Liebe Leserinnen, liebe Leser,
|
|
gute Entwicklung braucht gute Grundlagen – in vielerlei Hinsicht. Darunter finanziell, rechtlich, landesplanerisch. Solche Grundlagen müssen rechtzeitig geschaffen und stabil gültig sein. Schon seit längerem stehen daher Entscheidungen mit perspektivischer Wirkung im Zentrum unserer Arbeit – zur Mobilität, zu bezahlbarem Wohnen, zur Landesentwicklungsplanung für die Hauptstadtregion (LEP HR).
Dazu gehört auch, dass viele in die Entscheidungsfindung einbezogen werden und damit verbundene Konflikte frühzeitig auf den Tisch kommen. Zum jetzt in Rede stehenden Landesentwicklungsplan sind über 1.000 Stellungnahmen mit rund 11.000 Anregungen, Bedenken und Einwänden eingeholt worden. Rund 9.000 dieser Hinweise wurden berücksichtigt, zwei Drittel des ersten Textentwurfs umgearbeitet.
In einer solchen Breite und Transparenz wird es weitergehen. Wir LINKE sind besonders stolz darauf, dass die Abschaffung der Grundzentren vor unserem Regierungseintritt nun durch die Einführung Grundfunktionaler Schwerpunkte in der Landesplanung kompensiert wird. Die konkrete Entscheidung darüber aber wird über die Regionalen Planungsgemeinschaften fallen. Das wird nicht einfach, aber der Interessenausgleich erfolgt eben am besten vor Ort. Wir rechnen mit 80 bis 90 Orten, die als Grundfunktionale Schwerpunkte ausgewiesen werden. Auch damit wird sichergestellt, dass öffentliche Daseinsvorsorge und Entwicklung in der Fläche des Landes erfolgen.
Der neue Landesentwicklungsplan ist nicht auf Berlin fixiert, wie die Opposition behauptet. Nein – die Landesentwicklung nimmt eigene Impulse und solche aus Berlin, Dresden, Hamburg oder Szczecin auf und macht sie für Brandenburg produktiv.
Der Plan insgesamt ist eine Projektion in die Zukunft – er ersetzt nicht die notwendigen Fachplanungen und Ansiedlungen, Innovation, Verkehrslösungen vor Ort, sondern gibt ihnen erst eine solide Basis. Sicher, das wiederum braucht seine Zeit und manche Lösung lässt deswegen länger auf sich warten, als viele Betroffene erwarten. Aber das Tor ist offen und die Entscheidungsfindung in ihre Nähe gerückt.
Herzlich, Ihr Ralf Christoffers (Fraktionsvorsitzender)
|
|
Gesetzliche Rente stärken, Sozialstaat umbauen!
von Kathrin Dannenberg, stellv. Fraktionsvorsitzende
|
|
Bei der Aktuellen Stunde ging es um die sogenannte Respekt-Rente. Wir unterstützten den Vorstoß ausdrücklich, er kann aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Neugestaltung des Sozialstaates sein. Denn das Problem ist riesig: 2016 erhielten 8,6 Mio. Menschen in Deutschland (fast jede/r zweite Rentner*in) eine Rente, die unter der Grundsicherungsschwelle lag, also unter Hartz IV-Niveau. Das heißt, sie bekommen eine Rente von unter 800 Euro im Monat - und im Osten ist die Lage auch 30 Jahre nach der Wende noch prekärer: Jeder fünfte Brandenburger Rentner erhält eine Niedrigrente von unter 750 Euro im Monat!
Es muss also etwas geschehen, und dazu muss als erstes die gesetzliche Rente als entscheidende Säule der Altersvorsorge im Osten gestärkt werden. Das sind unsere Forderungen: - eine solidarische Mindestrente von 1.050 EUR,
- die Anhebung des allgemeinen Rentenniveaus auf 53 Prozent,
- die weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 12,63 EUR und
- eine einheitliche solidarische Rentenkasse, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, auch die Selbständigen, Beamten, Politiker und freie Berufe.
