche Rolle spielt dabei der Landeswald? Welche Aufgaben kann und soll der Staat noch leisten, was ist privatwirtschaftlich zu organisieren? Welche Auswirkungen hat das auf die Wertschöpfung und den ländlichen Raum? Wie muss die Forstverwaltung aufgestellt und organisiert sein, um den Herausforderungen gerecht zu werden?

Im Dienstagsgespräch möchten wir die Positionen von Interessenvertretern kennenlernen und die forstpolitischen Vorstellungen der Landtagsfraktion zur Diskussion stellen.

Begrüßung und politische Einordnung

  • Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender

Was soll der Landesforstbetrieb künftig leisten?

Kurzstatements von

  • Uwe Honke, Bund Deutscher Forstleute
  • Uwe Kanzler, IG Bauen Agrar Umwelt
  • dem Vertreter einer Forstbetriebsgemeinschaft
  • Enno Rosenthal, Waldbauernverband Brandenburg
  • Thomas Weber, Waldbesitzerverband Brandenburg
  • Friedhelm Schmitz-Jersch, NABU Brandenburg

Thesen der Linksfraktion zur künftigen Forstpolitik
Anke Schwarzenberg, forstpolitische Sprecherin

Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte an: Via veranstaltungen@linksfraktion-brandenburg.de, Betreff »Forstpolitik«, oder per Telefon unter 0331/966 15 03.

 

Linke Rentenpolitik für Ostdeutschland

Dienstagsgespräch am 4. Juni 2019, 18 - 20 Uhr, Potsdam, Landtagsgebäude, Saal 2.050

 

Rente ist eines der Top-Themen in Deutschland. Hierbei geht es um die Würdigung und die Anerkennung der Lebensleistung der Menschen. Vorstöße zur Reform der Rente gab es auf Bundesebene zahlreiche. Jedoch scheiterten soziale und auskömmliche Konzepte am fehlenden Willen der CDU/CSU und FDP. Mit der Agenda 2010 ist die Zahl jener Menschen stark gestiegen, die von ihrer Rente nicht leben können.

In Brandenburg ist die Zahl der Menschen, die unter die Schwelle der Grundsicherung („Hartz-IV-Niveau“) fielen, zwischen 2010 und 2015 um 40 Potsdam gestiegen. Es bedarf neuer Rentenkonzepte für Ostdeutschland, da das Rentenniveau sonst in Zukunft noch weiter sinken wird und damit auch das Armutsrisiko. Besonders wichtig für Ostdeutschland ist daher die Stärkung der gesetzlichen Renten, denn Ostdeutsche erhalten ihre Leistungen im Alter zu 97 Potsdam aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Osten entscheidet die Höhe der gesetzlichen Rente, ob Menschen nach jahrzehnter langer Arbeit in Würde leben können.

Die SPD plant auf Bundesebene eine sogenannte „Respekt-Rente“, jedoch entspricht dies nicht der Lebenswirklichkeit der Menschen im Osten. Viele Rentenansprüche aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR wurden bei der deutschen Einheit einfach gekürzt oder gestrichen. Davon sind besonders viele Frauen betroffen. Die Verweigerung von Zusatzrenten, Sonderrenten oder sonstigen Versorgungsansprüchen ignoriert nicht nur ostdeutsche Lebensleistungen, sondern lässt auch die Altersarmut wachsen. 30 Jahre nach dem Mauerfall dürfen die Ostdeutschen nicht weiter durch Vorenthaltung ihrer Rentenansprüche gedemütigt werden.

Im Rahmen dieses Dienstagsgesprächs haben Interessierte die Möglichkeit, über das Rentensystem in der Bundesrepublik zu diskutieren. Wir konnten die rentenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion, Matthias W. Birkwald und der Landtagsfraktion, Bettina Fortunato sowie weitere Expert*innen für das Podium gewinnen.

Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte an: Via veranstaltungen@linksfraktion-brandenburg.de, Betreff »Renten«, oder per Telefon unter 0331/966 15 03.

 

Ausstellung "Urban Art"

Bis 21. Juni, jeden Wochentag von 9 - 16 Uhr, Potsdam, Landtagsgebäude, Flur der Fraktion

 

Am 14. Mai eröffnete unser Cottbuser Abgeordneter Matthias Loehr die neue Ausstellung von URBAN ART.

Vor über 15 Jahren schloss sich eine Gruppe kreativer Jungkünstler im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf zusammen. Das Ziel: Streetart- und Graffitikunst, die bisher im Verborgenen geschah, in die Form einer Ausstellung zu bringen und somit einem breiteren Publikum zu präsentieren.

Im Laufe der Zeit veränderten sich die Bandbreite, die Form sowie die Inhalte der Ausstellung beständig. Der Kreis der Künstler erweiterte sich auf eine deutschlandweite Beteiligung. Die Werke wurden nunmehr international und im öffentlichen Raum ausgestellt. Natürlich ungefragt. Die Metropolen Zagreb, Prag, Rom, Den Haag und Warschau waren bisherige Stationen. Welchen Weg die immer wieder neu entstehenden Kunstwerke im Zusammenspiel aus Akteuren verschiedenster Herkunft im europäischen Ausland genommen haben: all das zeigt jetzt eine Auswahl an Werken, Fotos und Erklärungen im Landtag in Potsdam. Die Ausstellung können Sie bis zum 21. Juni im Landtag besichtigen.

 
 

Impressum

 

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DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg
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14467 Potsdam
V.i.S.d.P.: Thomas Domres

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Fax.: 0331/966 15 05
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