Nur so kann langfristig Rentengerechtigkeit hergestellt werden. Nur so ist es möglich, die Altersarmut wirksam zu bekämpfen. Grundlegend haben wir jetzt die Chance, das Renten- und Sozialsystem der Bundesrepublik zu diskutieren und Deutschland zukunftsfähig zu machen. Die dafür nötigen linken Konzepte müssen nur umgesetzt werden.
Zum Mitschnitt der Rede
|
|
Das neue Polizeigesetz: Ein Kompromiss für Bürgerrechte und Sicherheit
von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
|
|
In den vergangenen Monaten gab es zum umstrittenen Polizeigesetz intensive Debatten, in der Fraktion, in der Partei, mit der SPD und im Landtag. Dabei haben wir es uns nicht leicht gemacht.
Wir haben in der Koalition immer auf eine verantwortungsbewusste Abwägung zwischen Sicherheit und persönlicher Freiheit gedrängt und den möglichen Eingriff in Bürgerechte auf ein zwingend notwendiges Maß begrenzt. Die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung war begleitet von Protesten und Aktivitäten des Bündnisses gegen das Polizeigesetz. Besondere Kritikpunkte waren die Übertragung geheimdienstlicher Befugnisse auf die Polizei, bezogen auf die Quellen-TKÜ, oder befürchtete Eingriffe in das Versammlungsrecht. Diese haben wir sehr ernst genommen und im Gesetz berücksichtigt.
Mit einer ganzen Reihe von Änderungen haben wir den Gesetzentwurf aus unserer Sicht rechtssicherer gemacht und die vorgesehenen Eingriffsbefugnisse so ausgestaltet, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Die wichtigste Änderung ist die Streichung der Quellen-TKÜ und der damit verbundenen Regelungen zum geheimen Betreten und Durchsuchen von Wohnungen. Besonders die technischen und gesellschaftlichen Risiken und die kritischen Hinweise in der Anhörung zur Verfassungsgemäßheit haben uns bewogen, auf dieser Streichung zu bestehen.
Wir haben weiter die Schleierfahndung erheblich eingegrenzt und die Möglichkeit zur Verhängung von Meldeauflagen mit den Streichungen des Bezugs zum Versammlungsgesetz deutlich beschränkt. Wesentlich verändert wurde auch der jetzt mögliche Einsatz von sog. Bodycams. Diese sollen nicht nur Mittel zur Eigensicherung von Polizisten sein, sondern auch zur Dokumentation von Polizeieinsätzen dienen. Zudem stellen wir eindeutig klar, dass der Einsatz von Bodycams in Wohn-und Nebenräumen sowie im Zusammenhang mit Berufsgeheimnisträgern ausgeschlossen ist. Dazu sind die Aufzeichnungen verschlüsselt und manipulationssicher aufzubewahren und ihre Verwendung bedarf einer richterlichen Entscheidung.Mit den verschiedenen Änderungen ist ein Polizeigesetz am Mittwoch verabschiedet worden, zu dem man vor dem Hintergrund der Situation in unserem Land sagen kann, es ist ein Gesetz mit dem öffentliche Sicherheit besser gewährleistet werden kann, ohne dass die Freiheitsrechte aufgegeben werden. Die Fraktion stimmte der Änderung mehrheitlich zu, ein Abgeordneter enthielt sich, eine Abgeordnete stimmte gegen das Gesetz.
Zur Beschlussempfehlung: Drucksache 6/10825; zum Mitschnitt der Rede; zum Videostatement
|
|
Ein guter Tag für die Kinder in Brandenburg
von Gerrit Große, kinderpolitische Sprecherin
|
|
Seit DIE LINKE mitregiert, wurden die Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung verdreifacht. Da der Bund endlich seiner Verantwortung nachkommt, Kindertagesbetreuung mit zu finanzieren, haben wir die Chance, 164 Mio. Euro Bundesmittel zusätzlich für die Kita einzusetzen. Um dies tun zu können bedurfte es einer gesetzlichen Regelung: Brandenburgs Gute-KiTa-Gesetz ist am Mittwoch beschlossen worden.
Ab dem 1. August 2019 sind Eltern, die „Transferleistungen“ nach § 90 SGB VIII beziehen von Elternbeiträgen befreit. Darüber hinaus müssen auch Eltern mit einem Monatseinkommen bis 1.700 Euro künftig keine Beiträge mehr bezahlen. Das alles wird ohne ein entwürdigendes Antragsverfahren geschehen. Als LINKE ist es uns allem voran wichtig, uns mit denen zu solidarisieren, die benachteiligt sind. Jetzt sind 70.000 der 192.000 Kita-Plätze in Brandenburg beitragsfrei. Darauf sind wir stolz.
Außerdem werden wir die zusätzlichen Bundesmittel für die Finanzierung der längeren Betreuungszeiten und die Fachkräftegewinnung einsetzen. Und wir haben mit diesem Gesetz verpflichtend Kreiskita-Elternbeiräte und ein Landeskita-Elternbeirat auf den Weg gebracht werden. Die Beteiligung von Eltern als wichtige Akteure bei der Entwicklung der Qualität von Kindertagesbetreuung ist nunmehr gesichert.
Zur Beschlussempfehlung: Drucksache 6/10823; zum Mitschnitt der Rede; zum Videostatement
|
|
Bedingungen für den Brand- und Katastrophenschutz verbessern
von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
|
|
In den vergangenen zwei Jahren ist vieles für bessere Bedingungen beim Brand-und Katastrophenschutz auf den Weg gebracht worden. So das vom Landesfeuerwehrverband vorbereitete Maßnahmenpaket und das Maßnahmenkonzept der Landesregierung. Im Januar wurde das Gesetz zur Feuerwehrprämie in erster Lesung behandelt. Jetzt liegt der Entwurf des Brand-und Katastrophenschutzgesetzes vor.
Hintergrund ist, dass das Hilfssystem vor allem bei den vielen Einsätzen auf den Autobahnen und Fernstraßen immer öfter an seine Grenzen stößt. Zudem haben die Feuerwehren in den vergangenen Jahren viele Mitglieder verloren, so dass die Tageseinsatzbereitschaft oft nicht mehr gegeben ist. Selbst der reine Kostenersatz ist für die Träger der Feuerwehren nur schwer zu erreichen. Deshalb soll nach dem Gesetzentwurf die Umstellung auf Gebühren erfolgen.
Wichtigster Vorschlag ist die Regelung zu den Stützpunktfeuerwehren. Diese bilden seit 2007 das Rückgrat der Gefahrenabwehr in Brandenburg. Vor allem die Bündelung von technischer Ausstattung und fachlichen Anforderungen hat sich bei der Sicherung einer stabilen Tageseinsatzbereitschaft bewährt. Bisher werden sie über eine Richtlinie über das Finanzausgleichsgesetz ausgestattet.
Klarstellend soll geregelt werden, dass zur Beibehaltung einer Stützpunktfeuerwehr hauptamtliche Kräfte vorgesehen werden können und dass mehrere Träger gemeinsam eine Stützpunktfeuerwehr betreiben können, welche ihrerseits Aufgaben für den überörtlichen Brandschutz wahrnehmen kann. Weiter soll die Altersgrenze für die Freiwillige Feuerwehr auf 67 Jahre angehoben werden. Das Land soll mit einer Zentralstelle für den Digitalfunk eine weitere wichtige Aufgabe übernehmen.
Die neuen Verwaltungsmodelle, wie die Verbandsgemeinde werden entsprechend berücksichtigt. Damit die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehren sowie die Angehörigen der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz auch weiterhin ihre wichtige und wertvolle Arbeit für uns leisten können, soll das Gesetz möglichst bald in Kraft treten.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10686; zum Mitschnitt der Rede
|
|
Hilferuf aus Lauchhammer im Landtag angekommen
von Ralf Christoffers, Fraktionsvorsitzender
|
|
|
Anfang Februar ist bekannt geworden, dass in der Stadt Lauchhammer nach der Eigenheimsiedlung Grubenteich erneut ein Wohnquartier umgesiedelt werden muss. In einem offenen Brief wandten sich die Vertreter der Stadt Lauchhammer an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und an den Landtag Brandenburg in dem klare Regelungen für die Spätfolgen des Braunkohlebergbaus und Entschädigungen für die betroffenen Menschen gefordert werden. Zu Recht finden wir und haben fraktionsübergreifend den Antrag Bergbaufolgeschäden durch Grundwasserwiederanstieg: Soforthilfe und Gesamtkonzept für Lauchhammer erarbeitet und ins Parlament eingebracht. Die Probleme müssen gemeinsam gelöst werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, fair und gleich behandelt zu werden. Das heißt für uns, dass die Verantwortung für Entschädigungen, die nicht mehr aus den wirtschaftlichen Erlösen von noch laufenden Braunkohletagebaue bestritten werden können, muss die öffentliche Hand übernehmen.
Die Betroffenheit von Menschen in Lauchhammer durch für sie unbeeinflusste Bergbaufolgen ist in Brandenburg bisher beispiellos. Uns geht es um unbürokratische Hilfe und wir gehen davon aus, dass die zuständigen Stellen aus den Erfahrungen auch in Sachen Entschädigungszahlungen für die Umsiedlung der damaligen Bewohnerinnen und Bewohnern der Grubenteichsiedlung die entsprechenden Rückschlüsse ziehen. Trotzdem bleiben persönliche Härten, die nicht mit Geld zu entschädigen sind. Die Bewohner haben die Häuser mit eigener Hand erweitert und ausgebaut. Der Verlust von Haus und Garten trifft sie hart. Unsicherheit und Verzweiflung, Hoffnung und der Vertrauensverlust in immer wieder in der Vergangenheit nicht eingehaltene Versprechungen machen den Bewohnerinnen und Bewohnern von Lauchhammer mehr zu schaffen als die schlechte Botschaft eines Umzuges.
Die Fraktion DIE LINKE wird auch weiterhin die Entwicklungen in Lauchhammer verfolgen, unterstützen, begleiten und da, wo es notwendig ist, auch weiter anschieben.
Zum Antrag: Drucksache 6/10672; zum Mitschnitt der Rede
|
|
Weitere Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit
von Thomas Domres, parlamentarischer Geschäftsführer
|
|
Die Landesregierung hat ein Konzept zur Verbesserung der freiwilligen kommunalen Zusammenarbeit und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Es gibt mittlerweile viele gute Beispiele für eine gelungene Zusammenarbeit über Ortsgrenzen hinweg. Sie wird mehr und mehr als Chance für eine bessere Aufgabenerledigung im Interesse aller gesehen. Wir LINKE setzen uns dafür ein, die Kommunen bei der Eingehung solcher Partnerschaften weiter zu unterstützen und die Rahmenbedingungen dafür weiter zu verbessern. Nur so lassen sich die entsprechenden Potentiale heben. Und das ist wichtig angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung der Gesellschaft, von Aufgabenzuwächsen und sich verändernden Anforderungen an deren Erfüllung, vor allem aber von demografischer Entwicklung und bestehendem Fachkräftemangel.
Schwerpunkte dabei sollen sein: Verbesserungen beim Umgang mit den Kooperationsrenditen bei vom Land zugewiesenen Aufgaben, die Dienstherrnfähigkeit für Zweckverbände und kommunale Anstalten, die Einführung der Gemeinsamen Dienststelle als neue Zusammenarbeitsmöglichkeit, oder auch Verfahrenserleichterungen z.B. bei Bekanntmachungen oder in Satzungsfragen. Besondere Bedeutung kann die „Grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit“ erlangen. Nicht nur in Bezug auf die Republik Polen sondern vor allem in Bezug auf die Zusammenarbeit der Kommunen mit den Kommunen in den angrenzenden Bundesländern.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10694; zum Konzept der Landesregierung: Drucksache 6/10690; zum Mitschnitt der Rede
|
|
Potentiale aller Kinder erkennen, Talente entfalten – in allen Schulen
von Kathrin Dannenberg, bildungspolitische Sprecherin
|
|
Alle Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch darauf, sich gemäß ihrer Interessen, Neigungen und Begabungen entwickeln zu können und optimal gefördert zu werden. Dafür kämpft DIE LINKE. Es geht uns um die bestmögliche individuelle Förderung aller Kinder, das betrifft Begabte, ebenso wie Kinder mit verschiedenen Förderbedarfen. Wir wollen eine flächendeckende Begabtenförderung in allen Klassen, in allen Schulen und allen Regionen unseres Landes. Wir wollen alle talentierten Kinder fördern, unabhängig von ihrer Herkunft, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Das machte der Bericht der Landesregierung zur „Begabten und Begabungsförderung in den Schulen des Landes Brandenburg“ auch unmissverständlich klar.
Brandenburg kann auf viele Maßnahmen der Förderung begabter Kinder verweisen. Beispielsweise erringen viele Schüler*innen aus Brandenburg bei nationalen Wettbewerben hervorragende Ergebnisse. Im Bereich der musikalischen Begabtenförderung erreicht das Projekt „Klasse Musik“ mittlerweile 66 Schulen mit insgesamt 168 Musikklassen. Die Leistungs-und Begabungsklassen, an 35 Schulen unseres Landes, sind eine Form der Begabtenförderung im Land Brandenburg. Einen Ausbau dieser Klassen unterstützen wir jedoch nicht. Wir setzen eher auf dezentrale Förderung an den Begabungszentren durch qualifizierte Lehrkräfte.
Es kommt darauf an, Begabungen bei Kindern frühzeitig zu erkennen, Eltern optimal zu beraten und zu unterstützen. Außerdem brauchen unsere Lehrkräfte für diese Herausforderung gute Qualifizierungsangebote. Besonders in der Lehrerbildung und im Referendariat sollten unsere zukünftigen Lehrer*innen durch verpflichtende Lehrangebote für diese Aufgaben fit gemacht bzw. sensibilisiert werden. Schulen müssen bei der Entwicklung von begabtenfördernden Unterrichtsformen unterstützt und begleitet werden. Gleichzeitig brauchen wir starke Beratungsstützpunkte in allen Landkreisen mit mehr Personal.
Zum Bericht der Landesregierung: Drucksache 6/9839; zum Mitschnitt der Rede
|
|
Kriminalpolizeiliche Ausbildung durch eigenen Studiengang verbessern
von Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg, innenpolitischer Sprecher
|
|
Jedes Jahr verlassen hochqualifizierte Absolventen die Fachhochschule der Polizei in Oranienburg und verstärken den Polizeidienst des Landes Brandenburg. Wir haben in den vergangenen Jahren die Aufnahmezahlen in Rekordhöhen gesteigert. Nunmehr soll kriminalistische Ausbildung einen höheren Stellenwert erhalten. Einerseits nehmen die Herausforderungen für die kriminalistische Arbeit zu. Andererseits ist auch klar, dass erfahrene Kriminalisten mit einer spezifischen kriminalistischen Ausbildung aus dem Dienst ausscheiden bzw. schon ausgeschieden sind. So haben wir schon Ende 2010 gefordert, dass die kriminalistische Aus-und Fortbildung zu intensivieren ist.
Deshalb ist es folgerichtig, dass das Land Brandenburg in seiner eigenen Verantwortung und mit den eigenen Möglichkeiten eine spezialisierte kriminalistische Ausbildung betreiben will. Durch die Einrichtung von Masterstudiengängen für die Ausbildung von Kriminalisten, in denen das Fachwissen für besondere Aufgabengebiete vertieft wird, soll so Kriminalität in all ihren Formen besser bekämpft werden. Die Aufwertung der Fachhochschule der Polizei zu einer Hochschule der Polizei ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Ausbildung für den Polizeidienst weiter ausgebaut qualifiziert und spezialisiert werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zur Beratung überwiesen.
Zum Gesetzentwurf: Drucksache 6/10688; zum Mitschnitt der Rede
|
|
Dieser Newsletter erscheint etwa einmal im Monat jeweils am Ende einer Plenarwoche im Brandenburger Landtag. Sie erhalten ihn, weil Sie mit der LINKEN im Landtag zusammenarbeiten, weil Sie sich in die Adressliste eingetragen haben oder weil Sie dort eingetragen worden sind.
Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze Mail. DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg Alter Markt 1 14467 Potsdam V.i.S.d.P.: Thomas Domres Tel.: 0331/966 15 03 Fax.: 0331/966 15 05 www.linksfraktion-brandenburg.de
|
|
|